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Rechtsprechung
   BSG, 06.07.1972 - 9 RV 656/71   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1972,11460
BSG, 06.07.1972 - 9 RV 656/71 (https://dejure.org/1972,11460)
BSG, Entscheidung vom 06.07.1972 - 9 RV 656/71 (https://dejure.org/1972,11460)
BSG, Entscheidung vom 06. Juli 1972 - 9 RV 656/71 (https://dejure.org/1972,11460)
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Wird zitiert von ... (3)

  • BSG, 11.08.1976 - 10 RV 165/75

    Erstattungsanspruch - Sozialleistungsträger gegen Versorgungsverwaltung - …

    Grundsätzlich kann zwar die Einrede der Verjährung nicht mehr (erstmalig) im Revisionsverfahren erhoben werden (vgl. BSGE 6, 283, 288 unter Bezugnahme auf BGHZ 1, 239; Urteil BSG vom 6. Juli 1972 - 9 RV 656/71;… Rosenberg/Schwab, Zivilprozeßrecht 11. Aufl., § 146 Erl. II 2), weil das Vorbringen von neuen Angriffs- und Verteidigungsmitteln in der Revisionsinstanz ausgeschlossen ist.
  • BSG, 29.05.1980 - 9 RVi 3/79

    Öffentlich empfohlene Impfung - Rechtsschein einer Empfehlung

    = SozR 2200 5 1241 Nr. 8; BSG 6° Juli 1972 - 9 RV 656/71 - = VdK " Mitteilungen Berlin 1973, 3)° Die Klägerin kann aber nach dem Wortlaut der zitierten Vorschriften keine Versorgung beanspruchen, Dies ist nicht etwa allein auf ein unkorrektes Verhalten der zuständigen Gesundheitsbehörde zurückzuführen, Auch wenn das örtliche Gesundheitsamt, das mit der Sache gar nicht befaßt war, die Eltern der Klägerin zutreffend über den Inhalt der ministeriellen Empfehlung belehrt hätte, wäre kein Impfschadensan8pruch entstanden°.
  • BSG, 16.03.1979 - 9 RV 18/78
    Es kann hier dahinstehen, wieweit die dem Grunde nach bestehende Betreuungs- und Fürsorgepflicht (vgl Urteil des Senats vom 6° Juli 1972 9 RV 656/71 - in KOV-Mitteilung Berlin 19759 5 = SozArb 1972s> 507) reicht9 insbesondere braucht nicht entschieden zu werden$ ob eine Belehrungspflicht nur anzuerkennen ist hinsichtlich des bereits geltenden Rechts oder auch hinsichtlich der Kenntnis über bevorstehende" einschlägige Gesetzesänderungen.
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