Rechtsprechung
| BSG, 28.06.1973 - 9 RV 689/72 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- REHADAT Informationssystem (Leitsatz)
Die Entlassungsfeier der Wehrpflichtigen ist nicht wehrdiensteigentümlich, sondern der Freizeit der Soldaten zuzurechnen
Wird zitiert von ... (3)
- BSG, 04.02.1998 - B 9 V 6/96 R
Beschädigtenversorgung - Wehrpflichtiger der NVA - Unfall auf dem Weg zur Kantine …
Im übrigen wäre der Kläger einem wehrdiensteigentümlichen Zwang zur Teilnahme an der Zusammenkunft in der Kantine nur unterlegen, hätte er sich dem berechtigten Vorwurf unkameradschaftlichen Verhaltens nicht entziehen können (vgl BSG, Urteil vom 25. Juni 1973 - 9 RV 689/72 - Breith 1974, 699, 700; BSG, Urteil vom 17. Dezember 1997 - 9 RV 19/96 -). - BSG, 17.12.1997 - 9 RV 19/96
Wehrdienstbeschädigung - Scheingefecht mit Besenstiel - wehrdiensteigentümliche …
Das wäre nur anzunehmen, wenn er sich bei Nichtteilnahme dem berechtigten Vorwurf unkameradschaftlichen Verhaltens ausgesetzt hätte (vgl dazu BSG, Urteil vom 28. Juni 1973 - 9 RV 689/72 - Breithaupt 1974, 699, 700). - BSG, 17.12.1997 - 9 RV 19/97
Wehrdiensteigentümliche Verhältnisse iS. des § 81 Abs. 1 SVG
Das wäre nur anzunehmen, wenn er sich bei Nichtteilnahme dem berechtigten Vorwurf unkameradschaftlichen Verhaltens ausgesetzt hätte (vgl dazu BSG, Urteil vom 28. Juni 1973 - 9 RV 689/72 - Breithaupt 1974, 699, 700).
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