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| BSG, 30.09.1966 - 9 RV 752/65 |
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Zur Erhöhung der MdE wegen besonderen beruflichen Betroffenseins
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Geminderte Erwerbsfähigkeit - Besondere berufliche Betroffenheit - Antragstellung nach Juni 1960
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BSG, 15.12.1961 - 8 RV 1445/59
Minderung der Erwerbsfähigkeit wegen besonderer beruflicher Betroffenheit
Auszug aus BSG, 30.09.1966 - 9 RV 752/65
ab Januar 1961 begehrt werden ware Das Landessozialgericht (LSG) wies die Berufung durch Urteil vom 300 Juni 1965 zurücko Gemäß 5 30 Abs" 6 BVG sei eine höhere MdB nach 5 30 Abso 2 BVG nur zu gewähren, wenn arbeits- und berufsfördernde Maßnahmen nach @ 26 BVG aus vom Beschädigten nicht zu vertretenden Gründen erfolglos geblieben seien oder nicht zum Ausgleich des beruflichen Schadens geführt hätteno Der Kläger befinde sich seit 1" April 1963 in einem Lehrgang zwecks Umschulung zum Elektromechaniker9 der am 300 September 1965 ende° Während dieser Zeit könne er eine Höherbewertung der MdB gemäß @ 30 AbSo 2 BVG nicht beanSprucheno Der eindeutige Gesetzeswortlaut von 5 30 Abso 6 BVG bedeute" daß berufsfördernde Maßnahmen im Sinne des @ 26 BVG vorauszugehen hätten und voll ausgeschöpft sein müßten" bevor eine Höherbewertung der MdB im Hinblick auf den Beruf vorgenommen werden könnten Diese Auffassung sei in dem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 150 Dezember 1961 - 8 RV 1445/59 - vertreteno Auch aus dem Urteil des erkennenden Senats vom 27" November 1964 (…SozR Nro 18 zu @ 30 BVG) ergebe sich" daß 5 30 Abso 6 BVG nF unter dem Gesichtspunkt einer vorläufigen Zurückstellung einer Höherbewertung der MdB wegen beruflicher Betroffenheit zu betrachten sei".zu entscheideno Insbesondere lassen auch die Schriftsätze des Klägers vom 310 März 1964 und 500 April 1965 nicht den Schluß zu, daß das Begehren des Klägers auf Ansprüche für die Zeit ab 10 April 1963 eingeschränkt werden sollte? denn dort hatte er ausgeführt, daß zumindest "auch" für die Dauer der Umschulung ein besonderes berufliches Betroffensein anzunehmen sei bzwo daß "auch" für diese Zeit ein Ausgleich nach 9 30 Abs" 2 BVG in Frage komme° Das konnte nur bedeuten, daß für die Zeit vorher erst recht der Anspruch als begründet angesehen und deshalb aufrechterhalten wurde° Demgemäß ist im Tatbestand des angefochtenen Urteils hervorgehoben9 daß nach Auffassung des klägers eine Erhöhung der MdB "auch" während des Laufs der berufsfördernden Maßnahmen zu erfolgen haben Die Ausführungen im Urteil darüber? daß der Kläger während der Umschulung eine Höherbewertung der MdB gemäß 5 30 Abs" 2 BVG nicht beanspruchen könne, genügen nicht? um annehmen zu können9 das LSG habe auch den AnSpruch für die Zeit vor dem 10 April 1963 geprüft und verneinto Daß das LSG die Zeit vom 10 Januar 1961 bis zum 310 März 1963 in die Prüfung einbezogen habe9 kann umso weniger angenommen werden" als es sich auf das Urteil des BSG vom 150 Dezember 1961 - 8 RV 1445/59 - und das Urteil des erkennenden Senats vom 270 November 1964 (…BSG in SozR Nro 182u @ 30 BVG) berufen hat; denn beide Urteile lassen nicht den Schluß zu" daßvom 10 Juni 1960 bis zum Beginn der Umschulung am 10 April 1963 die Erhöhung der MdB wegen besonderen beruflichen Betroffenseins ausgeschlossen ist" In dem Urteil vom 150 Dezember 1961 wurde das besondere berufliche Betroffensein mit einer sich daraus ergebenden Erhöhung der MdB auch für die Zeit nach dem Inkrafttreten des 10 NOG vom 270 Juni 1960 (BGBl I 455) bejaht und hervorgehoben, daß arbeits- und berufsfördernde Maßnahmen weder durchgeführt noch überhaupt eingeleitet worden seien; demgemäß wurde die Revision des beklagten Landes zurückgewiesenp In dem Urteil ist zwar ausdrücklich festgestellt" daß die Priorität berufsfördernder Maßnahmen vom Gesetzgeber bewußt gewollt sei9 daß sich daraus aber nicht ergebe" i 6 -.
- BSG, 17.07.2008 - B 9/9a VS 1/06 R
Soldatenversorgung - besonderes berufliches Betroffensein - …
§ 29 BVG soll sicherstellen, dass der zur Schadensminderung verpflichtete Beschädigte zu seinem eigenen Besten an einer von Amts wegen durchzuführenden beruflichen Rehabilitation (vgl § 26 BVG iVm § 54 Abs. 2 Kriegsopferfürsorgeverordnung; BSG, Urteil vom 30.9.1966 - 9 RV 752/65 - insoweit nicht abgedruckt in SozR Nr. 22 zu § 30 BVG) mitwirkt (…vgl zu Ziel, Zweck und Sinn der Rehabilitation: Böhm, aaO, S 100;… Hansen, aaO, S 75) und so den Grundsatz "Rehabilitation vor Rente" verwirklicht (…BSG SozR 3-3100 § 29 Nr. 1 S 3; BT-Drucks 7/4653, S 8). - BSG, 24.04.2008 - B 9 VH 2/07 B
Verletzung des § 123 SGG bei eventuell fehlender Entscheidung über einen Antrag
Darüber hat das LSG nicht in vollem Umfang entschieden, jedenfalls nicht zweifelsfrei (vgl zu diesem Merkmal Senatsurteil vom 30.9.1966 - 9 RV 752/65 - SozR Nr. 22 zu § 30 BVG, ohne Wiedergabe der hier interessierenden Passagen).
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