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Rechtsprechung
   BSG, 06.12.1955 - 9 RV 76/55   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1955,1278
BSG, 06.12.1955 - 9 RV 76/55 (https://dejure.org/1955,1278)
BSG, Entscheidung vom 06.12.1955 - 9 RV 76/55 (https://dejure.org/1955,1278)
BSG, Entscheidung vom 06. Dezember 1955 - 9 RV 76/55 (https://dejure.org/1955,1278)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1956, 1126 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • LSG Hessen, 05.01.1977 - L 3 U 716/75

    Verletzung von Verfahrensvorschriften im Verwaltungsverfahren

    Bei einer Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften dürfen sich die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit nicht darauf beschränken, allein die formelle Seite des angefochtenen Verwaltungsaktes nachzuprüfen, weil dies im Ergebnis auch zu einer Zurückverweisung der Sache an die Verwaltungsbehörde führen würde, was nach dem SGG nicht zulässig ist (vgl. Urteil des BSG vom 6. Dezember 1955 - 9 RV 76/55 in E 2, 94; Urteil des BSG vom 30. November 1965, 3 RK 26/62, in E 24, 134).
  • BSG, 20.03.1956 - 8 RV 41/55
    in seinem Urteil vom 6. Dezember 1955 - 9 RV 76/55 - bereits entschieden hat, müssen die Tatsachengerichte der Sozialgerichtsbarkeit, wenn eine Leistungsklage nach 5 54 Abs. 4 SGG erhoben ist, über den geltend gemachten Anspruch bei Vorliegen der formalen Prozeßvoraussetzungen sachlich entscheiden.
  • BSG, 05.12.1956 - 9 RV 38/54
    Was zunächst das Vorbringen der Revision anlangt, das Urteil des LSG° habe die Ernährereigenschaft verkannt9 weil der verschollene Sohn nicht wesentlich zum Unterhalt der Klägerin beige" tragnhäxm"â- üde(Urteil des erkennenden Senats vom 6° Dezember "l955 9 RV 76/55), so.ist diese Rüge zwar nicht zu spät erhoben, weil bei einer formgerecht begründet und infolge Zulassung statthaften Revision der gesamte Streitstoff in materiell-rechtlicher Hinsicht prüfen (vergl. Urteil von Amts wegen zu ist des.
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