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Rechtsprechung
   BSG, 27.01.1967 - 9 RV 796/64   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1967,11550
BSG, 27.01.1967 - 9 RV 796/64 (https://dejure.org/1967,11550)
BSG, Entscheidung vom 27.01.1967 - 9 RV 796/64 (https://dejure.org/1967,11550)
BSG, Entscheidung vom 27. Januar 1967 - 9 RV 796/64 (https://dejure.org/1967,11550)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • BSG, 27.08.1963 - 9 RV 590/60
    Auszug aus BSG, 27.01.1967 - 9 RV 796/64
    unter Berücksichtigung des Gutachtens des Dr° Schâ- tüjâ- ft" nicht der Fall, da im Bescheid vom 16, Februar 195% der Zusatzz "nach Splitterverletzung des rechten Oberschenkels" nur unter Ziffer 1) aufgeführt sei und sich daher nicht auf die unter Ziâ- fer 2) genannten Resterscheinungen bezieheo BSG 19, 286 stehe diesem Ergebnis nicht entgegen, da es sich dort um die Rechtsverbindlichkeit eines nach früherem Recht erteilten Bescheidés gehandelt habe° Obwohl der Erlaß eines Zugunstenbescheides im Ermessen der Versorgungsverwaltung liege, habe die Verurteilung ausgesprochen werden müssen, weil die Sache in jeder Hinsicht spruchreif und eine andere Entscheidung ausgeschlossen sei° Der Beklagte habe die aus @77 des Sozialgerichtsgesetzes (SGG) sich ergebende Rechtsfolge, nämlich die durch Bescheid vom 16° Februar 195Ä bindend ausgesprochene Anerkennung des Grundleidens den Septeme.

    scheid vom 15" September 1956 hätte beseitigen dürfen, so erweist sich das angefochtene Urteil damit aber noch nicht als richtig° Denn diese "Aberkennung" ist zwischen den Beteiligten bindend geworden° Zwar konnte St" trotz dieser eingetretenen Bindung die Versorgungsbehörde um die Erteilung eines Zugunstenbescheides nach @ MO Abs, 1 VeerG bitten° Diese Behörde würde mit ihrem ablehnenden Bescheid das ihr eingeräumte Ermessen (…vglo BSG in SozR Nr° } zu @ 40 VéerG; BSG 19, 286) jedoch nur dann verletzt haben, wenn sich bei erneuter Prüfung herausgestellt hätte, daß diese Resterscheinungen einer Nervenw entzündung und die Mose mit Wahrscheinlichkeit auf eine Schädigung im Sinne des @"1 BVG ursächlich zurückzufühu ren sind, Denn nur unter dieser Voraussetzung hat der Beschädigte einen Anspruch auf.

    Sklerose wahrscheinlich nicht gemäß % l Abs° } BVG als Versorgungsschaden festgestellt werden müßte, wenn diese Frage erstmalig zu prüfen wäre"o Sonach fehlt es nach den insoweit unangegriffenen Feststellungen des LSG an der Voraussetzung des 5 1 Abs° } BVG, die allein einen Versorgungsanspruch des St° für die M08" und ihre früheren Anzeichen hätte begründen können, Wie der erkennende Senat in BSG 19, 286 ausgeführt hat, begründet @ 40 VeerG keine Verpflichtung der Vérsorgungsbehörde, den Berechtigten grundsätzlich ohne Rücksicht auf die Bindung aus einem früheren Bescheid so zu stellen, als ob er von seinem Anfechtungsrecht Gebrauch gemacht hätte; 5 40 VeerG dient nur der Beseitigung einwandfrei feststellbaren Unrechtsn In der-Regel genügt daher die verwaltungsbehörde der Pflicht zur sachgemäßen Ausübung des Ermessens nach 5 MO VéerG, wenn sie zu dem durch die Überprüfung gerechtfertigten Ergebnis kommt, daß die beantragte Rechtsfolge auch abgelehnt werden müßte, wenn über sie erstmalig zu entscheiden wäreo Diese Voraussetzung hat das LSG aber verneint° Seiner Auffassung, es genüge bereits, daß der Beklagte mit dem bindend gewordenen Bescheid @ 77 SGG verletzt hat, kann nicht zugestimmt werden, Zwar hat der erkennende Senat in BSG 19, 288 ausgesprochen, die Versorgungsbehörde dürfe an dem bindend gewordenen Bescheid nicht festhalten, wenn dieser erkennbar und zweifelsfrei gegen eine gesetzliche Vorschrift verstoße, es wurde aber einschränkend hinzugefügt, daß sich der Bescheid nach erneuter Überprüfung im Zeitpunkt der Ermessensentvscheidung als offensichtlich materiell unhaltbar erweisen müsse, Das ist nicht der Fall, wenn es an der Wahrscheinlichkeit des ursächlichen Zusammenhangs im Sinne des £ 1 Abs, 3 BVG und damit an einer - grundsätzlich - unerläßlichen Voraussetzung für die Versorgung fehlt° Der Senat hat in dem in BSG 19, 286 entschiedenen Fall, bei dem die Bindung gemäß $ 85 BVG im Umanerkennungsbescheid nicht beachtet worden darauf hingewiesen, daß sich der Berechtigte war,.

  • BSG, 05.12.1972 - 10 RV 441/71

    Gewährung von Witwenrente an die Angehörige eines Marinesoldaten der deutschen …

    Dafür sprächen auch die Urteile des Bundessozialgerichts (BSG) vom 28. Februar 1963 - 7 RV 1086/61 - (BVBl 1963, 97) und vom 27. Januar 1967 - 9 RV 796/64 -.

    Ähnlich lag es in dem vom Beklagten weiter zitierten Urteil des 9. Senats des BSG von 27. Januar 1967 - 9 RV 796/64 -.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.11.2019 - L 7 KA 40/17

    Richtgrößenprüfung; Regressbescheid; Klagefrist; Verwirkung; Wiedereinsetzung; …

    Er wäre nur eröffnet, wenn die Rechtsbehelfsbelehrung missverständlich oder mehrdeutig ist oder unzutreffende Adressen für die Einlegung benennt (für die Geltung der Jahresfrist, BSG…, Urteil vom 13. November 1996 - 6 RKa 15/96 Rn. 13, BSG, Urteil vom 27. Januar 1976 - 9 RV 796/64, Rn. 13, juris, jeweils ohne nähere Begründung).
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