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| BSG, 09.08.1995 - 9 RVs 12/94 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
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Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BSG, 13.12.1994 - 9 BVs 48/94
Pflicht zum besonderen Bemühen des Rechtsanwalts um eine außergerichtliche …
Auszug aus BSG, 09.08.1995 - 9 RVs 12/94
Der Senat hat mit Beschluß vom 13. Dezember 1994 - 9 BVs 48/94 - (Aaneb 1995, 65) im Anschluß an den 14. Senat (…BSG SozR 23-1930 5 116 Nr. 4) bereits entschieden, daß nach & 116 Abs. 3 Satz 2 iVm 9 24 BRAGebO von dem Bevollmächtigten ein besonderes Bemühen um eine außergerichtliche Erledigung des Rechtsstreits verlangt wird, und dafür weder die Begründung der Klage oder des Rechtsmittels ausreicht noch die bloße Erledigungserklärung; dies gilt auch dann, wenn 5 116 Abs. 3 Satz 2 iVm @24 BRAGebO entsprechend für Widerspruchsverfahren und auf Rechtsbeistände angewendet wird. - BVerwG, 26.03.1986 - 4 B 44.86
Widerspruchsverfahren - Kostenerstattung - Rechtsanwalt
Auszug aus BSG, 09.08.1995 - 9 RVs 12/94
Die Klägerin ist zwar berechtigt, die von ihrem Bevollmächtigten in Rechnung gestellten Kosten in eigenem Namen gegenüber dem Beklagten geltend zu machen (BVerwG, NJW 1986, 2128; Schroeder-Printzen, Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - Verwaltungsverfahren -, 5 63 Anm 11).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2003 - L 4 RJ 94/02
Rentenversicherung
Eine gebührenrechtlich erhebliche Mitwirkungshandlung des Bevollmächtigten liegt vor, wenn das Verfahren zwar nicht der Form, wohl aber dem Inhalt nach vergleichsweise beigelegt wurde und der Rechtsanwalt sich besonders um die Erledigung des Verfahrens bemüht hat (BSG, Urteile vom 09.08.1995, - 9 RVS 12/94 - - 9 RVS 2/94 - - 9 RVS 7/94 -, SozR 3-1930 § 116 BRAGO Nr. 7;… Urteil vom 12.06.1996, - 5 RJ 86/95 -, a.a.O.).
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