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Rechtsprechung
   BSG, 16.05.1995 - 9 RVs 11/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,13252
BSG, 16.05.1995 - 9 RVs 11/94 (https://dejure.org/1995,13252)
BSG, Entscheidung vom 16.05.1995 - 9 RVs 11/94 (https://dejure.org/1995,13252)
BSG, Entscheidung vom 16. Mai 1995 - 9 RVs 11/94 (https://dejure.org/1995,13252)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Erteilung des Nachteilsausgleiches "RF" - Auslegung eines Schreibens als Klageschrift - Revision wegen Verkennung des Streitgegenstandes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 24.01.1952 - III ZR 196/50

    Beginn der mündlichen Verhandlung

    Auszug aus BSG, 16.05.1995 - 9 RVs 11/94
    Das ergibt die Auslegung dieses Schreibens, zu der auch das Revisionsgericht berufen ist, ohne dabei an die durch das Tatsachengericht vorgenommene Auslegung gebunden zu sein (…vgl BSG SozR 3-1500 § 145 Nr. 2; BGHZ 4, 328, 334 mwN).
  • BSG, 25.02.1993 - 2 RU 30/92

    Streitgegenstand - Berufung - Grundurteil

    Auszug aus BSG, 16.05.1995 - 9 RVs 11/94
    Das ergibt die Auslegung dieses Schreibens, zu der auch das Revisionsgericht berufen ist, ohne dabei an die durch das Tatsachengericht vorgenommene Auslegung gebunden zu sein (vgl BSG SozR 3-1500 § 145 Nr. 2; BGHZ 4, 328, 334 mwN).
  • BSG, 14.06.2018 - B 9 SB 2/16 R

    Schwerbehindertenrecht - GdB-Feststellung - sozialgerichtliches Verfahren - …

    Diese Auslegung ist unter Berücksichtigung aller Umstände auch vom Revisionsgericht vorzunehmen, ohne an die von den Tatsachengerichten vorgenommene Auslegung gebunden zu sein (vgl BSG Urteil vom 16.5.1995 - 9 RVs 11/94 - Juris RdNr 13 mwN; Jaritz in Roos/Wahrendorf, SGG, 2014, § 92 RdNr 45 mwN).
  • BSG, 08.12.2010 - B 6 KA 38/09 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Auslegung nicht eindeutiger Prozessanträge - …

    Rn. 18 Bei der Auslegung geht das Gericht davon aus, was der Kläger mit der Klage erreichen möchte (…Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Aufl 2008, § 123 RdNr 3). Im Zweifel wird dieser den Antrag stellen wollen, der ihm am Besten zum Ziel verhilft, wobei anzunehmen ist, dass er alles zugesprochen haben möchte, was ihm aufgrund des Sachverhalts zusteht (…Keller aaO mwN). Zur Auslegung ist auch ein Revisionsgericht berufen, ohne dabei an die durch das Tatsachengericht vorgenommene Auslegung gebunden zu sein (BSG Urteil vom 16.5.1995 - 9 RVs 11/94 - juris RdNr 13, unter Hinweis auf BSG SozR 3-1500 § 145 Nr. 2 und auf BGHZ 4, 328, 334 mwN)..
  • BSG, 07.09.2017 - B 10 ÜG 1/17 R

    Überlanges Gerichtsverfahren - Entschädigungsklage - Altfall - …

    Bei Prozesserklärungen hat das Revisionsgericht - anders als jedenfalls bei individuellen materiell-rechtlichen Willenserklärungen - die Auslegung der Erklärung durch die Instanzgerichte in vollem Umfang und ohne Bindung an die vorinstanzliche Auslegung zu überprüfen (vgl BSG Urteil vom 16.5.1995 - 9 RVs 11/94 - Juris mwN; BSG Urteil vom 23.2.2017 - B 11 AL 2/16 R - Juris RdNr 15).
  • BSG, 09.02.2011 - B 6 KA 5/10 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Arzneikostenregress - unzulässige …

    Rn. 12 Bei der Auslegung geht das Gericht davon aus, was der Kläger mit der Klage erreichen möchte (…Keller, aaO, § 123 RdNr 3). Im Zweifel wird dieser den Antrag stellen wollen, der ihm am besten zum Ziel verhilft, wobei anzunehmen ist, dass er alles zugesprochen haben möchte, was ihm aufgrund des Sachverhalts zustehen kann (…Keller aaO mwN). Zur Auslegung des Klageantrags ist auch das Revisionsgericht berufen, ohne dabei an die durch das Tatsachengericht vorgenommene Auslegung gebunden zu sein (BSG Urteil vom 16.5.1995 - 9 RVs 11/94 - juris RdNr 13, unter Hinweis auf BSG SozR 3-1500 § 145 Nr. 2 und BGHZ 4, 328, 334 mwN).
  • LSG Baden-Württemberg, 16.05.2024 - L 7 AS 214/24
    Für die Auslegung eines Schreibens als Klage reicht es zwar aus, dass der Kläger sich darin unzufrieden mit der angefochtenen Entscheidung zeigt und ihre gerichtliche Überprüfung anstrebt (BSG, Urteil vom 16. Mai 1995 - 9 RVs 11/94 - juris).
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