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Rechtsprechung
   BSG, 09.08.1995 - 9 RVs 19/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,13623
BSG, 09.08.1995 - 9 RVs 19/94 (https://dejure.org/1995,13623)
BSG, Entscheidung vom 09.08.1995 - 9 RVs 19/94 (https://dejure.org/1995,13623)
BSG, Entscheidung vom 09. August 1995 - 9 RVs 19/94 (https://dejure.org/1995,13623)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Herabsetzung des Grades der Behinderung nach dem Schwerbehindertengesetz wegen Heilungsbewährung - Objektive Änderung der gesundheitlichen Verhältnisse - Gefahr des Rückfalls nach Bandscheibenoperation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BSG, 06.12.1989 - 9 RVs 3/89

    Bewertung des GdB bei Änderung der medizinischen Lehrmeinung

    Auszug aus BSG, 09.08.1995 - 9 RVs 19/94
    Das hat das BSG bereits wiederholt entschieden (BSG SozR 3870 § 4 Nr. 3;… BSGE 65, 301, 302 = SozR 1300 § 48 Nr. 60).
  • BSG, 26.02.1986 - 9a RVs 4/83

    Zulässigkeit der Berufung im Schwerbehindertenrecht - Befugnis zur …

    Auszug aus BSG, 09.08.1995 - 9 RVs 19/94
    Entfällt eine nicht genannte (außer einer bewußt ausgenommenen erheblichen Behinderung, vgl dazu BSGE 60, 11, 15 = SozR 3870 § 3 Nr. 21), so ist der GdB entsprechend herabzusetzen (…BSG SozR 3-3870 § 4 Nr. 10).
  • BSG, 03.10.1989 - 10 RKg 7/89

    Wesentliche Änderung iS. von § 48 Abs. 1 SGB X

    Auszug aus BSG, 09.08.1995 - 9 RVs 19/94
    Das hat das BSG bereits wiederholt entschieden (…BSG SozR 3870 § 4 Nr. 3; BSGE 65, 301, 302 = SozR 1300 § 48 Nr. 60).
  • BSG, 11.10.1994 - 9 RVs 2/93

    GdB-Herabsetzung - Ablauf der Heilungsbewährung - Erkennbarkeit im …

    Auszug aus BSG, 09.08.1995 - 9 RVs 19/94
    Entfällt eine nicht genannte (…außer einer bewußt ausgenommenen erheblichen Behinderung, vgl dazu BSGE 60, 11, 15 = SozR 3870 § 3 Nr. 21), so ist der GdB entsprechend herabzusetzen (BSG SozR 3-3870 § 4 Nr. 10).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.08.2002 - L 7 SB 70/02

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Herabsetzung der GdB-Bewertung von 50 % …

    Nach ständiger Rechtsprechung des BSG im sozialen Entschädigungsrecht und im Schwerbehindertenrecht ist es sachgerecht, bei der MdE/GdB-Bewertung von Gesundheitsbeeinträchtigungen, deren tatsächliche Funktionsstörungen nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft erst nach Ablauf einer längeren Zeit festgestellt werden kann, z.B. nach Operationen oder bei chronischen langwierigen Erkrankungen, die zu Rezidiven neigen (vgl. BSG zu Tuberkuloseerkrankungen, Urteil vom 15.10.1963, 11 RV 236/61; Urteil vom 22.05.1962, 9 RV 590/59; Urteil vom 06.12.1989, 9 RVs 3/89; zur Osteomelitis, Urteil vom 27.07.1978, 9 RV 48/77; zu Herzinfarkten, Urteil vom 13.08.1997, 9 RVs 10/96) oder bei denen die volle Belastbarkeit schrittweise erreicht wird (BSG, Urteil vom 06.12.1989, 9 RVs 3/89; zur Heilungsbewährung bei Bandscheibenoperationen, Urteil vom 09.08.1995, 9 RVs 19/94), nicht ausschließlich auf das Ausmaß der feststellbaren Funktionsbeeinträchtigungen abzustellen, sondern es wird eine Höherbewertung des Gesundheitszustandes unter dem Gesichtspunkt der Ungewissheit des Krankheitsverlaufes und dem Gebot der Schonung als zulässig erachtet.
  • LSG Baden-Württemberg, 12.07.2006 - L 6 SB 1915/05
    Nach ständiger Rechtsprechung des BSG im sozialen Entschädigungsrecht und im Schwerbehindertenrecht ist es sachgerecht, bei der MdE/GdB-Bewertung von Gesundheitsbeeinträchtigungen, deren tatsächliche Funktionsstörungen nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft erst nach Ablauf einer längeren Zeit festgestellt werden können, zum Beispiel nach Operationen oder bei chronischen langwierigen Erkrankungen, die zu Rezidiven neigen (BSG zu Tuberkuloseerkrankungen, Urteil vom 15. Oktober 1963 - 11 RV 236/61 - Urteil vom 22. Mai 1962 - 9 RV 590/59 - Urteil vom 6. Dezember 1989 - 9 RVs 3/89 - BSG zur Osteomyelitis, Urteil vom 27. Juli 1978 - 9 RV 48/77 - BSG zu Herzinfarkten, Urteil vom 13. August 1997 - 9 RVs 10/96 -) oder bei denen die volle Belastbarkeit schrittweise erreicht wird (BSG, Urteil vom 6. Dezember 1989 - 9 RVs 3/89 - BSG zur Heilungsbewährung bei Bandscheibenoperationen, Urteil vom 9. August 1995 - 9 RVs 19/94 -), nicht ausschließlich auf das Ausmaß der feststellbaren Funktionsbeeinträchtigungen abzustellen, sondern es wird eine Höherbewertung des Gesundheitszustandes unter dem Gesichtspunkt der Ungewissheit des Krankheitsverlaufes und des Gebots der Schonung als zulässig erachtet.
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