Rechtsprechung
| BSG, 11.10.1994 - 9 RVs 9/93 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Entziehung - Nachteilsausgleich aG - wesentliche Änderung - Hüftgelenksoperation - Rechtswidrigkeit - ursprüngliche Feststellung - Wertungsspielraum - Anhaltspunkte
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtmäßigkeit des Entzugs des Merkzeichens "aG"; Anforderungen an die Aufhebung eines Verwaltungsaktes mit Dauerwirkung; Voraussetzungen für eine außergewöhnliche Gehbehinderung (Merkzeichen aG)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (4)
- BSG, 10.02.1993 - 9a RVs 5/91
Kein Vertrauensschutz in die unrichtige Feststellung einer Krankheit - Rücknahme …
Auszug aus BSG, 11.10.1994 - 9 RVs 9/93
Aus dem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 10. Februar 1983 (SozR 3-1300 § 48 Nr. 25) folge zwar, daß in einem solchen Fall davon ausgegangen werden müsse, daß der bindend gewordene Bescheid zutreffend gewesen sei.Der Nachweis kann aber auch dann gelingen, wenn bei der Beweiswürdigung die allgemeine Erfahrung beachtet wird, daß die Verwaltung die wirklichen Auswirkungen eines regelwidrigen körperlichen Zustands auch dann zutreffend mißt und bewertet, wenn sie die Ursache der Krankheit falsch beurteilt (vgl BSG SozR 3-1300 § 48 Nr. 25 "Bechterew-Fall").
- BSG, 06.12.1989 - 9 RVs 3/89
Bewertung des GdB bei Änderung der medizinischen Lehrmeinung
Auszug aus BSG, 11.10.1994 - 9 RVs 9/93
Ohne Anlaß für die Annahme, daß ein solcher Wertungsfehler vorliegt, ist eine volle Tatsachenermittlung jedenfalls dann ausgeschlossen, wenn sich die Entscheidung im Rahmen der Anhaltspunkte hält (vgl BSG SozR 3870 § 4 Nr. 3 S 13). - BSG, 11.10.1994 - 9 RVs 2/93
GdB-Herabsetzung - Ablauf der Heilungsbewährung - Erkennbarkeit im …
Auszug aus BSG, 11.10.1994 - 9 RVs 9/93
Aber auch dann ist der Nachweis der Änderung jedenfalls bei klarer Aktenlage möglich (vgl Urteil des Senats vom 11. Oktober 1994, 9 RVs 2/93 "Heilungsbewährungsfall"). - BSG, 17.07.1958 - 5 RKn 34/57
Auszug aus BSG, 11.10.1994 - 9 RVs 9/93
Dieser Rechtsauffassung sei aber nicht zu folgen, weil sie nicht überzeuge und eine Auseinandersetzung mit anderer Rechtsmeinung auch des BSG selbst (BSGE 7, 295) fehle.
- BSG, 11.03.1998 - B 9 SB 1/97 R
Nachteilsausgleich aG - Hüftgelenksprothese - drohende Leidensverschlimmerung
Diese Beurteilungskriterien haben das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung in Abschnitt 31 der Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertengesetz 1996 (Anhaltspunkte ) und der erkennende Senat in seiner ständigen Rechtsprechung übernommen (…vgl Urteil vom 8. Mai 1981 - SozR 3870 § 3 Nr. 11; Urteil vom 26. Juni 1981 Az 9 RVs 2/81, VersorgB 1982 S 11;… Urteil vom 6. November 1985 - SozR 3870 § 3 Nr. 18;… Urteil vom 3. Februar 1988 - SozR 3870 § 3 Nr. 28; Urteil vom 9. März 1988 Az 9/9a RVs 15/87 - SozSich 1988 S 381; Urteil vom 29. Januar 1992 Az 9a RVs 4/90, br 1992, S 91 bis 92; Urteil vom 11. Oktober 1994 Az 9 RVs 9/93 ;… Urteil vom 13. Dezember 1994 - SozR 3-3870 § 4 Nr. 11; Urteil vom 12. Februar 1997 Az 9 RVs 11/95 und Urteil vom 17. Dezember 1997 Az 9 RVs 16/96). - LSG Nordrhein-Westfalen, 02.10.2025 - L 6 SB 33/24
Entziehung des Merkzeichens außergewöhnliche Gehbehinderung (aG)
Rn. 71 Die von der Beklagten angeführte Entscheidung des BSG (…vom 10.02.1993, 9/9a RVs 5/91 [juris Rn. 15]) zur "tatsächlichen Vermutung" der Richtigkeit der Ausgangsentscheidung in derartigen Fallgestaltungen (vgl. auch BSG, Urteil vom 11.10.1994, 9 RVs 9/93, juris Rn. 12; LSG Sachsen…, Urteil vom 29.04.2019, L 9 BL 2/15, juris Rn. 80;… m. w. N. und Anmerkung Bienert NZS 2019, S. 513;… Dau in LPK-SGB IX, 6. Aufl. 2022, § 152 Rn. 31; ablehnend Merten, in Hauck/Noftz;… SGB X, Stand: Dezember 2022, § 48 Rn. 28 m. w. N.), der der Senat grundsätzlich folgt (…vgl. Urteil vom 20.05.2021, L 6 SB 79/20, juris Rn. 66 m. w. N.), führt hier zu keiner anderen Entscheidung. - LSG Baden-Württemberg, 07.03.2012 - L 3 SB 4476/10 Dies habe auch das Bundessozialgericht (BSG) in einem Urteil (9 RVs 9/93 v. 11.10.1994) so gesehen und dazu ausgeführt, ein Schwerbehinderter habe keinen Anspruch darauf, ein Leben lang als außergewöhnlich gehbehindert behandelt zu werden, wenn er dies unbestritten nicht sei.
Für den Fall, dass unklar ist oder jedenfalls nicht festgestellt werden kann, ob der ursprüngliche Bescheid rechtswidrig war, hat das BSG in dem auch vom Beklagten zitierten Urteil vom 11.10.1994 (9 RVs 9/93, Juris) ausgeführt, dass nicht sofort und in jedem Falle auf Beweislasterwägungen zurückgegriffen werden kann (…a.a.O., Rn. 10).
- LSG Baden-Württemberg, 24.10.2008 - L 8 SB 2557/07 Unter Hinweis auf die Entscheidungen des Bundessozialgerichts (BSG) vom 10.02.1993 (9/9a RVs 5/91) und vom 11.10.1994 (9 RVs 9/93) führt er aus, zwar sei die auf § 48 Sozialgesetzbuch - Zehntes Buch - (SGB X) gestützte Entziehung von Nachteilsausgleichen davon abhängig, dass eine wesentliche Änderung nachgewiesen werde.
Die Änderung im Gesundheitszustand war auch wesentlich iSd. § 48 SGB X. Wesentlich wäre sie nur dann nicht, wenn die Entscheidung im Vergleichsbescheid vom 13.12.2000 unrichtig gewesen wäre, die Klägerin also damals keinen Anspruch auf die Feststellung der Nachteilsausgleiche aG und RF gehabt hätte (vgl. BSG, Urteil vom 11.10.1994 - 9 RVs 9/93 -).
- LSG Schleswig-Holstein, 27.04.2006 - L 2 SB 39/05
Schwerbehindertenrecht - GdB-Herabsetzung - Entziehung der Nachteilsausgleiche G, …
Rn. 29 Unter diesen Umständen kann der Senat dahingestellt lassen, ob der Rechtsprechung des 9. Senats des Bundessozialgerichts (…vgl. Urteil vom 10. Februar 1993 - 9/9a RVs 5/91 - SozR 3-1300 § 48 Nr. 25; Urteil vom 11. Oktober 1994 - 9 RVs 9/93) zu folgen ist, nach der eine tatsächliche Vermutung dafür spricht, dass ein GdB, der bei einer späteren Untersuchung geringer ist als bei einer früheren Feststellung, auf eine Besserung und nicht auf einen Fehler bei der früheren Festsetzung zurückzuführen ist (…kritisch dazu u. a.: Steinwedel, in: Kasseler Kommentar, Sozialversicherungsrecht, § 48 SGB X, Rz. 24 sowie die Entscheidung des 3. Senats des BSG vom 7. Juli 2005, a.a.O.). - LSG Nordrhein-Westfalen, 20.05.2021 - L 6 SB 79/20
Rechtmäßigkeit der Neufeststellung des Grades der Behinderung und der Entziehung …
Es müssten gravierende Fehler vorliegen, um entgegen dem damaligen Interesse des Klägers und entgegen seiner Beschwerdeschilderung feststellen zu können, der Beklagte habe seinen Wertungsspielraum überschritten (BSG, Urteil vom 11.10.1994, 9 RvS 9/93, juris Rn. 12). - LSG Niedersachsen-Bremen, 29.04.2003 - L 5 SB 173/01
Zuerkennung der Nachteilsausgleiche "aG" (außergewöhnlich gehbehindert) und "RF" …
Die Gleichstellung ist durch eine wertende Betrachtung festzustellen (BSG Urteil vom 11. Oktober 1994 - 9 RVs 9/93 -), die sich im Rahmen der "Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertengesetz" (AHP) halten muss. - LSG Baden-Württemberg, 29.07.2011 - L 8 SB 576/10 Die Änderung des das Gehvermögen des Klägers betreffenden Gesundheitszustandes war auch wesentlich im Sinne des § 48 SGB X. Wesentlich wäre sie nur dann nicht, wenn die Entscheidung im Vergleichsbescheid vom 21.11.2002 unrichtig gewesen wäre, der Kläger also damals keinen Anspruch auf Feststellung des Nachteilsausgleiches aG gehabt hätte (vgl. BSG, Urteil vom 11.10.1994 - 9 RVs 9/93 -).
- LSG Baden-Württemberg, 07.03.2012 - L 3 SB 3452/10 Vielmehr ist in solchen Fällen die allgemeine Erfahrung zu beachten, dass die Verwaltung die wirklichen Auswirkungen eines regelwidrigen Zustandes auch dann zutreffend misst und bewertet, wenn sie z.B. die zu Grunde liegende Krankheit falsch einstuft (vgl. Bundessozialgericht [BSG], Urt. v. 11.10.1994 (9 RVs 9/93, Juris Rn. 10).
- LSG Berlin-Brandenburg, 09.10.2008 - L 22 R 1532/06 Sie meint, es bestünden keine vernünftigen Zweifel an der Richtigkeit der ursprünglichen Entscheidung, denn dafür spreche eine tatsächliche Vermutung (…Hinweis auf Urteile des Bundessozialgerichts - BSG - vom 10. Februar 1993 - 9/9 a RVs 5/91, abgedruckt in SozR 3-1300 § 48 Nr. 25, und vom 11. Oktober 1994 - 9 RVs 9/93).
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