Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 29.12.1982 - 9 Re-Miet 2/82 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
MHG § 2 Abs. 2 S. 2
Gutachten zur Ermittlung der ortsüblichen Miete - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
2. WKSchG Art. 3 § 2; MHG § 2 Abs. 2 S. 1, S. 2
- rechtsportal.de
MHG § 2 Abs. 2 S. 1
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anforderungen an ein Sachverständigengutachten nach § 2 Abs. 2 S. 2 Gesetz zur Regelung der Miethöhe (MHRG) hinsichtlich der Begründung der ortsüblichen Vergleichsmiete; Zulässigkeit eines Mieterhöhungsverlangen nach § 2 Abs. 2 S. 2 Miethöhegesetz (MHG) unter Beifügung ...
Verfahrensgang
- AG Emmendingen - 1 C 655/80
- LG Freiburg - 9 S 418/81
- OLG Karlsruhe, 29.12.1982 - 9 Re-Miet 2/82
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 14.07.1981 - 1 BvR 107/80
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Begründungspflicht des Vermieters bei …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.12.1982 - 9 REMiet 2/82
Der Vermieter hat im vorprozessualen Stadium den erhobenen Anspruch weder zu beweisen noch glaubhaft zu machen, sondern dem Mieter lediglich Hinweise zu geben, die es diesem ermöglichen, sich darüber schlüssig zu werden, ob er der Erhöhung zustimmen will oder nicht (DVerfG, zuletzt in WuM 1982, 146 ). - OLG Karlsruhe, 20.07.1982 - 3 REMiet 2/82
Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.12.1982 - 9 REMiet 2/82
"... Welche Anforderungen an die Begründung des Sachverständigengutachtens nach § 2 Abs. 2 Satz 1 MHG [MiethöheregelungsG = Art. 3 des 2. WKSchG] hinsichtlich der Darlegung der ortsüblichen Vergleichsmiete zu stellen sind, wird in Rechtspr. und Lehre sehr unterschiedlich beurteilt (vgl. hierzu die Zusammenstellung im Rechtsentscheid des 3. Zivilsenats des OLG Karlsruhe, NJW 1983, 1863 [hier: I(133)234a-b]).
- BayObLG, 20.07.1983 - REMiet 6/82
Berechnung der Wohnfläche bei einem Mieterhöhungsverlangen im Sinne des § 2 Abs. …
Allerdings ist ihre Beantwortung ohne Bedeutung für die Beurteilung der Wirksamkeit des Mieterhöhungsverlangens; denn das Sachverständigengutachten, auf das der Kläger zur Begründung seines Verlangens gemäß § 2 Abs. 2 S. 3 (früher S. 2, 2. Alternative) MHG verwiesen hat, genügt an sich - also unabhängig von der weiteren Frage, ob es sachlich richtig ist, insbesondere ob der darin festgestellte Mietzins zutreffend ermittelt wurde und tatsächlich dem vergleichbarer Wohnungen entspricht - den gesetzlichen Anforderungen (vgl. OLG Karlsruhe, WuM 1982, 269 und WuM 1983, 133 ; OLG Celle, WuM 1982, 180 = ZMR 1982, 341 ). - BayObLG, 23.07.1987 - REMiet 2/87
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