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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 06.03.1991 - 9 S 113/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,5601
VGH Baden-Württemberg, 06.03.1991 - 9 S 113/91 (https://dejure.org/1991,5601)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06.03.1991 - 9 S 113/91 (https://dejure.org/1991,5601)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06. März 1991 - 9 S 113/91 (https://dejure.org/1991,5601)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Ruhen der Approbation - Zulässigkeit der Anfechtungsklage trotz vorherigen Verzichts auf Widerspruchsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 1582
  • NVwZ 1992, 693 (Ls.)
  • VBlBW 1991, 180 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.1982 - 18 A 1750/82
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.03.1991 - 9 S 113/91
    Der Verzicht des Empfängers einer Anordnung über das Ruhen der Approbation auf die Ausübung seines Widerspruchsrechts steht der Erhebung einer Anfechtungsklage nicht entgegen, wenn die Widerspruchsbehörde über den gleichwohl eingelegten Widerspruch ohne Berufung auf den Verzicht in der Sache selbst entschieden hat (wie BVerwG, Urteil vom 30.05.1960, NJW 1960, 1781 und OVG Münster, Urteil vom 09.11.1982, NVwZ 1983, 681).

    Abgesehen davon, daß der Verzicht möglicherweise schon als unwirksam anzusehen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.6.1964, DVBl. 1964, 874; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 1.10.1971 -- VIII 611/69 --), hat das Regierungspräsidium über den gleichwohl eingelegten Widerspruch ohne Berufung auf den Verzicht in der Sache selbst entschieden, so daß der Verzicht der Erhebung einer Anfechtungsklage nicht mehr entgegenstehen kann (BVerwG, Urteil vom 30.5.1960, NJW 1960, 1781; OVG Münster, Urteil vom 9.11.1982, NVwZ 1983, 681).

  • BVerwG, 30.06.1964 - IV C 105.63

    Wirksamer Verzicht des Rechtsbehelfs erst nach Zustellung der Entscheidung - …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.03.1991 - 9 S 113/91
    Abgesehen davon, daß der Verzicht möglicherweise schon als unwirksam anzusehen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.6.1964, DVBl. 1964, 874; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 1.10.1971 -- VIII 611/69 --), hat das Regierungspräsidium über den gleichwohl eingelegten Widerspruch ohne Berufung auf den Verzicht in der Sache selbst entschieden, so daß der Verzicht der Erhebung einer Anfechtungsklage nicht mehr entgegenstehen kann (BVerwG, Urteil vom 30.5.1960, NJW 1960, 1781; OVG Münster, Urteil vom 9.11.1982, NVwZ 1983, 681).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 24.02.2010 - L 10 KN 10/07

    Bestandsrente aus überführter Rente des Beitrittsgebiets - Neuberechnung - …

    Ein eventueller Verzicht auf ein Widerspruchsverfahren kann der Anfechtungsklage angesichts dieses Widerspruchsbescheides, der inhaltlich auf die Ansprüche des Klägers eingeht, nicht mehr entgegenstehen (vgl. BVerwG, 30.5.1960 - IV C 182.59 - NJW 1960, 1781; OVG Münster, 9.11.1982 - 18 A 1750/82 - NVwZ 1983, 681; VGH Baden-Württemberg, 6.3.1991 - 9 S 113/91 - JURIS).
  • VG Gelsenkirchen, 07.07.2006 - 7 K 4060/05

    Approbation, Wiedererteilung, Ungeeignetheit, Gesundheit, Psychose

    Rn. 20 vgl. zum Schutzgut VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 6. März 1991 - 9 S 113/91 -, NJW 1992, 1582 f.; Schiwy, Deutsches Arztrecht, § 3 BÄO Rdnr. 13 (Stand der Bearb. März 1993).
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