Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 05.12.2018 - 9 S 12.18 |
Verfahrensgang
- VG Cottbus, 24.04.2018 - 4 L 684/17
- VG Cottbus, 03.07.2018 - 4 L 420/18
- VG Cottbus, 20.07.2018 - 4 L 357/18
- OVG Berlin-Brandenburg, 05.12.2018 - 9 S 12.18
- OVG Berlin-Brandenburg, 05.12.2018 - 9 S 15.18
- OVG Berlin-Brandenburg, 05.12.2018 - 9 S. 12.18
- OVG Berlin-Brandenburg, 05.12.2018 - 9 S. 15.18
- OVG Berlin-Brandenburg, 06.12.2018 - 9 S 6.18
- OVG Berlin-Brandenburg, 06.12.2018 - 9 S. 6.18
- BVerfG, 21.09.2021 - 1 BvR 80/19
Wird zitiert von ... (6)
- OVG Berlin-Brandenburg, 17.02.2020 - 9 S 19.19
Begründungserfordernis; hypothetische Festsetzungsverjährung; …
Der Senat hat im Beschluss vom 5. Dezember 2018 - OVG 9 S 12.18 -, BA S. 8, ausgeführt, dass die Grundstückseigentümer seit dem Inkrafttreten der Neufassung des § 8 Abs. 7 Satz 2 KAG am 1. Februar 2004, die die Entstehung der Beitragspflicht an die Wirksamkeit der Beitragssatzung binde, nicht mehr darauf vertrauen könnten, dass die Anschlussmöglichkeit und der Erlass einer Beitragssatzung zum Anlauf der Festsetzungsfrist führten.Auf der anderen Seite sind die Grundstückseigentümer nach Einfügung der Höchstfrist des § 19 KAG hinreichend davor geschützt, im Falle der Unwirksamkeit von Satzungen nach einem zu langen Zeitraum noch zu Beiträgen veranlagt zu werden (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 5. Dezember 2018, a. a. O., BA S. 8).
- VG Cottbus, 28.05.2020 - 6 K 1241/17 Der 9. Senat des OVG Berlin- Brandenburg hat bereits im Beschluss vom 5. Dezember 2018 - 9 S 12.18 -, BA S. 8, ausgeführt, dass die Grundstückseigentümer seit dem Inkrafttreten der Neufassung des § 8 Abs. 7 Satz 2 KAG am 1. Februar 2004, die die Entstehung der Beitragspflicht an die Wirksamkeit der Beitragssatzung binde, nicht mehr darauf vertrauen könnten, dass die Anschlussmöglichkeit und der Erlass einer Beitragssatzung zum Anlauf der Festsetzungsfrist führten.
Auf der anderen Seite sind die Grundstückseigentümer nach Einfügung der Höchstfrist des § 19 KAG, der es gar nicht bedurft hätte, wenn die Auffassung des Klägervertreters zuträfe, hinreichend davor geschützt, im Falle der Unwirksamkeit von Satzungen nach einem zu langen Zeitraum noch zu Beiträgen veranlagt zu werden (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 5. Dezember 2018, a. a. O., BA S. 8;… Beschluss vom 17. Februar 2020, a.a.O., Rn. 15).
- VG Cottbus, 20.11.2020 - 6 K 850/17 Der 9. Senat des OVG Berlin-Brandenburg hat mit Beschlüssen vom 5. Dezember 2018 (- 9 S 12.18 -, BA S. 8) und vom 17. Februar 2020 (…- 9 S 19.19 -, juris Rn. 14 f.), ausgeführt, dass die Grundstückseigentümer seit dem Inkrafttreten der Neufassung des § 8 Abs. 7 Satz 2 KAG am 1. Februar 2004, die die Entstehung der Beitragspflicht an die Wirksamkeit der Beitragssatzung binde, nicht mehr darauf vertrauen könnten, dass die Anschlussmöglichkeit und der Erlass einer Beitragssatzung zum Anlauf der Festsetzungsfrist führten.
Auf der anderen Seite sind die Grundstückseigentümer nach Einfügung der Höchstfrist des § 19 KAG, der es gar nicht bedurft hätte, wenn die Auffassung der Kläger zuträfe, hinreichend davor geschützt, im Falle der Unwirksamkeit von Satzungen nach einem zu langen Zeitraum noch zu Beiträgen veranlagt zu werden (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 17. Februar 2020 - 9 S 19.19 -, juris Rn. 15; Beschluss vom 5. Dezember 2018 - 9 S 12.18 -, BA S. 8; VG Cottbus…, Beschluss vom 23. September 2020 - 6 L 635/19 -, juris Rn. 24;… Urteil vom 28. Mai 2020 - 6 K 1241/17 -, juris Rn. 42).
- VG Cottbus, 23.09.2020 - 6 L 635/19 Der 9. Senat des OVG Berlin-Brandenburg hat mit Beschlüssen vom 5. Dezember 2018 (- 9 S 12.18 -, BA S. 8) und vom 17. Februar 2020 (…- 9 S 19.19 -, juris Rn. 14 f.), ausgeführt, dass die Grundstückseigentümer seit dem Inkrafttreten der Neufassung des § 8 Abs. 7 Satz 2 KAG am 1. Februar 2004, die die Entstehung der Beitragspflicht an die Wirksamkeit der Beitragssatzung binde, nicht mehr darauf vertrauen könnten, dass die Anschlussmöglichkeit und der Erlass einer Beitragssatzung zum Anlauf der Festsetzungsfrist führten.
Auf der anderen Seite sind die Grundstückseigentümer nach Einfügung der Höchstfrist des § 19 KAG, der es gar nicht bedurft hätte, wenn die Auffassung des Antragstellers zuträfe, hinreichend davor geschützt, im Falle der Unwirksamkeit von Satzungen nach einem zu langen Zeitraum noch zu Beiträgen veranlagt zu werden (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 17. Februar 2020 - 9 S 19.19 -, juris Rn. 15; Beschluss vom 5. Dezember 2018 - 9 S 12.18 -, BA S. 8; VG Cottbus…, Urteil vom 28. Mai 2020 - 6 K 1241/17 -, juris Rn. 42).
- BVerfG, 21.09.2021 - 1 BvR 80/19
Nichtannahmebeschluss: Mangels Rechtswegerschöpfung in den Hauptsacheverfahren …
den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 5. Dezember 2018 - OVG 9 S 12.18 -,. - VG Cottbus, 19.08.2019 - 4 L 262/19
Schmutzwasserbeitrag
Rn. 11 Ohne Bedeutung ist danach für die Frage der (hypothetischen) Festsetzungsverjährung, ob der Antragsteller etwaig schon an eine Anlage der Gemeinde S...hätte angeschlossen werden können oder angeschlossen war (vgl. für die Gemeinde Schönefeld: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 5. Dezember 2018 - OVG 9 S 12.18 -).
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