Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 09.08.2002 - 9 S 1573/02 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Judicialis
ÄAppO § 18
- RA Kotz
Prüfung (mündliche): Hinweispflichten des Prüfers bzgl. Prüfungsfähigkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ÄAppO § 18
Prüfung, Prüfungszeugnis: Prüfung, Prüfungsfähigkeit, Rücktritt, unverzüglicher Rücktritt, Fürsorgepflicht des Prüfers - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Rücktritt von Prüfungen - Fürsorgepflicht des Prüfers bei Prüfungsunfähigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Offensichtlichkeit der Erkrankung des Prüflings vor Beginn der mündlichen Prüfung; Pflicht zur Frage nach der Prüfungsfähigkeit; Belehrung über die Möglichkeit des Rücktritts; Verlust des Rücktrittsrechts bei krankheitsbedingter Prüfungsteilnahme
Verfahrensgang
- VG Freiburg, 04.07.2002 - 1 K 1068/02
- VGH Baden-Württemberg, 09.08.2002 - 9 S 1573/02
Papierfundstellen
- ESVGH 53, 62 (Ls.)
- NVwZ-RR 2003, 37
- VBlBW 2002, 533
- DVBl 2003, 341
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 06.09.1995 - 6 C 16.93
kalter Prüfungsraum - ÄAppO, Rücktritt, Chancengleichheit
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.08.2002 - 9 S 1573/02
Allerdings durfte die Antragstellerin ihren Rücktritt auf den mündlichen Teil der Ärztlichen Vorprüfung beschränken (vgl. hierzu BVerwG, Urt. vom 06.09.1995 - 6 C 16.93 -, BVerwGE 99, 172 ).
- OVG Berlin-Brandenburg, 29.09.2017 - 5 N 19.16
Erfolgloser Berufungszulassungsantrag; Zahnärztliche Prüfung; Rücktritt; …
Denn nur in einer Situation, in der die Erkrankung des Prüflings für den Prüfer offensichtlich ist, ist die vom Kläger angeführte Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Beschluss vom 9. August 2002 - 9 S 1573/02 -, ESVGH 53, 62 (Leitsatz) = juris) einschlägig.Soweit der Kläger auf eine angebliche Abweichung des Verwaltungsgerichts in dem angegriffenen Urteil von in einer Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Urteil vom 1. April 1992 - 7 B 91.3037 -, juris) aufgestellten Rechtssätzen abstellt, verkennt er - wie auch bezüglich der an anderer Stelle für eine Divergenz in Bezug genommenen Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Beschluss vom 9. August 2002, a.a.O.) -, dass es sich bei dem in § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO genannten Oberverwaltungsgericht um das dem Verwaltungsgericht, dessen Entscheidung angegriffen wird, im Rechtszug übergeordnete Oberverwaltungsgericht handeln muss (BT-Drs.
- VGH Bayern, 03.07.2013 - 7 ZB 13.891
Ein während der Prüfung erklärter Rücktritt unterliegt wegen der erhöhten …
Unterzieht sich der Prüfungsteilnehmer in Kenntnis eigener Beschwerden einer Prüfung, nimmt er dieses Risiko, das auch eine Fehleinschätzung seines Leistungsvermögens einschließt, bewusst in Kauf (vgl. VGH BW, B.v. 9.8.2002 - 9 S 1573.02 - NVwZ-RR 2003, 37/38, VG Köln, B.v. 11.9.2008 - 6 K 3599.08 - juris Rn. 8, Zimmerling/Brehm, Prüfungsrecht, 3. Auflage 2007, Rn. 540 ff.). - VG Berlin, 03.07.2020 - 1 K 297.18 Wer sich der Prüfung trotz der für ihn erkennbar fehlenden oder erheblich eingeschränkten Prüfungsfähigkeit in der Hoffnung stellt, diese erfolgreich zu absolvieren, ist an dieser Risikoentscheidung, die auch eine Fehleinschätzung seines Leistungsvermögens einschließt, festzuhalten (vgl. Bay. VGH…, Beschluss vom 3. Juli 2013 - 7 ZB 13.891 -, juris, Rn. 11; OVG Lüneburg…, Beschluss vom 15. März 2007 - 2 LA 1237/06 -, juris, Rn. 14; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 9. August 2002 - 9 S 1573/02 -, juris, Rn. 4;… Niehues/Fischer/Jeremias, Prüfungsrecht, 7. Auflage 2018, Rn. 265).
- VG Minden, 09.01.2015 - 4 K 1112/14
Verpflichtungsbegehren gegenüber dem Land auf Zulassung zur Wiederholung einer …
Rn. 31 Vgl. dazu OVG NRW, Beschluss vom 18. September 2013 - 14 B 982/13 -, juris, Rdn. 6, und VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 9. August 2002 - 9 S 1573/02 -, juris, Rdn. 2 und 4. - VG Karlsruhe, 30.06.2010 - 7 K 3177/09
Duale Hochschule; Erlöschens der Zulassung zum Studium; sofortige Exmatrikulation
Ein späterer Rücktritt von den Prüfungen ist in diesem Fall nicht mehr möglich (vgl. zum Ganzen etwa VGH Bad.-Würt., Beschl. v. 09.08.2002 - 9 S 1573/02 -, VBlBW 2002, 533). - VGH Baden-Württemberg, 20.02.2008 - 9 S 1516/07
Nachträglicher Rücktritt von einer Prüfung wegen Prüfungsunfähigkeit
5 Soweit der Kläger im Zulassungsverfahren unter Hinweis auf den Beschluss des Senats vom 09.08.2002 - 9 S 1573/02 - (VBlBW 2002, 533) darauf abhebt, er sei vor Beginn der mündlichen Prüfung im Fach "Betriebswirtschaftliche Organisationslehre" durch den Prüfer nicht über seine Prüfungsfähigkeit befragt und nicht über seine Obliegenheit, etwa bestehende Prüfungshindernisse zu offenbaren, aufgeklärt worden, obwohl dem Prüfer seine Prüfungsunfähigkeit bewusst gewesen sei, steht dies im Widerspruch zu den eindeutigen Angaben des Prüfers in seiner dienstlichen Stellungnahme vom 27.09.2005 und des Protokolls über die mündliche Prüfung vom 20.04.2005, wonach er den Kläger vor Beginn der Prüfung zu seiner Prüfungsfähigkeit befragt habe, die der Kläger bejaht habe. - VG Minden, 15.04.2014 - 4 L 296/14
Glaubhaftmachung eines Anspruchs auf Durchführung einer weiteren …
Rn. 14 Vgl. dazu OVG NRW, Beschluss vom 18. September 2013 - 14 B 982/13 -, juris, Rdn. 6, und VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 9. August 2002 - 9 S 1573/02 -, juris, Rdn. 2 und 4. - VG Braunschweig, 08.09.2004 - 6 A 303/03
Beurteilungsspielraum; Chancengleichheit; Erkrankung; erste Staatsprüfung; …
Die Klägerin war von ihrer prüfungsrechtlichen Obliegenheit, an der ordnungsgemäßen Durchführung des Prüfungsverfahrens mitzuwirken (BVerwG…, Urt. vom 15.12.1993, NVwZ-RR 1994, 651 m.w.N.), auch nicht etwa deshalb entbunden, weil dem Prüfungsausschuss die maßgeblichen Umstände bekannt waren oder bekannt sein mussten (vgl. hierzu: BVerwG…, Urt. vom 24.02.2003, Buchholz 421.0, aaO., Nr. 403;… Urt. vom 12.11.1997, BVerwGE 105, 328, VGH Baden-Württemberg, Beschl. vom 09.08.2002, NVwZ-RR 2003, 37; OVG Berlin…, Urt. vom 02.07.2002, 4 B 11.00). - VG München, 06.05.2008 - M 3 K 07.2043
Nachträglicher Prüfungsrücktritt; Prüfungsunfähigkeit
Ein späterer Rücktritt von der Prüfung ist dann aber nicht mehr möglich (vgl. VGH Baden-Württemberg vom 9.8.2002, Az. 9 S 1573/02).
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