Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 27.03.1990 - 9 S 2059/89 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Abitur: Protokoll der mündlichen Prüfung; Unterricht im Prüfungsstoff
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Prüfungsprotokoll - Mündliche Abiturprüfung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)
NGV BaWü § 23
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 30.05.1989 - 7 K 275/88
- VGH Baden-Württemberg, 27.03.1990 - 9 S 2059/89
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1990, 479
- DVBl 1990, 943
Wird zitiert von ... (17) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 18.05.1982 - 1 WB 148.78
Teilnahme am Grundlehrgang 2/77 der Fortbildungstufe C an der Führungsakademie …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.03.1990 - 9 S 2059/89
Dagegen findet eine gerichtliche Kontrolle dahin statt, ob der Prüfer von falschen Tatsachen ausgegangen ist, ob er allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe nicht beachtet oder gegen Verfahrensvorschriften -- insbesondere gegen einschlägige Prüfungsbestimmungen -- verstoßen hat oder ob er sich bei der Bewertung von sachfremden Erwägungen hat leiten lassen (vgl. BVerwGE 73, 376, 377 ff.).Andernfalls könnte der Prüfling, der den Rechtsweg beschreitet, nachträglich die Gleichheit der Prüfungsbedingungen für alle zunichte machen (vgl. BVerwGE 73, 376, 378).
Dies ist dann der Fall, wenn nach der Prüfungsordnung nur das geprüft werden darf, was gelehrt oder was rechtzeitig vor der Prüfung als Forderung bekanntgegeben wurde (vgl. BVerwGE 73, 376, 378).
Prüfungsrechtlich relevant wäre es allenfalls, wenn der Fachlehrer durchschnittliche pädagogische Anforderungen soweit unterschritten hat, daß sein Unterricht einem Nichtunterricht gleicht -- oder doch jedenfalls nahekommt (vgl. BVerwGE 73, 376, 381).
- BVerwG, 07.05.1971 - VII C 51.70
Klage gegen eine Prüfungsentscheidung im zweiten juristischen Staatsexamen - …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.03.1990 - 9 S 2059/89
Eine Protokollierung der Antworten des Prüflings, die bei Fehlen einer entsprechenden Regelung in der Prüfungsordnung aus rechtsstaatlichen Gründen nicht geboten ist (vgl. hierzu BVerwGE 38, 105, 117 und BVerwG, Urteil vom 13.4.1983, Buchholz 421.0 Nr. 173), kann der Kläger nicht mit der Begründung verlangen, die Antworten gehörten zum "wesentlichen Verlauf der Prüfung" im Sinne des § 23 Abs. 7 S. 1 NGVO. - VGH Baden-Württemberg, 31.01.1989 - 9 S 961/88
Abiturprüfung an einem staatlich anerkannten privaten Gymnasium
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.03.1990 - 9 S 2059/89
Rn. 16 Die Klage, die zutreffend gegen den Beklagten gerichtet ist (vgl. hierzu grundlegend das Senatsurteil vom 31.1.1989 -- 9 S 961/88 --), ist jedoch -- wie das Verwaltungsgericht zu Recht erkannt hat -- nicht begründet. - VGH Baden-Württemberg, 12.02.1985 - 9 S 3025/84
Praktikumsschein; differenziertes Bewertungssystem; Grenzhärte
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.03.1990 - 9 S 2059/89
Da dies die immanente Folge eines solchen den Grundsatz der Prüfungsgerechtigkeit gerade konkretisierenden Bewertungssystems darstellt, ist eine "Grenzhärte" der vorliegenden Art nicht unverhältnismäßig und daher hinzunehmen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 11.5.1983, Buchholz 421.0 Nr. 174 und Senatsbeschluß vom 12.2.1985 -- 9 S 3025/84 --).
- VGH Baden-Württemberg, 15.06.2020 - 9 S 1116/20
Protokollierungspflicht bei mündlicher Abiturprüfung - in der Prüfung verwendete …
Bei der Bestimmung des Umfangs der Protokollierungspflicht ist auf Sinn und Zweck der Niederschrift abzustellen (vgl. VGH Mannheim vom 27.03.1990 - 9 S 2059/89 -, NVwZ-RR 1990, 479).Besondere Vorgänge in diesem Ablauf müssen protokollarisch festgehalten werden, wobei bei der Bestimmung des Umfangs der normierten Protokollierungspflicht auf Sinn und Zweck der Niederschrift abzustellen ist (vgl. Senatsurteil vom 27.03.1990 - 9 S 2059/89 -, NVwZ-RR 1990, 479).
Es soll im Bedarfsfall - also etwa im Rahmen einer gerichtlichen Auseinandersetzung - auf die im Protokoll enthaltenen Feststellungen zu Beweiszwecken darüber zurückgegriffen werden können, ob die rechtlichen Anforderungen an die Prüfung bzw. das Prüfungsverfahren eingehalten sind (Senatsurteil vom 27.03.1990, a. a. O.;… Niehues/Fischer/Jeremias, Prüfungsrecht, 7. Aufl. 2018, Rn. 455 f.).
Mit dem "wesentlichen Verlauf der Prüfung" ist danach primär der äußere Ablauf der Prüfung angesprochen, bei der etwa Unterbrechungen oder Störungen durch äußere Einwirkungen auftreten können (Senatsurteil vom 27.03.1990, a. a. O.).
- VGH Baden-Württemberg, 05.06.2020 - 9 S 149/20
Verfassungswidrigkeit der Ausbildungs-und Durchführungsordnung für …
Angesichts dessen kann eine fehlerhafte Protokollierung die Prüfungsentscheidung unter keinem denkbaren Gesichtspunkt in rechtswidriger Weise zum Nachteil des Klägers beeinflusst haben (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12.11.1971 - VII B 71.70 -, juris; Senatsurteil vom 27.03.1990 - 9 S 2059/89 -, juris Rn. 20;… Niehues/Fischer/Jeremias, a.a.O, Rn. 466). - VGH Baden-Württemberg, 26.03.2015 - 9 S 516/14
Anerkennung einer privaten kaufmännischen Berufsschule als Ersatzschule; …
Wenngleich der Prüfungsausschuss als solcher nicht dem privaten Schulträger, sondern dem Land zuzuordnen sein mag (vgl. Senatsurteile vom 31.01.1989 - 9 S 961/88 -, vom 27.03.1990 - 9 S 2059/89 -, DVBl. 1990, 943, und vom 17.07.1990 - 9 S 707/89 -, VBlBW 1991, 148; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19.05.1989 - 19 A 1746/87 -, NVwZ 1990, 678, 679; siehe auch VG Freiburg, Beschluss vom 09.01.2007 - 2 K 2451/06 -, juris), bedeutet dies nicht, dass dem Träger einer anerkannten Ersatzschule keine relevanten hoheitlichen Befugnisse verbleiben.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.12.2013 - 14 A 2138/12
Prüfung zum Ausbildungsberuf Koch als berufseröffnende Prüfung i.R.e. negativen …
Rn. 33 Zur Umkehr der Beweislast aufgrund fehlerhafter Protokollierungen vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 2.2.2000 - 14 B 1905/99 -, NRWE, Rn. 12, und vom 31.5.2011 - 14 A 2526/10 -, NRWE, Rn. 13. Zur Reichweite der Protokollierungspflicht vgl. VGH B.-W., Urteil vom 27.3.1990 - 9 S 2059/89 -, DVBl 1990, 943; Niehues/Fischer, Prüfungsrecht, 5. Aufl., Rn. 456, 466. - VG Freiburg, 29.01.2014 - 2 K 1132/13
Abiturprüfung an der Waldorfschule; Passivlegitimation; Ausschluss des …
Diese Zurechnung beruht darauf, dass die Abiturprüfung an der als - nichtregelschulakzessorische Ersatzschule anerkannten - Waldorfschule von einem Prüfungsausschuss abgenommen wird, der vom Regierungspräsidium ad hoc und nur für die jeweilige Schule gebildet wird (vgl. § 6 Abs. 1 WaldorfAbiPrV 2002 i.V.m. § 18 Abs. 1 der Abiturverordnung Gymnasien der Normalform - NGVO - v. 24.07.2001, GBl. S. 518 mit späteren - hier nicht relevanten - Änderungen) und der deshalb aufgrund seiner fehlenden organisatorischen Selbständigkeit als unselbständiger Teil dieser Behörde handelt (…hierzu VGH Bad.-Württ., Urt. v. 31.01.1989 - 9 S 961/88 -, S 10 f ;… Urt. v. 29.09.1989 - 9 S 735/89 -, a.a.O.; Urt. v. 27.03.1990 - 9 S 2059/89 -, NVwZ-RR 1990, 479 …und Urt. v. 17.07.1990 - 9 S 707/89 -, VBlBW 1991, 148;… zur fehlenden Relevanz, dass die Entscheidung auf Vornoten anderer Entscheidungsträger beruht vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 09.11.1993 - 9 S 1537/91 -, juris unter Hinweis auf BVerwG, Urt. v. 22.10.1981, Buchholz 421.0 Nr. 155). - VG Wiesbaden, 30.01.2018 - 6 K 559/17 Die Verletzung der Dokumentationspflicht als solche begründet allerdings keinen Rechtsverstoß, der zur Rechtswidrigkeit der Prüfungsentscheidung führt, weil es an der Kausalität zwischen einem Verstoß gegen die Protokollierungspflicht und einer fehlerhaften Prüfungsentscheidung fehlt (Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 27. März 1990 - 9 S 2059/89 -, juris Rn. 20;… Fischer/Niehaus/Jeremias, Prüfungsrecht, Rn. 466).
Sämtliche Beweismittel können - und müssen - im Falle der gerichtlichen Kontrolle nur über solche Tatsachen Aufklärung ermöglichen, auf die das Gericht bei der eingeschränkten Kontrolle des Beurteilungsspielraums der Prüfer zur Überzeugungsbildung angewiesen ist (Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 27. März 1990 - 9 S 2059/89 -, juris Rn. 19).
- VG Bayreuth, 05.05.2022 - B 5 E 22.342
(Wieder-)Begründung eines Dienstverhältnisses zur Fortsetzung der …
Prüfungsrechtlich relevant wäre es allenfalls, wenn der Fachlehrer durchschnittliche pädagogische Anforderungen so weit unterschritten hat, dass sein Unterricht einem Nichtunterricht gleicht - oder doch jedenfalls nahekommt (vgl. VGH BW, U.v. 27.3.1990 - 9 S 2059/89 - juris Rn. 24). - VG Sigmaringen, 30.06.2021 - 8 K 65/19
Ablehnung seiner schriftlichen Habilitationsleistung; fehlerhaftes …
Unterzeichnete (schriftliche) Protokolle von Ausschusssitzungen i.S.d. § 93 LVwVfG (zum Prüfungsprotokoll als öffentliche Urkunde i.S.d. §§ 415 Abs. 1, 417 ZPO vgl. zudem VGH Bad.-Württ., Urteil vom 27.03.1990 - 9 S 2059/89 -, juris Rn. 19;… ebenso zum - dort unterschrieben vorliegenden - Protokoll der Sitzung eines Habilitationsausschusses VGH Bad.-Württ., Urteil vom 06.05.2021 - 9 S 3119/19 -, juris Rn. 31 ) existieren bei der Fakultät nach Auskunft der Beklagtenvertreterin in der mündlichen Verhandlung nicht. - VG Freiburg, 29.01.2014 - 2 K 1145/13
Wegfall der Bindung des Endkorrektors an Ergebnisse der Erst- und Zweitkorrektur …
Diese Zurechnung beruht darauf, dass die Abiturprüfung an der als - nichtregelschulakzessorische Ersatzschule anerkannten - Waldorfschule von einem Prüfungsausschuss abgenommen wird, der vom Regierungspräsidium ad hoc und nur für die jeweilige Schule gebildet wird (vgl. § 6 Abs. 1 WaldorfAbiPrV 2002 i.V.m. § 18 Abs. 1 der Abiturverordnung Gymnasien der Normalform - NGVO - v. 24.07.2001, GBl. S. 518 mit späteren - hier nicht relevanten - Änderungen) und der deshalb aufgrund seiner fehlenden organisatorischen Selbständigkeit als unselbständiger Teil dieser Behörde handelt (…hierzu VGH Bad.-Württ., Urt. v. 31.01.1989 - 9 S 961/88 -, S 10 f ;… Urt. v. 29.09.1989 - 9 S 735/89 -, aaO.; Urt. v. 27.03.1990 - 9 S 2059/89 -, NVwZ-RR 1990, 479 …und Urt. v. 17.07.1990 - 9 S 707/89 -, VBlBW 1991, 148;… zur fehlenden Relevanz, dass die Entscheidung auf Vornoten anderer Entscheidungsträger beruht vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 09.11.1993 - 9 S 1537/91 -, juris unter Hinweis auf BVerwG, Urt. v. 22.10.1981, Buchholz 421.0 Nr. 155).). - OVG Saarland, 19.01.2007 - 3 Y 17/06
Anforderungen an die Protokollierung einer mündlichen Abiturprüfung.
In der neueren Literatur und Rechtsprechung wird das - soweit ersichtlich - verneint vgl. zum Beispiel Niehues, Schul- und Prüfungsrecht, Band 2, 4. Auflage 2004, Rdnr. 491, wonach Mängel des Protokolls nicht zur Fehlerhaftigkeit des Prüfungsergebnis führen, sondern lediglich Konsequenzen im Rahmen der Beweiswürdigung haben; OVG Münster, Urteil vom 14.8.1991 - 22 A 502/90 - DVBl. 1992, 1049; VGH Mannheim, Urteil vom 27.3.1990 - 9 S 2059/89 - DVBl. 1990, 943; außerdem bereits BVerwG, Beschluss vom 12.11.1971 - VII B 71.70 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 45; anderer Ansicht freilich Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Urteil vom 26.11.1970 - I R 59/70 - DVBl. 1971, 557. - VGH Bayern, 12.07.1993 - 7 B 92.2683
Anforderungen aus Art. 19 Abs. 4 S. 1 in Verbindung mit Art. 12 Abs. 1 GG an die …
- VGH Baden-Württemberg, 16.05.2006 - 9 S 1974/05
- VG Freiburg, 05.10.2005 - 1 K 593/04
Wegen Verstoßes gegen die Magisterprüfungsordnung nicht heilbarer …
- VG Bayreuth, 05.05.2022 - B 5 E 22.341
Einstweilige Anordnung auf vorläufige Wiedereinstellung in das Beamtenverhältnis …
- OLG Düsseldorf, 14.01.2004 - 18 U 75/03
Vergabe einer ausgeschriebenen Stelle an einer Musikhochschule; Rechtsschutz …
- VG Bayreuth, 15.05.2023 - B 5 K 22.635
Endgültiges Nichtbestehen einer erforderlichen Zwischenprüfung, …
- VG Lüneburg, 20.02.1998 - 1 B 2/98
Anspruch auf Wiederholung der mündlichen Reifeprüfung im Fach Englisch (Abitur); …
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