Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 11.12.1985 - 9 S 2823/85 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 25.09.1985 - 7 K 92/85
- VGH Baden-Württemberg, 11.12.1985 - 9 S 2823/85
Papierfundstellen
- ESVGH 36, 114
Wird zitiert von ... (3)
- VGH Baden-Württemberg, 28.11.1989 - 9 S 1866/89
Chancengleichheit in juristischer Staatsprüfung
Dies ergibt sich evident und ohne Inanspruchnahme fachwissenschaftlicher Beurteilungskriterien, die der Prüfungsbehörde bei der Auswahl des Prüfungsstoffes vorbehalten sind (vgl. BVerwG, Beschluß vom 6.2.1984 und Urteil vom 20.9.1984, Buchholz 421.0 Nr. 192 und 203 und grundsätzlich die Senatsurteile vom 11.12.1985, ESVGH 36, 114 und vom 8.3.1989 -- 9 S 3264/88 -- KMK-HSchR 89, 551), aus der Tatsache, daß die Aufsichtsarbeit erkennbar dem Normenkontrollurteil des 5. Senats des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 24.9.1987 -- 5 S 422/86 -- nachgebildet ist.Da im Aufgabentext auf einschlägige Bestimmungen des Naturschutzgesetzes (§§ 22, 48, 58, 59) ausdrücklich hingewiesen war, enthielt die Aufgabe im Bereich des Nicht-Pflichtstoffes Entscheidungshilfen, die dokumentieren, daß bei der Aufgabenstellung Einzelwissen auf dem Gebiet des Naturschutzrechtes nicht vorausgesetzt wurde, wie dies der Aufgabensteller und der Mitprüfer in ihrer dienstlichen Äußerung bekräftigt haben (vgl. zu dieser Funktion solcher Gesetzeszitate bei Nicht-Pflichtstoff die Senatsurteile vom 11.12.1985 -- 9 S 2823/85 -- ESVGH 36, 114/120 und vom 8.3.1989 -- 9 S 3264/88 -- KMK-HSchR 89, 551).
- VG Schwerin, 03.07.2012 - 3 A 492/07
Recht der Hochschul- und Staatsprüfungen: Anfechtung der Ergebnisse des Ersten …
Rn. 81 cc) Soweit die Klägerin (unter Bezug auf das Urteil des VGH Mannheim vom 11.12.1985 - 9 S 2823/85 - juris [nur Leitsatz]) meint, der Beklagte habe zur Gewährleistung gleicher fairer Prüfungschancen durch Lösungshilfen sicherstellen müssen, dass die Aufgabe mit "Verständnis" und ohne "Einzelwissen" auf dem geprüften, nicht als Prüfungsstoff benannten Sachgebiet, d. h. ohne gezielte Examensvorbereitung, lösbar sei, teilt die Kammer diese -anscheinend seit nunmehr mehr als zwei Jahrzehnten ohne Resonanz gebliebene - Rechtsprechung nicht. - VG Sigmaringen, 02.03.2006 - 8 K 2294/05
Erste juristische Staatsprüfung; zulässiger Prüfungsstoff; Rügepräklusion nach …
Sie bringen zum Ausdruck, dass es dem durchschnittlich befähigten Prüfungsteilnehmer möglich sein muss, ohne gezielte Examensvorbereitung aufgrund der anerkannten Methoden der Rechtsfindung infolge von Transferleistungen der Kenntnis benannter Prüfungsgebiete den durchschnittlichen Prüfungsanforderungen gerecht zu werden; verlässt eine schriftliche Aufgabe in der juristischen Staatsprüfung den Pflichtstoffbereich, so muss die Prüfungsbehörde durch Lösungshilfen die Gewährleistung fairer Prüfungschancen sicherstellen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 11.12.1985 - 9 S 2823/85 - Urt. v. 08.03.1989 - 9 S 3264/88 -, NVwZ-RR 1989, 482).
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