Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 11.03.1997 - 9 S 2903/95 |
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 31.08.1994 - 3 K 3002/93
- VGH Baden-Württemberg, 11.03.1997 - 9 S 2903/95
- BVerwG, 22.08.1997 - 1 B 115.97
- BVerwG, 13.04.1999 - 1 C 24.97
Wird zitiert von ... (3)
- BVerwG, 13.04.1999 - 1 C 24.97
Angabe einer Postfachanschrift; Anschrift; anwaltliche Vertretung; Bezeichnung …
BVerwG 1 C 24.97 VGH 9 S 2903/95. - VGH Baden-Württemberg, 11.03.1997 - 9 S 2904/95
Unzulängliche Bezeichnung des Berufungsklägers bei Angabe eines Postfachs wegen …
Insoweit gilt das in den Urteilen vom heutigen Datum in den Parallelverfahren 9 S 2902/95 und 9 S 2903/95 zur Unzulässigkeit einer Klage Ausgeführte entsprechend (ebenso VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 27.9.1994 - 6 S 2322/94 -, Die Justiz 1995, 101).Hierzu hatte der bereits während des Berufungsverfahrens Anlaß, denn jedenfalls aus seinen zeitgleich geführten und abgeschlossenen Berufungsverfahren 9 S 2902/95 und 9 S 2903/95 war ihm das Risiko bekannt, daß das Berufungsgericht, wie schon das Verwaltungsgericht Karlsruhe als dortige Vorinstanz, sein Rechtsmittel als unzulässig ansehen könnte.
- VGH Baden-Württemberg, 16.05.2000 - 9 S 652/00
Nichterreichen der Beschwerdesumme wegen Aufteilung von Reisekosten eines Tages …
Sie lägen für das vorliegende Verfahren nur deshalb unter 400,-- DM, weil der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle den erstattungsfähigen Betrag zu je einem Drittel auf die im zweiten und dritten Rechtszug jeweils gleichzeitig verhandelten Sachen VG Karlsruhe 3 K 3000/93 und 3 K 3002/93 = VGH Baden-Württemberg 9 S 2905/95 und 9 S 2903/95 = BVerwG 1 C 25.97 und 1 C 24.97 sowie das noch nicht abgeschlossene Verfahren VG Sigmaringen 6 K 1692/90 (derzeit beim Senat unter dem Aktenzeichen 9 S 1663/99 anhängig) verteilt habe.
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