Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 28.04.2015 - 9 S 3.15, 9 S 4.15 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Grundstücksbegriff für das brandenburgische Anschlussbeitragsrecht
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 8 KAG BB, § 34 BauGB
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Potsdam, 30.12.2014 - 8 L 216/14
- VG Potsdam, 30.12.2014 - 8 L 217/14
- OVG Berlin-Brandenburg, 28.04.2015 - 9 S 3.15, 9 S 4.15
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (3)
- OVG Berlin-Brandenburg, 20.03.2014 - 9 N 35.11
Anwendung des wirtschaftlichen Grundstücksbegriffs bei Grundstücken im …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.04.2015 - 9 S 3.15
Dieses "Baugrundstück" entspricht zwar regelmäßig der Fläche des Buchgrundstücks (…OVG Brandenburg, a.a.O.; vgl. Beschluss des Senats vom 20. März 2014 -OVG 9 N 35.11 -, Juris Rn. 8 m.w.N.); Buchgrundstücke sind meist so geschnitten, wie sie unter den gegebenen örtlichen Umständen typischerweise als Einheit bebaut oder gewerblich genutzt werden können.Indessen kann sich bei baulich oder gewerblich nutzbaren Grundstücken aus dem Planungsrecht oder einer verwirklichten Baugenehmigung ausnahmsweise ergeben, dass das Buchgrundstück zum Bilden einer wirtschaftlichen Einheit um Flächen vergrößert oder verkleinert werden muss, entweder weil erst mehrere Buchgrundstücke, insbesondere erst mehrere kleine Buchgrundstücke (oder Teile davon) zusammen eine selbständig baulich oder gewerblich nutzbare und damit selbständig bevorteilte Fläche darstellen, oder weil die durch die Anschlussmöglichkeit oder Ausbaumaßnahme selbständig bevorteilte baulich oder gewerblich nutzbare Fläche kleiner ist als ein (großes) Buchgrundstück (vgl. zum Ganzen: Beschluss des Senats vom 20. März 2014 - OVG 9 N 35.11 -, Juris Rn. 8 m.w.N.;… Becker, in: Ders. u.a., Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg, Stand: Dezember 2014, § 8 Rn. 118 ff. m.w.N.).
- OVG Brandenburg, 26.09.2002 - 2 D 9/02
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.04.2015 - 9 S 3.15
Rn. 9 Grundstück im beitragsrechtlichen Sinne ist danach - unabhängig von der Abgrenzung im Grundbuch - diejenige Grundfläche, die einem Eigentümer gehört und in Bezug auf die er den Vorteil zu entgelten hat, der ihm durch die Anschlussmöglichkeit oder die Ausbaumaßnahme vermittelt wird (vgl. grundlegend bereits: OVG Brandenburg, Urteil vom 26. September 2002 - 2 D 9/02.NE -, Juris Rn. 46). - OVG Berlin-Brandenburg, 19.02.2014 - 9 B 5.11
Eigenständigkeit des Anlagenbegriffs nach Straßenbaubeitragsrecht; Recht des …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.04.2015 - 9 S 3.15
Wirtschaftliches Grundstück im Sinne des § 8 KAG ist also die durch die beitragsfähige Maßnahme selbständig bevorteilte, demselben Eigentümer gehörende Flächeneinheit (…Urteile des Senats vom 14. November 2013 -OVG 9 B 35.12 -, Juris Rn. 56, und vom 19. Februar 2014 - OVG 9 B 5.11 -, Juris Rn. 21, jeweils m.w.N.).
- VG Cottbus, 16.03.2021 - 6 K 77/16
Schmutzwasseranschlussbeitrag
Bei baulich oder gewerblich nutzbaren Grundstücken ist das diejenige Fläche, die selbstständig baulich oder gewerblich genutzt werden kann (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. April 2015 - 9 S 3.15 -, juris Rn. 9;… Urteil vom 14. November 2013 - 9 B 35.12 -, juris Rn. 56;… Urteil vom 19. Februar 2014 - 9 B 5.11 -, juris Rn. 21).Diese entspricht zwar regelmäßig der Fläche des Buchgrundstücks (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. April 2015 - 9 S 3.15 -, juris Rn. 9;… Beschluss vom 20. März 2014 - 9 N 35.11 -, Juris Rn. 8;… Urteil vom 26. September 2002 - 2 D 9/02.NE -, juris Rn. 46).
- VG Cottbus, 26.08.2021 - 6 K 468/16 Bei baulich oder gewerblich nutzbaren Grundstücken ist das diejenige Fläche, die selbstständig baulich oder gewerblich genutzt werden kann (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. April 2015 - 9 S 3.15 -, juris Rn. 9;… Urteil vom 14. November 2013 - 9 B 35.12 -, juris Rn. 56;… Urteil vom 19. Februar 2014 - 9 B 5.11 -, juris Rn. 21).
Diese entspricht zwar regelmäßig der Fläche des Buchgrundstücks (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. April 2015 - 9 S 3.15 -, juris Rn. 9;… Beschluss vom 20. März 2014 - 9 N 35.11 -, juris Rn. 8;… Urteil vom 26. September 2002 - 2 D 9/02.NE -, juris Rn. 46).
- VG Cottbus, 18.10.2018 - 3 K 910/13
Straßenausbaubeiträge
Jedoch kann sich bei baulich oder gewerblich nutzbaren Grundstücken aus dem Planungsrecht ausnahmsweise ergeben, dass das Buchgrundstück zum Bilden einer wirtschaftlichen Einheit um Flächen vergrößert oder verkleinert werden muss, etwa weil die durch die Ausbaumaßnahme selbständig bevorteilte baulich oder gewerblich nutzbare Fläche kleiner ist als ein (großes) Buchgrundstück (VG Cottbus, Urteil vom 16. Juli 2015 - 4 K 2/12 - OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. April 2015 - OVG 9 S 3.15 und OVG 9 S 5.15 - juris Rn. 9…, Beschluss vom 23. Juni 2015 - 9 N 99.12 -, juris Rn. 6 f.).
- VG Cottbus, 20.07.2017 - 3 K 693/12
Straßenausbaubeiträge
Jedoch kann sich bei baulich oder gewerblich nutzbaren Grundstücken aus dem Planungsrecht ausnahmsweise ergeben, dass das Buchgrundstück zum Bilden einer wirtschaftlichen Einheit um Flächen vergrößert oder verkleinert werden muss, etwa weil die durch die Ausbaumaßnahme selbständig bevorteilte baulich oder gewerblich nutzbare Fläche kleiner ist als ein (großes) Buchgrundstück (VG Cottbus, Urteil vom 16. Juli 2015 - 4 K 2/12 - OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. April 2015 - OVG 9 S 3.15 und OVG 9 S 5.15 - juris Rn. 9…, Beschluss vom 23. Juni 2015 - 9 N 99.12 -, juris Rn. 6 f.). - VG Cottbus, 11.06.2018 - 3 K 1211/12
Ausbaubeiträge
Jedoch kann sich bei baulich oder gewerblich nutzbaren Grundstücken aus dem Planungsrecht ausnahmsweise ergeben, dass das Buchgrundstück zum Bilden einer wirtschaftlichen Einheit um Flächen vergrößert oder verkleinert werden muss, etwa weil die durch die Ausbaumaßnahme selbständig bevorteilte baulich oder gewerblich nutzbare Fläche kleiner ist als ein (großes) Buchgrundstück (VG Cottbus, Urteil vom 16. Juli 2015 - 4 K 2/12 - OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. April 2015 - OVG 9 S 3.15 und OVG 9 S 5.15 - juris Rn. 9…, Beschluss vom 23. Juni 2015 - 9 N 99.12 -, juris Rn. 6 f.). - VG Cottbus, 16.08.2021 - 6 K 734/19 Aus dem Planungsrecht oder einer verwirklichten Baugenehmigung kann sich insoweit (bei baulich oder gewerblich genutzten bzw. nutzbaren Grundstücken) - ausnahmsweise - ergeben, dass entweder erst mehrere Buchgrundstücke, insbesondere erst mehrere kleine Buchgrundstücke (oder Teile davon) zusammen eine selbstständig baulich oder gewerblich nutzbare und damit selbstständig bevorteilte Fläche darstellen, oder dass die durch die Anschlussmöglichkeit oder Ausbaumaßnahme selbstständig bevorteilte baulich oder gewerblich nutzbare Fläche kleiner ist als ein (großes) Buchgrundstück (vgl. OVG Berlin- Brandenburg…, Urteil vom 12. November 2008, a.a.O.; Urteil vom 26. Januar 2011 - 9 B 15/09 -, S. 17 des E.A.;… Beschluss vom 15. November 2011, a.a.O.;… Beschluss vom 18. Oktober 2013, a. a. O.;… Beschluss vom 20. März 2014, a. a. O.; Beschluss vom 28. April 2015 - 9 S 3.15 und 4.15 -, juris, Rn. 8 ff.;… Beschluss vom 23. Juni 2015, a. a. O.; OVG Brandenburg…, Urteil vom 26. September 2002, a.a.O.).
- VG Cottbus, 20.07.2017 - 3 K 701/12
Ausbaubeiträge
Jedoch kann sich bei baulich oder gewerblich nutzbaren Grundstücken aus dem Planungsrecht ausnahmsweise ergeben, dass das Buchgrundstück zum Bilden einer wirtschaftlichen Einheit um Flächen vergrößert oder verkleinert werden muss, etwa weil die durch die Ausbaumaßnahme selbständig bevorteilte baulich oder gewerblich nutzbare Fläche kleiner ist als ein (großes) Buchgrundstück (VG Cottbus, Urteil vom 16. Juli 2015 - 4 K 2/12 - OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. April 2015 - OVG 9 S 3.15 und OVG 9 S 5.15 - juris Rn. 9…, Beschluss vom 23. Juni 2015 - 9 N 99.12 -, juris Rn. 6 f.). - VG Potsdam, 30.08.2021 - 8 K 626/21 In besonders gelagerten Fällen muss das Buchgrundstück jedoch um Flächen vergrößert oder verkleinert werden (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. April 2015 - OVG 9 S 3.15 -, juris Rn. 9 m.w.N.).
- VG Cottbus, 19.03.2021 - 6 K 326/15
Schmutzwasseranschlussbeitrag
Bei baulich oder gewerblich nutzbaren Grundstücken ist das diejenige Fläche, die selbstständig baulich oder gewerblich genutzt werden kann (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. April 2015 - 9 S 3.15 -, juris Rn. 9;… Urteil vom 14. November 2013 - 9 B 35.12 -, juris Rn. 56;… Urteil vom 19. Februar 2014 - 9 B 5.11 -, juris Rn. 21).
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