Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 12.04.1983 - 9 S 379/83 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- ESVGH 32, 246
- DVBl 1983, 597
Wird zitiert von ... (3)
- VGH Baden-Württemberg, 16.05.2006 - 9 S 1974/05 Auch lässt sich ferner nicht sicher ausschließen, dass der Klägerin bei fehlerfreier Bewertung in der Notentendenz zwei Punkte zuerkannt worden wären (vgl. zur Kausalität eines Korrektur- oder Bewertungsfehlers für die Prüfungsentscheidung: BVerwG, Urteil vom 12.11.1997 - 6 C 11/96 -, BVerwGE 105, 328, m.w.N.; vgl. auch Beschluss des Senats vom 12.04.1983 - 9 S 379/83 -, DVBl. 1983, 597).
Im Übrigen sind im Falle eines erfolgreichen Hauptverfahrens (Aufhebung der rechtswidrigen Prüfungsentscheidung) Folgenbeseitigungsansprüche auf erneute Teilnahme am Unterricht oder ähnliche Hilfen in Erwägung zu ziehen, die den Prüfling in die Lage versetzen, dass er ohne zusätzliche Nachteile möglichst bald die Prüfung wiederholen kann (vgl. BVerwG…, Urteil vom 11.04.1996, a.a.O.; zur Einräumung einer sonst nicht vorgesehenen Nachprüfungsmöglichkeit vgl. auch Beschluss des Senats vom 12.04.1983, a.a.O.).
- VG Freiburg, 24.03.2006 - 2 K 566/06
Vorläufige Zulassung zur schriftlichen Abiturprüfung
Zur Sicherung effektiven Rechtsschutzes ist es daher nicht geboten, den Antragsteller vorläufig zur Prüfung zuzulassen (vgl. dazu Thür. OVG, Beschl. v. 15.06.2005 - 1 EO 678/05 - Juris; VGH Baden-Württ., Beschl. v. 12.04.1983 - 9 S 379/83 -, DVBl 83, 597). - VGH Baden-Württemberg, 14.07.1989 - 6 S 1546/89
Hilfe zur Arbeit
Das ist nach der Rechtsprechung des Senats (besonders Beschluß vom 24.08.1982, ESVGH 32, 246 = VBlBW 83, 206) ausreichend.
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