Rechtsprechung
| LG Osnabrück, 06.11.2003 - 9 S 463/03 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Info-Letter Versicherungs- und Haftungsrecht
, S. 7 (Kurzinformation)
Beweislast für die Unverzüglichkeit einer Reisestornierung
- vergleich-reiseruecktritt.de (Kurzinformation)
Reiserücktritt: unverzügliche Stornierung, Bekanntwerden der Diagnose
Wird zitiert von ...
- LG Bonn, 15.05.2013 - 5 S 146/12
Vorliegen einer unerwartet schweren Erkrankung als Grund für den Reiserücktritt
Rn. 14 Die Beklagte muss für ein Leistungskürzungsrecht nach § 19 Satz 2 der Versicherungsbedingungen nur die objektive Verletzung der Obliegenheit nachweisen (vgl. LG München, Urteil vom 5. Februar 2003, Az. 15 S 4319/02, in juris; LG Osnabrück, Urteil vom 6. November 2003, Az. 9 S 463/03, RuS 2004, 156).Rn. 18 Ein Nachweis geringeren Verschuldens wird hingegen nur angenommen, wenn ärztlicherseits ausdrücklich die Auskunft erteilt worden ist, dass bei komplikationsfreiem Heilungsverlauf mit der Wiederherstellung bis zum geplanten Reiseantritt gerechnet werden kann und andererseits bestätigt wird, dass mit komplikationslosem Heilungsverlauf sicher gerechnet werden kann (LG Osnabrück, Urteil vom 6. November 2003, Az. 9 S 463/03, RuS 2004, 156; OLG Köln…, Urteil vom 29. Oktober 1990, Az. 5 U 8/90, in juris Rn. 5, zur Vorhersehbarkeit im Zeitpunkt der dort maßgeblichen Reisebuchung).
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