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| VGH Baden-Württemberg, 30.04.1982 - 9 S 484/82 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Freiburg, 09.02.1982 - 6 K 294/81
- VGH Baden-Württemberg, 30.04.1982 - 9 S 484/82
Papierfundstellen
- NJW 1982, 2460
Wird zitiert von ... (8)
- BGH, 13.03.2017 - NotZ(Brfg) 6/16
Notarielle Fachprüfung: Rechtmäßigkeit von Bewertungen von schriftlichen …
Rn. 3 a) Im Streit um die Rechtmäßigkeit der Bewertung einer einzelnen Teilprüfungsleistung sind Gegenstand der gerichtlichen Kontrolle die angefochtenen Ursprungsbewertungen in der Gestalt, die sie durch die Stellungnahmen der Prüfer im Überdenkungsverfahren erhalten haben (VGH Mannheim, Urteil vom 8. März 1994 - 9 S 484/82, Rn. 19, juris;… Unger, Möglichkeit und Grenzen der Anfechtbarkeit juristischer (Staats-) Prüfungen, 2016, S. 563 mwN; vgl. auch BVerwGE 91, 262, 270 ff.). - BSG, 09.02.1993 - 12 RK 75/92
Beschwerde - Verweisung - Sprungrevision
Im Prozeßrecht ist jedoch allgemein anerkannt, daß die inkorrekte Form einer Entscheidung nicht zum Ausschluß eines sonst zulässigen Rechtsmittels führen darf (…stellvertretend: Albers in: Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 51. Aufl 1993, Grundzüge § 511 Zivilprozeßordnung (ZPO) Rz 28 mwN; Kopp, VwGO, 9. Aufl 1992, Vorbem § 124 Rz 22 mwN und mit irrtümlicher Zitierung von VGH Mannheim NJW 1982, 2460 für die Gegenmeinung). - VGH Baden-Württemberg, 15.09.1993 - 11 S 73/93
Auslegung des Klagebegehrens hinsichtlich der Art der erstrebten …
Auch ist unerheblich, was zuvor bei den Behörden beantragt wurde und worüber diese entschieden haben (…VGH Bad.-Württ., Urt. v. 9.6.1993 -13 S 76/93-), und ist die Umdeutung eines gestellten Antrages nicht möglich, soweit das Klageziel durch den Klageantrag und seine Begründung eindeutig bestimmt ist (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 30.4.1982, NJW 1982, 2460).
- OLG Köln, 10.02.2000 - 1 W 114/99
Anwendung des Meistbegünstigungsgrundsatzes bei fehlerhafter Bezeichnung eines …
Rn. 7 a) Dabei verkennt der Senat nicht, dass das Rechtsmittelverfahren im Falle inkorrekter Entscheidungen nach überwiegender Meinung so durchzuführen ist, als habe das Untergericht die Entscheidung in der richtigen Form erlassen und sei dagegen das statthafte Rechtsmittel eingelegt worden (vgl. etwa BGHZ 95, 191; OLG Köln NJW-RR 99, 1084; OLG Zweibrücken NJW-RR 98, 508; VGH Mannheim NJW 82, 2460;… Baumbach/Albers, ZPO, 58. Aufl., Grundz § 511 Rdnr. 29;… Stein-Jonas/Grunsky a.a.O. Rdnr. 49;… MünchKomm-ZPO/Rimmelspacher a.a.O. Rdnr. 50; a.A. OLG Köln NJW-97, 955, 956; OVG Münster NJW 74, 1102 - Wahlrecht des Rechtsmittelgerichts). - OLG Karlsruhe, 26.08.1985 - 4 W 35/85
Irrtümliche Verweisung oder Abgabe eines Rechtsstreits zu den Gerichten der …
Denn es soll dadurch nur dem Grundsatz Rechnung getragen werden, daß eine Partei durch ein unrichtiges Verfahren des Gerichts keine Nachteile in ihren prozessualen Rechten erleiden darf (BGHZ 72, 182/187; OLG Karlsruhe Justiz 1977, 457/458; OLG Düsseldorf FamRZ 1980, 811/812; VGH Mannheim NJW 1982, 2460). - BVerwG, 30.08.1985 - 4 C 60.81
Verwaltungsgerichtsverfahren - Vollstreckungsverfahren - Rechtsmittel
Zwar mag, was hier einer abschließenden Entscheidung nicht bedarf, der Beklagte nach dem sog. Meistbegünstigungsprinzip die Wahl gehabt haben, gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts entsprechend der Urteilsform Berufung oder entsprechend dem materiellen Inhalt der Entscheidung Beschwerde einzulegen (vgl. hierzu einerseits VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 30. April 1982 - 9 S 484/82 - Justiz 1982, 308 f. und andererseits Landesarbeitsgericht Mainz, Beschluß vom 12. Juni 1981 - 1 Ta 76/81 - gesp. in [...]). - LSG Nordrhein-Westfalen, 09.09.2021 - L 6 AS 1136/21
Unzulässigkeit des Beschlusses des Sozialgerichts über einen Antrag auf …
Ansonsten oblägen die Frage der Anfechtbarkeit seiner Entscheidung und der Umfang der den Beteiligten im Verfahren zustehenden Verfahrensrechte - wie etwa die Durchführung einer mündlichen Verhandlung - der Disposition des Berufungsgerichts (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 30.04.1982, 9 S 484/82). - BFH, 13.11.1986 - IV R 67/83
Aufhebung von Einkommen- und Umsatzsteueränderungsbescheide
Da die Entscheidung über den Beiordnungsantrag durch Beschluß ergeht, würde es sich insoweit um eine sog. inkorrekte Entscheidung handeln, die mit dem Rechtsmittel für das vom Gericht gewählte Verfahren angegriffen werden kann, vom Rechtsmittelgericht aber im korrekten Verfahren weiterzuführen ist (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs vom 18. November 1963 VII ZR 182/62, BGHZ 40, 265; Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. April 1982 9 S 484/82, Neue Juristische Wochenschrift 1982, 2460).
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