Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 25.07.1997 - 9 S 558/97 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Heilpraktikererlaubnis: Beschränkung auf den Fachbereich "manuelle Therapien
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Heilpraktikererlaubnis: Beschränkung auf den Fachbereich manuelle Therapien
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 13.12.1996 - 4 K 3505/95
- VGH Baden-Württemberg, 25.07.1997 - 9 S 558/97
Papierfundstellen
- VBlBW 1997, 334 (Ls.)
- BB 1997, 2486
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 21.01.1993 - 3 C 34.90
Heilpraktiker - Nebenberufliche Tätigkeit - Psychotherapie - Grundkenntnisse - …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.07.1997 - 9 S 558/97
Das Bundesverwaltungsgericht halte eingeschränkte Heilpraktikererlaubnisse auf dem Gebiet der Psychotherapie für zulässig (BVerwGE 91, 356/358).Weder das Heilpraktikergesetz vom 17.02.1939 (RGBl. I S. 251 m.sp.Änd.) noch die zu seiner Durchführung ergangene o.g. Verordnung verbieten dies (BVerwGE 91, 356/362).
- VGH Baden-Württemberg, 14.06.2023 - 9 S 1836/21
Erteilung einer sektoralen Heilpraktikererlaubnis
Dem Sachkundigen muss eine Abgrenzung der Tätigkeiten, die ein nur für einen bestimmten Bereich der Heilkunde zugelassener Heilpraktiker durchführen darf, von denen, die ihm verboten sind, möglich sein (vgl. zur manuellen Therapie Senatsurteil vom 25.07.1997 - 9 S 558/97 -, juris Rn. 19).Dahingegen sind die Tätigkeitsmerkmale der manuellen Therapie als bewegungstherapeutische Ausprägung der Physiotherapie die Behandlung von Gelenkblockierungen und ihrer muskulären, reflektorischen Fixierung durch gezielte impulslose Mobilisation oder durch Anwendung von Weichteiltechniken (…Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Verordnung von Heilmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung vom 01.07.2011 (BAnz Nr. 96, S. 2247), zuletzt geändert am 19.01.2023 mit Wirkung zum 12.04.2023 (BAnz AT 11.04.2023 B1) - HeilM-RL -, § 19 Abs. 3 Nr. 7; vgl. auch schon Senatsurteil vom 25.07.1997, a.a.O., Rn. 19; vgl. auch den Hinweis in der Stellungnahme der DIU gegenüber dem Senat vom 06.02.2023, Ziffer 1: "keine Manipulation - anderes "Technikspektrum").
Rn. 95 Soweit hiermit gewisse Erschwernisse bei der Erlaubniserteilung und Aufsicht für die Gesundheitsämter des Beklagten einhergehen, müssen diese im Hinblick auf Art. 12 Abs. 1 GG hingenommen werden (vgl. bereits Senatsurteil vom 25.07.1997, a.a.O., Rn. 19).
- BVerwG, 25.02.2021 - 3 C 17.19
Erteilung einer sektoralen Heilpraktikerlerlaubnis für das Gebiet der …
Rn. 35 In seiner früheren Rechtsprechung hatte das Berufungsgericht noch keinen Grund dafür gesehen, an der Abgrenzbarkeit eines auf das Gebiet der orthopädischen Medizin/manuellen Therapie bezogenen Bereichs zu zweifeln (VGH Mannheim, Urteil vom 25. Juli 1997 - 9 S 558/97 - MedR 1997, 555). - BSG, 17.11.2005 - B 11a AL 23/05 R
Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben - berufliche …
Das LSG wird ggfs unter Berücksichtigung der Verwaltungspraxis und der zu den genannten Vorschriften ergangenen Rechtsprechung (vgl etwa VGH Baden-Württemberg, MedR 1997, 555; VG Koblenz, Urteil vom 19. Juni 2000 - 3 K 155/00.KO, veröffentlicht in juris) zu prüfen haben, ob die Klägerin bei einem erfolgreichen Abschluss der Bildungsmaßnahme die für eine (selbstständige oder abhängige) berufliche Betätigung als Heilpraktikerin erforderliche Erlaubnis hätte erlangen können.
- VGH Baden-Württemberg, 19.03.2009 - 9 S 1413/08
Kein Erlaubniszwang nach HeilprG § 1 Abs 1 für Physiotherapeuten der Erlaubnis …
Denn in heilkundlicher Hinsicht gehört die Mehrzahl der Tätigkeiten aus diesem Aufgabenbereich zum Fachbereich der Orthopädie (…vgl. Sachverständigengutachten Prof. Dr. Pförringer vom 27.02.2008, S. 3;… Richter, Vergleichsstudie zu Möglichkeiten der Einführung des Prinzips "First-Contact Practitioner bei deutschen Heilmittelerbringern, Diplomarbeit der Fachhochschule Nordhessen, 2007, S. 39), so dass allenfalls eine auf dieses Gebiet beschränkte Spezialerlaubnis denkbar erscheint (vgl. auch Senatsurteil vom 25.07.1997 - 9 S 558/97 -). - VGH Baden-Württemberg, 10.07.2006 - 9 S 519/06
Ausübung der Heilkunde; Faltenunterspritzung mit Hyaluronsäure durch als …
Ein Nachweis von Kenntnissen und Fähigkeiten, die ihre derzeitige und künftige heilkundliche Tätigkeit in Form der Faltenunterspritzung nicht berühren, dürfte unter den vorliegenden besonderen Umständen wohl nicht verlangt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.01.1993 - 3 C 34/90 -, BVerwGE 91, 356;… Urteil vom 10.02.1983, a.a.O.;… Urteil vom 18.12.1972, a.a.O.;… OVG NW Beschluss vom 28.04.2006, a.a.O.; vgl. auch Urteil des Senats vom 25.07.1997 - 9 S 558/97 -, MedR 1997, 555). - VGH Baden-Württemberg, 19.03.2009 - 9 S 2518/08
Masseure und medizinische Bademeister benötigen keine Heilpraktikererlaubnis, …
Denn in heilkundlicher Hinsicht gehört die Mehrzahl der Tätigkeiten aus diesem Aufgabenbereich zum Fachbereich der Orthopädie (…vgl. Sachverständigengutachten Prof. Dr. Pförringer vom 27.02.2008, S. 3;… Richter, Vergleichsstudie zu Möglichkeiten der Einführung des Prinzips "First-Contact Practitioner bei deutschen Heilmittelerbringern, Diplomarbeit der Fachhochschule Nordhessen, 2007, S. 39), so dass allenfalls eine auf dieses Gebiet beschränkte Spezialerlaubnis denkbar erscheint (vgl. auch Senatsurteil vom 25.07.1997 - 9 S 558/97 -). - LSG Bayern, 26.03.2010 - L 8 AL 117/06
Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben - berufliche …
Etwaige Erschwernisse bei der Erlaubniserteilung und Aufsicht, die sich aus der nur einen Teilbereich der Heilpraktikertätigkeit betreffenden Erlaubnis ergeben könnten, müssten im Hinblick auf Art. 12 Abs. 1 GG hingenommen werden (dazu VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25.07.1997, 9 S 558/97 juris Rn. 19; vgl. ferner für die Zulässigkeit einer beschränkten Erlaubnis für Heilberufe auch OVG Bremen, Urteil vom 20.12.2005, 1 A 260/04; OVG Sachsen-Anhalt…, Urteil vom 12.12.2006, 1 L 395/04 juris Rn. 3; BVerwG, Urteil vom 21.01.1993, 3 C 34.90, BVerwGE 91, 356; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21.11.2006, 6 A 10271/06; vgl. auch VG Koblenz vom 19.06.2000, 3 K 155/00.KO; abweichend VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.03.2009, 9 S 1413/08 - Ablehnung einer beschränkten Heilpraktikererlaubnis wegen fehlender Abgrenzbarkeit der Physiotherapie -, BayVGH, Beschluss vom 23.09.2008, 21 ZB 08.784 -grundsätzlich keine Beschränkung der Heilpraktikererlaubnis auf bestimmte Therapieformen). - VG Berlin, 31.05.2011 - 14 K 31.10
Blindheit schließt Zulassung als Heilpraktikerin nicht generell aus
Rn. 18 Er wiederholt und vertieft seine Argumentation aus den Bescheiden unter Bezugnahme auf ein Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 25. Juli 1997 - 9 S 558/97 - in welchem einer Blinden eine beschränkte Heilpraktikererlaubnis versagt worden ist.Dies verkennt das vom Beklagten in Bezug genommene Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 25. Juli 1997 - 9 S 558/97 - in welchem einer Blinden eine auf den Bereich "manuelle Therapie" beschränkte Heilpraktikererlaubnis mit der Begründung versagt worden ist, dass sie ohne visuelle Wahrnehmung nicht alle Erkrankungen des Bewegungsapparates diagnostizieren könne, ohne dass sich das Gericht im weiteren mit der Frage auseinandergesetzt hat, ob dem Schutzzweck der Erlaubnisnorm durch mildere Mittel Rechnung effektiv getragen werden kann.
- VG Koblenz, 06.02.2006 - 3 K 855/05
Keine Heilpraktikererlaubnis für einen Masseur ohne abgelegte Prüfung.
Denn diese Frage ist in Bezug auf das mit § 2 Abs. 1 DVHeilprG verfolgte Ziel, Gefahren für die Volksgesundheit unter anderem durch etwaige falsche Diagnosestellungen zu verhindern, nicht weiterführend (a.A. VGH BW, Urteil vom 25. Juli 1997 - 9 S 558/97 -). - VG Gelsenkirchen, 22.08.2007 - 7 K 2003/05
Heilpraktikerprüfung, eingeschränkte Heilpraktikererlaubnis, Heilberuf, …
Rn. 36 Soweit ersichtlich haben weitere Obergerichte tendenziell eine (Teil-) Erlaubnis für rechtlich möglich gehalten, so der VGH Baden-Württemberg (Urteil vom 25.07.1997 - 9 S 558/97 - zur manuellen Therapie") und das OVG NRW in den schon oben zitierten Urteilen vom 08.12.1997 und 02.12.1998.
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