Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 17.03.2009 - 9 S 64.08 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Potsdam, 06.11.2008 - 9 L 533/08
- OVG Berlin-Brandenburg, 17.03.2009 - 9 S 64.08
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 11.07.2007 - 9 C 1.07
Wasserwirtschaft; Gewässerunterhaltung; Gewässerunterhaltungsbeitrag; Umlage; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.03.2009 - 9 S 64.08
Je mehr ein entsprechender Fehler in die Nähe eines Kollektivirrtums geraten ist, desto zweifelhafter ist indessen, ob er als geeignet angesehen werden kann, der Verbandstätigkeit noch nach Jahr und Tag die satzungsmäßige Grundlage zu entziehen; in diesem Zusammenhang ist insbesondere zu berücksichtigen, dass sich Verband und Verbandsmitglieder nicht wie Staat und Bürger gegenüberstehen, sondern dass es um eine gemeinschaftliche Aufgabenwahrnehmung geht (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Juli 2007 - 9 C 1.07 - juris); dies legt nahe, die Beachtlichkeit gemeinschaftlich begangener Fehler deutlich zu beschränken. - OVG Berlin-Brandenburg, 12.11.2008 - 9 B 36.08
Beitragserhebung eines Gewässerunterhaltungsverbandes; anteilige …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.03.2009 - 9 S 64.08
Dem hat sich der 9. Senat angeschlossen (Urteil vom 12. November 2008 - 9 B 36.08). - OVG Berlin-Brandenburg, 10.09.2008 - 9 B 2.08
Voraussetzungen für die Mitgliedschaft in einem Gewässerunterhaltungsverband; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.03.2009 - 9 S 64.08
Der Senat hat mit Urteil vom 10. September 2008 - OVG 9 B 2.08 - entschieden, dass die (seit 1. Januar 2009 durch eine Gesetzesänderung überholte) Mitgliedschaft der Eigentümer von grundsteuerbefreiten Grundstücken in den Gewässerunterhaltungsverbänden konstitutiv die Aufnahme in das Mitgliederverzeichnis vorausgesetzt hat.
- OVG Sachsen-Anhalt, 24.03.2015 - 2 L 44/13
Erhebung von Gewässerunterhaltungsbeiträgen; satzungsmäßige Regelung der …
Vielmehr ist eine prognosegestützte Kostenkalkulation schon dann fehlerfrei, wenn sie aus damaliger Sicht in Ordnung gewesen ist (…VG Magdeburg, Urt. v. 02.02.2012, a.a.O., RdNr. 36; OVG BBg, Beschl. v. 17.03.2009 - OVG 9 S 64.08 -, juris, RdNr. 13).Der Unterhaltungsverband darf in die Kalkulation seines Beitragssatzes keine Kosten einfließen lassen, die bei der Wahrnehmung nicht beitragsfinanzierter Aufgabenarten anfallen (OVG BBg, Beschl. v. 17.03.2009, a.a.O., RdNr. 12).
Dies eröffnet dem Verband einen gewissen Spielraum (OVG BBg, Beschl. v. 17.03.2009, a.a.O., RdNr. 12).
- VG Frankfurt/Oder, 20.06.2018 - 5 K 593/14
Abgaben für Wasser- und Bodenverbände
Bei der Beitragskalkulation handelt es sich zudem um eine prognostische Rechnung, die aufgrund der vorzunehmenden Schätzungen und Prognosen ihrem Wesen nach mit Unwägbarkeiten belastet ist (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. März 2009 - 9 S 64.08, juris, Rn. 13).Vielmehr ist eine prognosegestützte Kostenkalkulation schon dann fehlerfrei, wenn sie aus damaliger Sicht in Ordnung gewesen ist (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. März 2009 - OVG 9 S 64.08 -, juris, Rn. 13).
- OVG Berlin-Brandenburg, 20.05.2009 - 9 S 10.08
Unterhaltung öffentlicher Gewässer: Umfang der Gewässerunterhaltungspflicht eines …
Es erscheint jedenfalls nicht ausgeschlossen, die Ausnahmen auf diejenigen Fälle zu beschränken, in denen der Verband die Eigentümer grundsteuerbefreiter Grundstücke nicht binnen angemessener Prüfungsfrist in das Mitgliederverzeichnis aufgenommen hat, obwohl diese selbst um ihre Aufnahme nachgesucht haben (vgl. auch dazu das Urteil des Senats vom 10. September 2008 - OVG 9 B 2.08 - juris; Beschluss des Senats vom 17. März 2009 - 9 S 64.08 - juris).
- VG Frankfurt/Oder, 19.12.2019 - 5 K 1088/15 Bei der Beitragskalkulation handelt es sich zudem um eine prognostische Rechnung, die aufgrund der vorzunehmenden Schätzungen und Prognosen ihrem Wesen nach mit Unwägbarkeiten belastet ist (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. März 2009 - 9 S 64.08, juris, Rn. 13).
- OVG Berlin-Brandenburg, 09.03.2010 - 9 N 125.08
Gewässerunterhaltung; Gewässerunterhaltungsbeitrag; Gewässerunterhaltungsumlage; …
Angesichts dessen ist es nicht zu beanstanden, wenn der Beitrag bereits vor Beginn des Kalenderjahres festgesetzt wird (vgl. Beschlüsse des Senats vom 17. März 2009 - 9 S 64.08 -, juris, und vom 20. Mai 2009 - 9 S 10.08 -, juris). - VG Potsdam, 04.09.2017 - 1 K 4405/15
Abgaben für Wasser- und Bodenverbände einschl. deren Umlage
Es handelt sich bei der Kalkulation um eine prognostische Rechnung, die aufgrund der vorzunehmenden Schätzungen und Prognosen ihrem Wesen nach mit Unwägbarkeiten belastet ist (OVG für das Land Brandenburg…, Urteil vom 27. März 2002 - 2 D 46/99. NE, juris Rn. 103; s. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. März 2009 - 9 S 64.08, juris Rn. 13). - VG Frankfurt/Oder, 24.05.2019 - 5 K 2522/17
Abgaben für Wasser- und Bodenverbände
Bei der Beitragskalkulation handelt es sich zudem um eine prognostische Rechnung, die aufgrund der vorzunehmenden Schätzungen und Prognosen ihrem Wesen nach mit Unwägbarkeiten belastet ist (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. März 2009 - 9 S 64.08, juris Rn. 13). - OVG Berlin-Brandenburg, 31.05.2012 - 9 N 46.10
Anwendung des WasVerbG auf Gewässerunterhaltungsverbände; Stellung der Gemeinden …
Rn. 17 Das Mitgliederverzeichnis der Gewässerunterhaltungsverbände ist nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats grundsätzlich konstitutiv gewesen, was die - inzwischen abgeschaffte - Verbandsmitgliedschaft von Eigentümern grundsteuerbefreiter Grundstücke anbelangt hat (vgl. OVG Bln-Bbg…, Urteil vom 10. September 2008, OVG 9 B 2.08 u. a., juris, Rdnr. 46; Beschluss vom 17. März 2009, OVG 9 S 64.08, juris, Rdnr. 6). - VG Frankfurt/Oder, 13.04.2010 - 3 K 1283/05
Beiträge an einen Gewässerunterhaltungsverband
Rn. 71 Die genannte landesrechtliche Vorschrift ist nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (…vgl. Urteil vom 10. September 2008 - 9 B 2.08 -, Juris, Rn. 40; Beschluss vom 17. März 2009 - 9 S 64.08 -, zitiert nach http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de, Rn. 6;… ferner den bereits mehrfach zitierten Beschluss vom 20. Mai 2009, a.a.O. Rn. 18) dahin auszulegen, dass Grundstücke, die der Nutzerbesteuerung nach § 40 Grundsteuergesetz (GrStG) unterlagen, von vornherein nicht als grundsteuerbefreit im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 2 GUVG a. F. anzusehen sind und ihre Eigentümer nicht schon deshalb die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 Nr. 2 GUVG erfüllen. - VG Potsdam, 20.07.2017 - 1 K 4766/15
Abgaben für Wasser- und Bodenverbände einschl. deren Umlage
Es handelt sich bei der Kalkulation um eine prognostische Rechnung, die aufgrund der vorzunehmenden Schätzungen und Prognosen ihrem Wesen nach mit Unwägbarkeiten belastet ist (OVG für das Land Brandenburg, Urteil vom 27. März 2002 - 2 D 46/99. NE -, juris; s. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. März 2009 - 9 S 64.08 -, juris). - VG Potsdam, 13.07.2017 - 1 K 410/16
Abgaben für Wasser- und Bodenverbände einschl. deren Umlage
- VG Magdeburg, 02.02.2012 - 9 A 106/10
Umlage von Gewässerunterhaltungsbeiträgen
- VG Potsdam, 13.07.2017 - 1 K 3231/16
Abgaben für Wasser- und Bodenverbände einschl. deren Umlage
- VG Potsdam, 09.03.2017 - 1 K 1151/15
Abgaben für Wasser- und Bodenverbände einschl. deren Umlage
- VG Potsdam, 09.03.2017 - 1 K 997/15
Abgaben für Wasser- und Bodenverbände einschl. deren Umlage
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