Rechtsprechung
| LG Itzehoe, 28.07.2006 - 9 S 7/06 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- ra.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Pinneberg, 09.01.2006 - 64 C 216/05
- LG Itzehoe, 28.07.2006 - 9 S 7/06
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- LG Berlin, 13.03.2003 - 5 O 352/02
Auszug aus LG Itzehoe, 28.07.2006 - 9 S 7/06
Dabei liegt eine Offensichtlichkeit des Fehlers nicht mehr vor, wenn umfangreiche Tatsachenfeststellungen oder gar die Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Feststellung der Unrichtigkeit der Rechnung erforderlich wären (vgl. LG Berlin ZMR 2003, 678).
- OLG Köln, 28.10.2011 - 11 U 174/11
Begriff des offensichtlichen Fehlers der Rechnung i.S. von § 17 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 …
Die Offensichtlichkeit ist in der Regel dagegen zu verneinen, wenn die Klärung der Fehlerhaftigkeit umfangreiche Tatsachenfeststellungen erfordern würde, etwa wenn die ordnungsgemäße Funktionsweise eines Stromzählers erst durch die Einholung eines Sachverständigengutachtens geklärt werden könnte (LG Berlin NJOZ 2003, 2203, 2205 = ZMR 2003, 678 = RdE 2003, 285 m. w. Nachw.; LG Itzehoe Urt. v. 28.7.2006 - 9 S 7/06, dokumentiert in Juris).
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