Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 17.03.2017 - 9 S 770/16 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Baden-Württemberg
§ 21 Abs 1 GymAPO BW, § 18 Abs 3 GymAPO BW
Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien; Bewertung der Lehrprobe - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Klage gegen das endgültige Nichtbestehen der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien; Anspruch auf Zulassung zur Wiederholung des Prüfungsteils "Lehrprobe (Oberstufe)"; Bewertung einer Lehrprobe; Unabhängige Bewertung schriftlicher Prüfungsleistungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Klage gegen das endgültige Nichtbestehen der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien; Anspruch auf Zulassung zur Wiederholung des Prüfungsteils "Lehrprobe (Oberstufe)"; Bewertung einer Lehrprobe; Unabhängige Bewertung schriftlicher Prüfungsleistungen
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 01.03.2016 - 12 K 5153/15
- VGH Baden-Württemberg, 17.03.2017 - 9 S 770/16
Papierfundstellen
- VBlBW 2017, 419
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 09.10.2012 - 6 B 39.12
Prüfungsrecht; Überdenken der Bewertung von Prüfungsleistungen im Rahmen eines …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.03.2017 - 9 S 770/16
Die Grundsätze des Bundesverwaltungsgerichts zur unabhängigen Bewertung schriftlicher Prüfungsleistungen (Beschluss vom 09.10.2012 - 6 B 39/12 -, NVwZ-RR 2013, 44) können nicht auf die im Wege eines kollegialen Zusammenwirkens erfolgende Bewertung von Lehrproben nach § 21 Abs. 1, § 18 Abs. 3 APrOGymn (juris: GymAPO BW) übertragen werden.Rn. 26 Das Verwaltungsgericht hat zu Recht entschieden, dass auch aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu schriftlichen Prüfungsleistungen (vgl. Beschluss vom 09.10.2012 - 6 B 39.12 -, NVwZ-RR 2013, 44) nicht folgt, dass auch bei Lehrproben immer zunächst eine selbständige und unabhängige Bewertung durch die beiden Prüfer erfolgen muss.
Hebt das Prüfungsrecht aber bereits im ersten Bewertungsdurchgang auf die funktionellen Vorzüge eines Prüferaustauschs ab und erlaubt insoweit gewisse Modifikationen des Gebots der eigenständigen und unabhängigen Beurteilung der Prüfungsleistung, vermag der Senat nicht zu erkennen, weshalb dies im Stadium des Überdenkensverfahrens anders sein sollte (zu diesem Zusammenhang vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 09.10.2012 - 6 B 39.12 -, a.a.O.)".
- OVG Niedersachsen, 19.08.2015 - 2 LB 276/14
Pflicht zur Bekanntgabe von Einzelnoten bei einer Vergabe von Einzelnoten nach …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.03.2017 - 9 S 770/16
Dies habe insbesondere das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (Urteil vom 19.08.2015 - 2 LB 276/14 -) ausführlich und überzeugend dargelegt.Rn. 29 Diese Grundsätze sind auch auf die hier vorliegende Prüfung zu übertragen (vgl. auch Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 19.08.2015 - 2 LB 276/14 -, juris).
- BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1033/82
Approbation
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.03.2017 - 9 S 770/16
Denn ersichtlich ist auch die Lehrprobe geeignet, zur Erfüllung des mit der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien verfolgten Zwecks, nämlich den Bewerbern den Zugang zum angestrebten Beruf zu verwehren, die dem Berufsbild der Lehrerin/des Lehrers nach ihrer Qualifikation nicht genügen, beizutragen (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 14.03.1989 - 1 BvR 1033/82 u.a. -, BVerfGE 80, 1).
- VGH Baden-Württemberg, 09.05.1995 - 4 S 1322/93
Keine Verpflichtung zur schriftlichen Begründung der Bewertung einer …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.03.2017 - 9 S 770/16
Weiter führe der VGH Mannheim (Urteil vom 09.05.1995 - 4 S 1322/93 -) aus, dass der Zweck der Prüfungslehrprobe darin bestehe, festzustellen, ob der Studienreferendar in der Lage sei, einen vernünftigen Unterricht zu halten und seine theoretischen Kenntnisse in der Praxis des Schulalltags anzuwenden. - BVerwG, 08.03.2012 - 6 B 36.11
Prüfungsrecht; Begründung von Prüfungsbewertungen; Notenstufe "ungenügend" im …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.03.2017 - 9 S 770/16
Auch aus dem von der Klägerin zitierten Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts (vom 08.03.2012 - 6 B 36.11 -) ergebe sich dies nicht. - VGH Baden-Württemberg, 19.06.2001 - 9 S 1164/01
Befangenheit des Prüfers - Vorfestlegung vor Ende der Prüfung
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.03.2017 - 9 S 770/16
Rn. 28 Der Normgeber geht hier jedenfalls nicht davon aus, dass ein Prüfer bereits mit einer abschließenden und endgültigen persönlichen Auffassung in die Beratung geht (vgl. etwa Senatsbeschluss vom 19.06.2001 - 9 S 1164/01 -, Juris).
- OVG Sachsen, 13.11.2017 - 5 A 538/16
Prüfungsrecht; Nichtigkeit einer Bestimmung einer Prüfungsordnung; …
Die Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts zur Überdenkung von schriftlichen Prüfungsleistungen im Beschluss vom 9. Oktober 2012 - 6 B 39.12 -, juris Rn. 8 ff., sind hier nicht anwendbar, weil die Prüfer die mündliche Prüfungsleistung gemeinsam zu beraten hatten und sich diese Bewertungsweise auch im Überdenkungsverfahren widerzuspiegeln hat (vgl. VGH BW, Urt. v. 17. März 2017 - 9 S 770/16 -, juris Rn. 24 ff.). - OVG Niedersachsen, 10.03.2026 - 2 ME 144/25
Vorläufiger Anpruch des Studenten als Antragstellers auf Gewährung einen weiteren …
Mangels Anhaltspunkten sowohl in der Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten als auch in der Prüfungsordnung für den Studiengang Tiermedizin der F. liegt mit Blick auf die von dem Antragsgegner geschilderten Gepflogenheiten und die Gestaltung der mündlichen Prüfungen die Vorgabe einer unabhängigen Bewertung aus Sicht des Senats fern (…vgl. zum Ganzen Senatsurt. v. 19.8.2015 - 2 LB 276/14 -, juris Rn. 45 f.; VGH BW, Urt. v. 17.3.2017 - 9 S 770/16 -, juris Rn. 25 ff., sowie ferner BVerwG, Beschl. v. 21.12.2016 - 2 B 109.15 -, juris Rn. 15). - VG Bremen, 05.07.2025 - 7 K 1000/24
Prüfungsrecht; Annahme einer unbenoteten Prüfungsleistung (hier: Präsentation der …
Dem verfassungsrechtlichen Rang des Anspruchs des Prüflings auf ein wirksames Überdenken der Prüferbewertungen entspricht es, dass Einbußen der Objektivitätsgewähr des Verfahrens nur dann tolerabel sind, wenn sie sich als strukturell alternativlos erweisen, eine andernfalls drohende unzumutbare Arbeitsbelastung der Prüfungsbehörde abwenden oder einem vergleichbar gewichtigen Ziel dienen (BVerwG…, Beschluss vom 9. Oktober 2012 a.a.O. Rn. 10; vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17. März 2017 - 9 S 770/16, juris Rn. 26 ff.).
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