Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 20.04.2012 - 9 S 80.11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 6 KAG BB, § 8 KAG BB
Nachweis der Wasserversickerung durch Indizien; Schätzung in Fällen der Leckage - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 80 VwGO, § 6 KAG BB
Schmutzwassergebühr; zentrale Schmutzwasserentsorgung; Kanalisation; Frischwassermaßstab; Absetzungsmenge; Nachweis; Havarie; Leckage; Schätzung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht (Leitsatz)
Beweis der Nichteinleitung bezogener Frischwassermengen in die Kanalisation infolge Leckage
Verfahrensgang
- VG Potsdam, 09.11.2011 - 8 L 225/11
- OVG Berlin-Brandenburg, 20.04.2012 - 9 S 80.11
Wird zitiert von ... (3)
- VG Cottbus, 15.02.2018 - 6 K 1647/14
Wassergebühren
Ein klassischer Fall für einen Frischwasser-Abzug bei den Schmutzwassergebühren ist dabei der Frischwasser-Rohrbruch in Gebäuden nach dem Wasserzähler (vgl. zum Ganzen OVG Bln- Bbg, Beschl. vom 20.4.2012 - 9 S 80.11 -, juris, Rn. 5; VG Potsdam…, Urt. vom 26.2.2014 - 8 K 1383/11 -, juris, Rn. 15 ff.; VG Schwerin…, Urt. vom 28.1.2010 - 4 A 595/09 -, juris, Rn. 68 ff.; Queitsch, KStZ 2006, 81 m. w. N.). - VG Cottbus, 18.07.2024 - 6 K 60/23
Absetzung (angeblich) nicht eingeleiteter (Ab-) Wassermengen, Havarie/Leckage: …
Ein klassischer Fall für einen Frischwasser-Abzug bei den Schmutzwassergebühren ist dabei etwa der Frischwasser-Rohrbruch in Gebäuden nach dem Wasserzähler (vgl. zum Ganzen OVG Bln- Bbg, Beschl. vom 20.4.2012 - 9 S 80.11 -, juris, Rn. 5; VG Cottbus…, Urt. vom 15.2.2018 - 6 K 1647/14 -, juris, Rn. 50 ff.; VG Potsdam…, Urt. vom 26.2.2014 - 8 K 1383/11 -, juris, Rn. 15 ff.; VG Schwerin…, Urt. vom 28.1.2010 - 4 A 595/09 -, juris, Rn. 68 ff.; Queitsch, KStZ 2006, 81 m. w. N.). - OVG Berlin-Brandenburg, 07.01.2015 - 9 M 19.14
Inanspruchnahme einer Vorhalteleistung; Beweislast für das nicht vollständige …
Es ist im Regelfall nicht ernstlich anzunehmen, dass der Satzungsgeber selbst für solche Fälle eine Schätzung der tatsächlich eingeleiteten Schmutzwassermenge ausschließen wollte (vgl. hierzu OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 20. April 2012 - OVG 9 S 80.11 -, juris, Rdnr. 15).
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