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| LG Itzehoe, 27.02.2015 - 9 S 89/13 |
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Bereinigte Gesamtkosten können in Betriebskostenabrechnung eingestellt werden!
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Bereinigte Gesamtkosten können in Betriebskostenabrechnung eingestellt werden! (IMR 2015, 1099)
Verfahrensgang
- AG Pinneberg, 23.09.2013 - 82 C 88/13
- LG Itzehoe, 27.02.2015 - 9 S 89/13
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (22)
- BGH, 25.11.2009 - VIII ZR 322/08
Zulässigkeit der Revision bzgl. eines auf § 91a Abs. 1 Zivilprozessordnung ( ZPO …
Auszug aus LG Itzehoe, 27.02.2015 - 9 S 89/13
Hingegen muss die Abrechnung nicht bereits aus sich heraus eine vollständige Überprüfung auf ihre materielle Richtigkeit erlauben, sondern nur so detailliert sein, dass der Mieter ersehen kann, welche Gesamtbeträge dem Vermieter in Rechnung gestellt worden sind und mit welchen Rechenschritten er daraus den auf den einzelnen Mieter entfallenden Betrag errechnet hat (…BGH, Urt. v. 12.11.2014, a. a. O.; Urt. v. 25.11.2009 - VIII ZR 322/08, WuM 2010, 156, 157 f.).Die bei der Heizkostenabrechnung geltenden Grundsätze (dazu BGH, Urt. v. 25.11.2009, a. a. O.) lassen sich schon deswegen nicht auf andere verbrauchsabhängige Kostenarten übertragen, weil bei diesen keine verbrauchsabhängige Abrechnung kraft Gesetzes gefordert wird, wie dies in den §§ 6 ff. HeizkV geschieht.
Erforderlich ist lediglich die summenmäßige Angabe der Verbrauchswerte und der dafür angefallenen Kosten (BGH, Urt. v. 25.11.2009, a. a. O.).
- BGH, 14.02.2007 - VIII ZR 1/06
Anforderungen an die Betriebskostenabrechnung; Mitteilung der Gesamtkosten einer …
Auszug aus LG Itzehoe, 27.02.2015 - 9 S 89/13
Die Einstellung bereinigter und damit unvollständiger Gesamtkosten in die Betriebskostenabrechnung stellt keinen formellen Abrechnungsmangel dar (Abweichung von BGH, IMR 2007, 105; Anlehnung an BGH, IMR 2014, 228).*).Die Einstellung bereinigter und damit unvollständiger Gesamtkosten in die Betriebskostenabrechnung stellt keinen formellen Abrechnungsmangel dar (Abweichung von BGH, IMR 2007, 105; Anlehnung an BGH, IMR 2014, 228).*).
BGH, Urt. v. 14.02.2007 - VIII ZR 1/06, WuM 2007, 196; Urt. v. 31.10.2007 - VIII ZR 261/06, WuM 2007, 700, Tz. 24; ferner Urt. v. 07.12.2011 - VIII ZR 118/11, WuM 2012, 22).
- BGH, 12.11.2014 - VIII ZR 112/14
Wohnraummiete: Formelle Ordnungsgemäßheit einer auf einer Schätzung beruhenden …
Auszug aus LG Itzehoe, 27.02.2015 - 9 S 89/13
Diese soll es dem Mieter ermöglichen, die zur Verteilung anstehenden Kostenpositionen zu erkennen und den auf ihn entfallenden Anteil an diesen Kosten gedanklich und rechnerisch nachzuprüfen (ständ. BGH-Rspr., zuletzt BGH, Urt. v. 12.11.2014 - VIII ZR 112/14, WuM 2015, 32).Im Übrigen hat der BGH in anderen Entscheidungen betont, dass eine Abrechnung bereits dann formell ordnungsgemäß ist, wenn sie prüffähig ist (s. nur BGH, Urt. v. 12.11.2014, a. a. O., m. w. Nachw.).
Hingegen muss die Abrechnung nicht bereits aus sich heraus eine vollständige Überprüfung auf ihre materielle Richtigkeit erlauben, sondern nur so detailliert sein, dass der Mieter ersehen kann, welche Gesamtbeträge dem Vermieter in Rechnung gestellt worden sind und mit welchen Rechenschritten er daraus den auf den einzelnen Mieter entfallenden Betrag errechnet hat (BGH, Urt. v. 12.11.2014, a. a. O.;… Urt. v. 25.11.2009 - VIII ZR 322/08, WuM 2010, 156, 157 f.).
- BGH, 02.04.2014 - VIII ZR 201/13
Wohnraummiete: Betriebskostenabrechnung aus kalenderübergreifenden Rechnungen des …
Auszug aus LG Itzehoe, 27.02.2015 - 9 S 89/13
Die Einstellung bereinigter und damit unvollständiger Gesamtkosten in die Betriebskostenabrechnung stellt keinen formellen Abrechnungsmangel dar (Abweichung von BGH, IMR 2007, 105; Anlehnung an BGH, IMR 2014, 228).*).Die Einstellung bereinigter und damit unvollständiger Gesamtkosten in die Betriebskostenabrechnung stellt keinen formellen Abrechnungsmangel dar (Abweichung von BGH, IMR 2007, 105; Anlehnung an BGH, IMR 2014, 228).*).
Allerdings hat der BGH in dem Urteil vom 09.10.- (VIII ZR 22/13, WuM -, 734, Tz. 15 f) und insbesondere in dem Urteil vom 02.04.2014 (VIII ZR 201/13, WuM 2014, 420, Tz. 9) angedeutet, dass an dieser Rechtsprechung künftig möglicherweise nicht mehr festzuhalten sei.
- BGH, 31.10.2007 - VIII ZR 261/06
Rechtsfolgen der Unmöglichkeit einer verbrauchsabhängigen Abrechnung der Kosten …
Auszug aus LG Itzehoe, 27.02.2015 - 9 S 89/13
BGH, Urt. v. 14.02.2007 - VIII ZR 1/06, WuM 2007, 196; Urt. v. 31.10.2007 - VIII ZR 261/06, WuM 2007, 700, Tz. 24; ferner Urt. v. 07.12.2011 - VIII ZR 118/11, WuM 2012, 22).Die Aufführung allein der mittels internen Rechenschritts auf die der Abrechnung zugrundeliegenden Wirtschaftseinheit umgerechneten Gesamtkosten genüge für eine formell ordnungsgemäße Abrechnung nicht (so insb. BGH, Urt. v. 31.10.2007, a. a. O.).
- BGH, 11.08.2010 - VIII ZR 45/10
Wohnraummiete: Inhaltliche Anforderungen an die Abrechnung der Betriebskosten in …
Auszug aus LG Itzehoe, 27.02.2015 - 9 S 89/13
Ob die Flächenangaben zutreffen, kann der Mieter im Rahmen der Belegeinsicht oder - wenn diese nicht weiterführt - im Rahmen eines Auskunftsverlangens (vgl. dazu BGH, Urt. v. 11.08.2010 - VIII ZR 45/10, WuM 2010, 627, 629, Tz. 22;… AG Wiesbaden, Urt. v. 15.11.- - 93 C 3906/12, ZMR 2014, 381) in Erfahrung bringen.Gleiches gilt für die nicht erfolgte Vorerfassung von nicht umlagefähigen Kostenanteilen (vgl. nur BGH, Urt. v. 11.08.2010, a. a. O., Tz. 11).
- BGH, 08.03.2006 - VIII ZR 78/05
Abrechnung von Betriebskosten im Wohnraummietrecht
Auszug aus LG Itzehoe, 27.02.2015 - 9 S 89/13
Zwar kann der Mieter grundsätzlich die Begleichung der Betriebskostennachforderung so lange zurückbehalten, bis der Vermieter ihm eine Überprüfung der Abrechnung ermöglicht (BGH, Urt. v. 08.03.2006 - VIII ZR 78/05, WuM 2007, 200). - BGH, 14.07.2010 - VIII ZR 45/09
Verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters bei "kalter" Wohnungsräumung
Auszug aus LG Itzehoe, 27.02.2015 - 9 S 89/13
Eine solche ist regelmäßig auch dann geboten, wenn es an einer hinreichenden Schätzungsgrundlage fehlt, ein vollständiger Wegfall der Kostenposition aber unter keinem denkbaren Gesichtspunkt in Betracht kommt (vgl. BGH, Urt. v. 14.06.2010 - VIII ZR 45/09, WuM 2010, 578, 580, Tz. 18 f.). - BGH, 20.02.2008 - VIII ZR 27/07
Zuordnung der Betriebskosten zu bestimmten Abrechnungszeiträumen; Zulässigkeit …
Auszug aus LG Itzehoe, 27.02.2015 - 9 S 89/13
Die Beklagte ist auch berechtigt gewesen, die nicht umlagefähigen Kostenanteile der Hauswartkosten im Prozess mit Nichtwissen zu bestreiten (vgl. BGH, Urt. v. 20.02.2008 - VIII ZR 27/07, WuM 2008, 285, Tz. 26 ff.). - BGH, 14.05.2014 - VIII ZR 114/13
Zur Inhaltskontrolle einer im unternehmerischen Geschäftsverkehr verwendeten …
Auszug aus LG Itzehoe, 27.02.2015 - 9 S 89/13
Allerdings besteht die Unwirksamkeit solcher Klauseln regelmäßig nur bei Verbraucherverträgen, nicht hingegen bei Gaslieferverträgen mit Unternehmen (vgl. BGH, Urteile v. 14.05.2014 - VIII ZR 114/13, NJW 2014, 2708 und VIII ZR 116/13, CuR 2014, 72). - BGH, 24.03.2010 - VIII ZR 178/08
BGH erklärt "HEL"-Preisanpassungsklauseln in Erdgas-Sonderkundenverträgen für …
- BGH, 19.11.2008 - VIII ZR 295/07
Abgrenzung zwischen formeller Wirksamkeit und inhaltliche Richtigkeit einer …
- BGH, 14.05.2014 - VIII ZR 116/13
Erdgassondervertrag: Inhaltskontrolle einer im unternehmerischen Geschäftsverkehr …
- AG Köln, 21.04.2008 - 203 C 74/08
Angemessenheit von Betriebskosten
- BGH, 23.11.1981 - VIII ZR 298/80
Inhalt der Nebenkostenabrechung
- BGH, 08.12.2010 - VIII ZR 27/10
Wohnraummiete: Beginn der Einwendungsfrist bei formell unwirksamer …
- BGH, 20.10.2010 - VIII ZR 73/10
Betriebskostenabrechnung bei Wohnraummiete: Zusammenfassung mehrerer Gebäude zu …
- BGH, 09.10.2013 - VIII ZR 22/13
Wohnraummiete: Wirksamkeit einer Betriebskostenabrechnung
- BGH, 22.10.2014 - VIII ZR 97/14
Wohnraummiete: Nachvollziehbarkeit einer Betriebskostenabrechnung bei Verwendung …
- BGH, 07.12.2011 - VIII ZR 118/11
Betriebskostenabrechnung für eine preisgebundene Wohnung in einer gemischt …
- KG, 06.01.2014 - 8 W 96/13
Streitwert eines Antrags auf Feststellung der Berechtigung zur Mietminderung
- AG Wiesbaden, 15.11.2013 - 93 C 3906/12
Auskunftsanspruch des Mieters zu Fragen der Betriebskostenrechnung
- VGH Baden-Württemberg, 14.01.2019 - 9 S 2349/17
Erkrankung eines Mitglieds des Rechtsanwaltsversorgungswerkes auf "nicht …
Vielmehr verlangt die Geltendmachung der Berufsunfähigkeitsrente durch das Mitglied, dass prognostisch davon ausgegangen werden muss, die Berufsunfähigkeit werde auf nicht absehbare Zeit bestehen (…vgl. Senatsurteil vom 29.10.2002, a. a. O.; Senatsbeschlüsse vom 21.01.2016 - 9 S 1578/15 - und vom 25.02.2013 - 9 S 89/13 -). - VGH Baden-Württemberg, 26.03.2019 - 9 S 1704/18
Anspruch des Prüflings auf Bestimmung des Prüfers - Begründung einer …
Hierfür muss aufgezeigt werden, dass bereits im erstinstanzlichen Verfahren auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 01.12.2011 - 4 BN 38.11 -, juris, und vom 19.08.1997 - 7 B 261.97 -, NJW 1997, 3328 m.w.N.; stRspr; Senatsbeschluss vom 25.02.2013 - 9 S 89/13 -). - VGH Baden-Württemberg, 09.01.2023 - 9 S 1668/22 Rn. 41 Zur Darlegung eines Verstoßes gegen die gerichtliche Aufklärungspflicht (vgl. § 86 Abs. 1 VwGO) muss aufgezeigt werden, dass bereits im erstinstanzlichen Verfahren auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen von seinem materiell-rechtlichen Standpunkt aus, der maßgeblich ist, selbst wenn er rechtlich verfehlt sein sollte (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 10.12.2020 - 2 B 6.20 -, juris), auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20.12.2012 - 4 B 20.12 -, juris, vom 01.12.2011 - 4 BN 38.11 -, juris, und vom 19.08.1997 - 7 B 261.97 -, NJW 1997, 3328 m.w.N., stRspr; Senatsbeschlüsse vom 10.04.2019 - 9 S 1724/18 -, juris und vom 25.02.2013 - 9 S 89/13 -).
- VGH Baden-Württemberg, 10.04.2019 - 9 S 1724/18
Hinzuziehung eines Protokollführers zur mündlichen Prüfung im Rahmen der …
Zur Darlegung eines Verstoßes gegen die gerichtliche Aufklärungspflicht muss indes aufgezeigt werden, dass bereits im erstinstanzlichen Verfahren auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 01.12.2011 - 4 BN 38.11 -, juris, und vom 19.08.1997 - 7 B 261.97 -, NJW 1997, 3328 m.w.N., stRspr; Senatsbeschluss vom 25.02.2013 - 9 S 89/13 -). - VGH Baden-Württemberg, 23.03.2021 - 9 S 1637/20
Keimfreiheit organischer Düngemittel
Rn. 48 Zur Darlegung eines Verstoßes gegen die gerichtliche Aufklärungspflicht muss aufgezeigt werden, dass bereits im erstinstanzlichen Verfahren auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 01.12.2011 - 4 BN 38.11 -, juris und vom 19.08.1997 - 7 B 261.97 -, NJW 1997, 3328 m.w.N., stRspr; Senatsbeschlüsse vom 10.04.2019 - 9 S 1724/18 -, juris und vom 25.02.2013 - 9 S 89/13 -).
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