Rechtsprechung
| LG Wiesbaden, 22.06.2007 - 9 S 9/07 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- LG Bremen, 29.04.2004 - 6 S 8/04
Ersatz für die Entsorgung einer abgeknickten Zeder aus Wohngebäudeversicherung; …
Auszug aus LG Wiesbaden, 22.06.2007 - 9 S 9/07
Rn. 17 Die Beklagte verteidigt das angefochtene Urteil und verweist, wie schon in erster Instanz auf ein Urteil des Landgerichts Bremen (Versicherungsrecht 2005, 356), das ihre Auffassung im Falle des Abbruchs der Baumkrone bestätigt habe.
- LG Oldenburg, 21.10.2024 - 13 O 671/24
Wohngebäudeversicherung - Kosten für Entfernung eines sturmgeschädigten Baums
Sonstige Beschädigungen eines Baumes wie das Abknicken bzw. Abbrechen einer Baumkrone sind jedenfalls dann nicht mit dem Umstürzen eines Baums gleichzusetzen, wenn der wesentliche Teil des Baumstamms stehen bleibt (LG Bremen, Urteil vom 29.04.2004 - 6 S 8/04, VersR 2005, 356; LG Wiesbaden, Urteil vom 22.06.2007 - 9 S 9/07, zfs 2007, 640, zit. nach juris Rn. 19; AG Köln…, Urteil vom 05.11.2008 - 143 C 163/08, VersR 2009, 1622, zit. nach juris Rn. 9; AG Emmendingen…, Urteil vom 24.04.2020 - 8 C 65/18, r+s 2021, 338, zit. nach juris Rn. 26;… Wälder, in: Wälder/Hoenicke/Krahe, Sach- und Betriebsunterbrechungsversicherung, 2022, Abschnitt E Rn. 127 f.). - AG Essen, 03.09.2015 - 25 C 23/15 Ein Abbrechen einzelner Teile - der Baumkrone oder auch eines Teiles des Stammes - kann nicht als Umstürzen ausgelegt werden, wenn der wesentliche Teil des Baumstammes stehen bleibt (9 S 9/07).
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