Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 24.04.2009 - 9 S 901/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Verweisung von der Schule - Bedrohungsvideo
Kurzfassungen/Presse
- justiz-bw.de (Pressemitteilung)
Schulausschluss bleibt ausgesetzt
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- VGH Baden-Württemberg, 22.10.2003 - 9 S 2277/03
Schulausschluss - Tätlichkeiten eines Schülers
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.04.2009 - 9 S 901/09
Zwar weist der Antragsgegner zutreffend darauf hin, dass nach § 90 Abs. 6 Satz 2 SchG ein Schulausschluss nicht erst bei tatsächlicher Gefährdung einer bestimmten Person (Lehrer oder Schüler, vgl. auch Senatsbeschluss vom 22.01.2003 - 9 S 2277/03 -, NJW 2004, 89), sondern schon dann verfügt werden kann, wenn der Erziehungs- und Unterrichtsauftrag der Schule gefährdet ist.
- VGH Baden-Württemberg, 23.06.2009 - 9 S 938/09
Ausschluss eines Schülers aus dem Unterricht wegen Beleidigung
Dies ergibt sich bereits daraus, dass eine Aufklärung des vom Antragsteller tatsächlich Gesagten und des Kontextes, in dem die Äußerungen gefallen sind, nur in rudimentärer Weise stattgefunden hat (vgl. zu den Aufklärungsanforderungen Senatsbeschluss vom 24.04.2009 - 9 S 901/09 - sowie BVerfG, Beschluss vom 08.12.2004 - 2 BvR 52/02 -, BVerfGK 4, 243 [252 ff.] für das Disziplinarverfahren).
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