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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 23.05.2022 - 9 S 903/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,13154
VGH Baden-Württemberg, 23.05.2022 - 9 S 903/22 (https://dejure.org/2022,13154)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23.05.2022 - 9 S 903/22 (https://dejure.org/2022,13154)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23. Mai 2022 - 9 S 903/22 (https://dejure.org/2022,13154)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 1 Abs 1 GymVersO BW, § 1 Abs 2 GymVersO BW, § 1 Abs 6 GymVersO BW, Art 1 § 1 Abs 3 CoronaVPrüfV BW 20/21
    Schulrechtliche Versetzungsentscheidung; maßgebliches Leistungsniveau bei zwischenzeitlicher vorläufiger Aussetzung mit Blick auf die Coronapandemie

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Glaubhaftmachen eines Anordnungsanspruchs eines Schülers auf vorläufige Versetzung in die siebte Klasse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2022, 629

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 18.04.2013 - 10 C 9.12

    Elternnachzug; einstweilige Anordnung; Familienzusammenführung; Flüchtling; …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.05.2022 - 9 S 903/22
    Ausnahmen von diesem Verbot kommen nur in Betracht, wenn dies zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes geboten ist, d. h. wenn andernfalls schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre, und zugleich ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit dafür spricht, dass der mit der Hauptsache verfolgte Anspruch begründet ist (st.Rspr., vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 25.10.1988 - 2 BvR 745/88 -, BVerfGE 79, 69; BVerwG, Urteil vom 18.04.2013 - 10 C 9.12 -, BVerwGE 146, 189; Senatsbeschlüsse vom 20.09.1994 - 9 S 687/94 -, DVBl. 1995, 160, und vom 15.02.2016 - 9 S 2453/15 -).
  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.05.2022 - 9 S 903/22
    Ausnahmen von diesem Verbot kommen nur in Betracht, wenn dies zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes geboten ist, d. h. wenn andernfalls schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre, und zugleich ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit dafür spricht, dass der mit der Hauptsache verfolgte Anspruch begründet ist (st.Rspr., vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 25.10.1988 - 2 BvR 745/88 -, BVerfGE 79, 69; BVerwG, Urteil vom 18.04.2013 - 10 C 9.12 -, BVerwGE 146, 189; Senatsbeschlüsse vom 20.09.1994 - 9 S 687/94 -, DVBl. 1995, 160, und vom 15.02.2016 - 9 S 2453/15 -).
  • BVerfG, 31.03.2003 - 2 BvR 1779/02
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.05.2022 - 9 S 903/22
    Grundsätzlich ausgeschlossen - da mit dem Wesen einer einstweiligen Anordnung nicht vereinbar - ist es, eine Regelung zu treffen, die rechtlich oder zumindest faktisch auf eine Vorwegnahme der Hauptsache hinausläuft (vgl. BVerfG, Beschluss vom 31.03.2003 - 2 BvR 1779/02 -, NVwZ 2003, 1112;… Schenke, in Kopp/Schenke, VwGO, 27. Aufl. 2021, § 123 Rn. 14).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.12.2009 - 9 S 2480/09

    Einstweilige Anordnung; Versetzung eines Schülers

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.05.2022 - 9 S 903/22
    Rn. 3 Nach der Rechtsprechung des Senats reichen zur Geltendmachung des gegenständlichen Anordnungsanspruchs auf vorläufige Versetzung Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Nichtversetzungsentscheidung grundsätzlich nicht aus, sondern es muss jedenfalls die hinreichende Möglichkeit glaubhaft gemacht werden, dass die Klassenkonferenz bei einer erneuten Entscheidung die begehrte Versetzung aussprechen würde (vgl. Senatsbeschlüsse vom 12.01.2015 - 9 S 2233/14 -, vom 15.12.2011 - 9 S 3135/11 -, juris, vom 14.12.2009 - 9 S 2480/09 -, juris, und vom 21.10.1998 - 9 S 2494/98 -, juris; ferner Nds. OVG, Beschluss vom 15.10.2009 - 2 ME 307/09 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.12.2020 - 9 S 4070/20

    Corona-Krise; Schließung von Schulen; Verletzung des landesrechtlichen …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.05.2022 - 9 S 903/22
    Damit soll sichergestellt werden, dass der Schüler auch im nächsten Schuljahr eine seiner individuellen Begabung und Leistung entsprechende - und damit geeignete - Beschulung erhält (vgl. hierzu die sich aus Art. 11 Abs. 1 LV , § 1 Abs. 1, § 88 Abs. 2 SchG ergebenden Wertungen; zum Gewährleistungsgehalt des Art. 11 LV vgl. ferner Senatsbeschluss vom 17.12.2020 - 9 S 4070/20 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 15.10.2009 - 2 ME 307/09

    Nichtversetzung eines Schülers; einstweiliger Rechtsschutz; Prognose

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.05.2022 - 9 S 903/22
    Rn. 3 Nach der Rechtsprechung des Senats reichen zur Geltendmachung des gegenständlichen Anordnungsanspruchs auf vorläufige Versetzung Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Nichtversetzungsentscheidung grundsätzlich nicht aus, sondern es muss jedenfalls die hinreichende Möglichkeit glaubhaft gemacht werden, dass die Klassenkonferenz bei einer erneuten Entscheidung die begehrte Versetzung aussprechen würde (vgl. Senatsbeschlüsse vom 12.01.2015 - 9 S 2233/14 -, vom 15.12.2011 - 9 S 3135/11 -, juris, vom 14.12.2009 - 9 S 2480/09 -, juris, und vom 21.10.1998 - 9 S 2494/98 -, juris; ferner Nds. OVG, Beschluss vom 15.10.2009 - 2 ME 307/09 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.09.1994 - 9 S 687/94

    Aufnahme in den Krankenhausplan - einstweilige Anordnung - Vorwegnahme der …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.05.2022 - 9 S 903/22
    Ausnahmen von diesem Verbot kommen nur in Betracht, wenn dies zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes geboten ist, d. h. wenn andernfalls schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre, und zugleich ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit dafür spricht, dass der mit der Hauptsache verfolgte Anspruch begründet ist (st.Rspr., vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 25.10.1988 - 2 BvR 745/88 -, BVerfGE 79, 69; BVerwG, Urteil vom 18.04.2013 - 10 C 9.12 -, BVerwGE 146, 189; Senatsbeschlüsse vom 20.09.1994 - 9 S 687/94 -, DVBl. 1995, 160, und vom 15.02.2016 - 9 S 2453/15 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.12.2011 - 9 S 3135/11

    Einstweilige Anordnung - zur Auslegung von § 5 Abs 5 GymAbiPrV BW - Fiktion von …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.05.2022 - 9 S 903/22
    Rn. 3 Nach der Rechtsprechung des Senats reichen zur Geltendmachung des gegenständlichen Anordnungsanspruchs auf vorläufige Versetzung Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Nichtversetzungsentscheidung grundsätzlich nicht aus, sondern es muss jedenfalls die hinreichende Möglichkeit glaubhaft gemacht werden, dass die Klassenkonferenz bei einer erneuten Entscheidung die begehrte Versetzung aussprechen würde (vgl. Senatsbeschlüsse vom 12.01.2015 - 9 S 2233/14 -, vom 15.12.2011 - 9 S 3135/11 -, juris, vom 14.12.2009 - 9 S 2480/09 -, juris, und vom 21.10.1998 - 9 S 2494/98 -, juris; ferner Nds. OVG, Beschluss vom 15.10.2009 - 2 ME 307/09 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.10.1998 - 9 S 2494/98
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.05.2022 - 9 S 903/22
    Rn. 3 Nach der Rechtsprechung des Senats reichen zur Geltendmachung des gegenständlichen Anordnungsanspruchs auf vorläufige Versetzung Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Nichtversetzungsentscheidung grundsätzlich nicht aus, sondern es muss jedenfalls die hinreichende Möglichkeit glaubhaft gemacht werden, dass die Klassenkonferenz bei einer erneuten Entscheidung die begehrte Versetzung aussprechen würde (vgl. Senatsbeschlüsse vom 12.01.2015 - 9 S 2233/14 -, vom 15.12.2011 - 9 S 3135/11 -, juris, vom 14.12.2009 - 9 S 2480/09 -, juris, und vom 21.10.1998 - 9 S 2494/98 -, juris; ferner Nds. OVG, Beschluss vom 15.10.2009 - 2 ME 307/09 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.09.2025 - 9 S 1124/25

    Ablehnungsgesuch nach Bekanntgabe des Tenors; Verpflichtung der Schulverwaltung …

    Vielmehr muss die hinreichende Möglichkeit glaubhaft gemacht werden, dass die Antragsteller bei fehlerfreier Bewertung der Kompetenzmessung den Anforderungen des am Gymnasium oder an der Gemeinschaftsschule zur Hochschulreife führenden Niveaus E entsprechen werden (vgl. zur Entscheidung über die Nichtversetzung Senatsbeschlüsse vom 12.01.2023 - 9 S 2525/22 -, vom 23.05.2022 - 9 S 903/22 -, juris Rn. 3 , vom 15.12.2011 - 9 S 3135/11 -, juris Rn. 23, …und vom 14.12.2009 - 9 S 2480/09 -, juris Rn. 4; ferner OVG Niedersachsen…, Beschluss vom 15.10.2009 - 2 ME 307/09 -, juris Rn. 7).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.11.2025 - 3 O 144/25

    Zur Möglichkeit der Wiederholung der einjährigen Berufsfachschule ohne …

    Auf das Leistungsbild aus dem Hauptschulabschlusszeugnis vom 21. Juni 2024 ist nicht abzustellen, wenn - wie hier - bereits eine Teilnahme am Unterricht der "nächsthöheren" Klasse stattgefunden hat und entsprechende Leistungsnachweise vorliegen (vgl. VGH BW, Beschluss vom 23. Mai 2022 - 9 S 903/22 - juris).
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