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Rechtsprechung
   LAG Hessen, 29.09.1988 - 9 Sa 375/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,4989
LAG Hessen, 29.09.1988 - 9 Sa 375/88 (https://dejure.org/1988,4989)
LAG Hessen, Entscheidung vom 29.09.1988 - 9 Sa 375/88 (https://dejure.org/1988,4989)
LAG Hessen, Entscheidung vom 29. September 1988 - 9 Sa 375/88 (https://dejure.org/1988,4989)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Geltendmachung eines Wegfalls der Bereicherung; Voraussetzungen für einen Anspruch wegen ungerechtfertigter Bereicherung; Anforderungen an die Rückforderung überzahlten Arbeitsentgelts

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1989, 1826
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (3)

  • BAG, 12.01.1994 - 5 AZR 597/92

    Definition der "Lohnüberzahlung" - Voraussetzungen des Wegfalls der Bereicherung …

    Die Landesarbeitsgerichte haben derartige Erleichterungen der Darlegungs- und Beweislast auch Arbeitnehmern außerhalb des öffentlichen Dienstes, für die es keine derartigen Richtlinien gibt, zugute kommen lassen, jedoch nur solchen der unteren oder mittleren Einkommensgruppen (LAG Hamm Urteil vom 27. März 1974 - 3 Sa 51/74 - BB 1975, 230; LAG Frankfurt am Main Urteil vom 29. September 1988 - 9 Sa 375/88 - LAGE § 818 BGB Nr. 1; a.A. LAG Berlin Urteil vom 20. September 1993 - 9 Sa 36/93 - Aktenzeichen der Revisionsinstanz: 5 AZR 817/93).
  • LAG Berlin, 20.09.1993 - 9 Sa 36/93

    Arbeitsentgelt: Überzahlung - Einwand der Entreicherung

    Dem Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes, der angesichts der gefestigten Rechtsprechung zum öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch die Erleichterung der Darlegungslast auch im Bereicherungsrecht des privatrechtlichen Arbeitsverhältnisses akzeptiere, sei es verwehrt, sich im Einzelfall ohne nähere Begründung auf die volle Darlegungslast des privatrechtlichen Bereicherungsschuldners zu berufen (…ähnlich von Staudinger/Lorenz, BGB, 12. Auflage 1979, § 818 Rdn. 38;… Lieb, in: Münchener Kommentar zum BGB , Band 3, 2. Halbband, 2. Auflage 1986, § 818 Rdn. 83; siehe auch LAG Frankfurt/M. vom 29.09.1988, DB 1989, 1826 m.w.N.).

    Verschiedentlich wird darüber hinaus aber auch die Auffassung vertreten (vgl. LAG Hamm vom 27.03.1974, BB 1975, 230;… BGB-RGRK, § 818 Rdn. 42; Schaub, S. 472; siehe auch LAG Frankfurt/M. DB 1989, 1826), daß diese im öffentlichen Dienst maßgeblichen "Rechtsgrundsätze" auch in der Privatwirtschaft Geltung hätten.

  • LAG Köln, 10.05.2010 - 5 Sa 284/10

    Entgeltüberzahlung im unteren und mittleren Einkommensbereich; unbegründete …

    Denn bei Überzahlungen von Arbeitnehmern in unteren oder mittleren Einkommensgruppen ist dann, wenn es sich um geringfügige Überzahlungen handelt, ohne nähere Darlegung davon auszugehen, dass die zu viel empfangenen Beträge für den Lebensunterhalt ausgegeben worden sind und eine Bereicherung nicht mehr vorhanden ist (siehe BAG, Urteil vom 18.09.1986 - 6 AZR 517/83 - , AP BGB § 812 Nr. 5; Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 29.09.1988 - 9 Sa 375/88 - , DB 1989, Seite 1826).
  • LAG Köln, 10.05.2010 - 5 Sa 1295/09

    Entgeltüberzahlung im unteren und mittleren Einkommensbereich; unbegründete …

    Denn bei Überzahlungen von Arbeitnehmern in unteren oder mittleren Einkommensgruppen ist dann, wenn es sich um geringfügige Überzahlungen handelt, ohne nähere Darlegung davon auszugehen, dass die zu viel empfangenen Beträge für den Lebensunterhalt ausgegeben worden sind und eine Bereicherung nicht mehr vorhanden ist (siehe BAG, Urteil vom 18.09.1986 - 6 AZR 517/83 - , AP BGB § 812 Nr. 5; Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 29.09.1988 - 9 Sa 375/88 - , DB 1989, Seite 1826).
  • LAG Berlin, 13.08.1990 - 9 Sa 54/90

    Arbeitsentgelt: Rückforderung - Krankenbezüge - Darlegungs- und Beweislast

    Dem Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes, der angesichts der gefestigten Rechtsprechung zum öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch die Erleichterung zur Darlegungslast auch im Bereicherungsrecht des privatrechtlichen Arbeitsverhältnisses akzeptiere, sei es verwehrt, sich im Einzelfall ohne nähere Begründung auf die volle Darlegungslast des privatrechtlichen Bereicherungsschuldners zu berufen (…ähnlich Lieb, in: Münchener Kommentar zum BGB, Band 3, 2. Halbband, 2. Auflage 1986, § 818 Rdn. 83; siehe auch LAG Frankfurt/M. vom 29.9.1988, DB 1989, 1826 mit weiteren Nachweisen).
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