Rechtsprechung
| LG Hamburg, 11.07.1984 - 9 T 116/84 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1984, 1032
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Nürnberg, 14.07.1987 - 9 W 1974/87
Kostentragung im Fall der Erfolglosigkeit der Beschwerde der Staatskasse gegen …
Zwar wird in Rechtsprechung und Lehre teilweise die Auffassung vertreten, daß gegen einen Beschluß des Amtsgerichts, mit dem nicht wegen mangelnder Erfolgsaussicht, sondern im Hinblick auf die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse Prozeßkostenhilfe versagt oder nur gegen zu hoch empfundene Monatsraten bewilligt wird, die Beschwerde selbst dann zulässig ist, wenn in der Hauptsache die Berufung gemäß § 511 a ZPO nicht statthaft wäre (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 1978, 258; OLG Hamm FamRZ 1980, 386; OLG Frankfurt FamRZ 1986, 926, 927; LG Karlsruhe NJW 1978, 1168 [LG Karlsruhe 07.07.1977 - 1 T 5/77] ; LG Bremen MDR 1981, 59 [LG Bremen 28.08.1980 - 3 T 222/80] ; LG Düsseldorf JB 1982, 298; LG Hamburg MDR 1984, 1032, 1033 [LG Hamburg 11.07.1984 - 9 T 116/84] ; LG Mainz … - LG Kiel, 25.06.1986 - 1 T 37/86 So wird denn die Statthaftigkeit der Beschwerde bejaht, wenn es ausschließlich um die Frage der Bedürftigkeit geht, selbst wenn der Wert der Hauptsache die Berufungssumme nicht erreicht (vgl. z. B. LG Hamburg, MDR 1984, 1032).
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