Rechtsprechung
| LG Würzburg, 21.09.1999 - 9 T 1930/99 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verhaftung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung; Sinn und Zweck der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung; Unterbinden eines Befriedigungswettlaufes durch Untersagung von Maßnahmen der Individualzwangsvollstreckung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Würzburg, 13.09.1999 - aM 10776/98
- LG Würzburg, 21.09.1999 - 9 T 1930/99
Papierfundstellen
- NJW-RR 2000, 781
- NZI 1999, 504
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 24.05.2012 - IX ZB 275/10
Insolvenzrecht: Verbot der eidesstattlichen Offenbarungsversicherung während der …
Rn. 8 aa) Ein Teil der instanzgerichtlichen Rechtsprechung hält die Anordnung einer eidesstattlichen Offenbarungsversicherung auch im eröffneten Insolvenzverfahren für zulässig (AG Westerburg, DGVZ 2006, 119, 120; zu § 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO: LG Würzburg, NZI 1999, 504; AG Rostock, NZI 2000, 142; AG Hainichen, JurBüro 2002, 605; AG Güstrow, JurBüro 2004, 213; offen gelassen von AG Hamburg, NZI 2006, 646;… vgl. auch FK-InsO/App, 6. Aufl., § 89 Rn. 15). - AG Hamburg, 26.09.2006 - 67c IN 278/04
Entscheidungszuständigkeit für einen Antrag auf Einstellung der …
Deshalb wird in der Rechtsprechung die Abgabe der eV auch noch nach Eröffnung für zulässig erzwingbar erachtet (Würzburg, NJW-RR 2000, 781; AG Rostock, NZI 2000, 142; AG Oranienburg, ZVI 2006, 155). - LG Darmstadt, 10.07.2003 - 5 T 272/03
Anforderungen an das Vorliegen von Unvermögen zur Abgabe einer eidesstattlichen …
Soweit der Begriff der "Maßnahmen der Zwangsvollstreckung" im Sinne des § 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO im Wege der teleologischen Auslegung dahin ausgelegt wird, dass lediglich solche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen untersagt werden, die der Eröffnung des Insolvenzverfahrens entgegenlaufen, und dass die Vorschrift deshalb die Erzwingung der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung nicht erfasse, da insoweit lediglich der Vermögensbestand des Schuldners für die Gläubiger festgestellt werden solle (LG Würzburg, NJW-RR 2000, S. 781;… vgl. auch AG Rostock, NZI 2000, S. 142), ist dem auf Grund des Wortlauts der Vorschrift nicht zu folgen. - AG Hamburg, 26.09.2006 - 67c IN 278/06
Zuständigkeit des Rechtspflegers für die Entscheidung über eine …
Deshalb wird in der Rechtsprechung die Abgabe der eV auch noch nach Eröffnung für zulässig erzwingbar erachtet (Würzburg, NJW-RR 2000, 781; AG Rostock, NZI 2000, 142; AG Oranienburg, ZVI 2006, 155 [AG Oranienburg 16.02.2006 - 8 M 2266/05] ). - LG Darmstadt, 10.07.2003 - 5 T 269/03
Widerspruch des Schuldners gegen die Verpflichtung zur Abgabe der …
Soweit der Begriff der "Maßnahmen der Zwangsvollstreckung" im Sinne des § 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO im Wege der teleologischen Auslegung dahin ausgelegt wird, dass lediglich solche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen untersagt werden, die der Eröffnung des Insolvenzverfahrens entgegenlaufen, und dass die Vorschrift deshalb die Erzwingung der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung nicht erfasse, da insoweit lediglich der Vermögensbestand des Schuldners für die Gläubiger festgestellt werden solle (LG Würzburg, NJW-RR 2000, S. 781 [LG Würzburg 21.09.1999 - 9 T 1930/99] ;… vgl. auch AG Rostock, NZI 2000, S. 142), ist dem auf Grund des Wortlauts der Vorschrift nicht zu folgen.
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