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| LG Würzburg, 12.02.2010 - 9 T 2518/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Zwangsvollstreckung: Pfändbarkeit des Ehrensoldes eines ehemaligen Ehrenamtlichen Bürgermeisters in Bayern
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Würzburg, 12.11.2009 - 2 M 5858/08
- LG Würzburg, 12.02.2010 - 9 T 2518/09
- BGH, 12.01.2012 - VII ZB 14/10
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BGH, 13.03.2003 - IX ZB 134/02
Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung durch den …
Auszug aus LG Würzburg, 12.02.2010 - 9 T 2518/09
Rn. 8 Nachdem der Frage, ob es sich bei einem Ehrensold gemäß Art. 138 Bay. KWBG um ein pfändungsfreies Einkommen handelt oder nicht grundsätzliche Bedeutung zukommt und deshalb die Rechtsbeschwerde zuzulassen ist, war das Verfahren gemäß § 568 Satz 2 Nr. 2 ZPO der Kammer zu übertragen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13.03.2003 - IX ZB 134/02, GHZ 154, 200; vom 10.04.2003 - VII ZB 17/02, BauR 2003, 1252; vom 05.04.2005 - VII ZB 19/05). - BGH, 05.12.1985 - IX ZR 9/85
Pfändbarkeit und Abtretbarkeit von Ansprüchen eines Kassenzahnarztes gegen die …
Auszug aus LG Würzburg, 12.02.2010 - 9 T 2518/09
Der Sinn und Zweck des § 850 a Nr. 3 ZPO liegt deshalb darin, den Schuldner davor zu schützen, dass ihm der Gegenwert für seine tatsächlichen Aufwendungen durch die Pfändung noch einmal entzogen wird und dass ihm letztlich die Fortführung seiner Tätigkeit unmöglich gemacht wird, weil er die dafür erforderlichen Auslagen nicht mehr aufbringen kann (vgl. BGH vom 05.12.1985, NJW 1986, 2362). - BGH, 10.04.2003 - VII ZB 17/02
Zulassung der Rechtsbeschwerde durch den Einzelrichter
Auszug aus LG Würzburg, 12.02.2010 - 9 T 2518/09
Rn. 8 Nachdem der Frage, ob es sich bei einem Ehrensold gemäß Art. 138 Bay. KWBG um ein pfändungsfreies Einkommen handelt oder nicht grundsätzliche Bedeutung zukommt und deshalb die Rechtsbeschwerde zuzulassen ist, war das Verfahren gemäß § 568 Satz 2 Nr. 2 ZPO der Kammer zu übertragen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13.03.2003 - IX ZB 134/02, GHZ 154, 200; vom 10.04.2003 - VII ZB 17/02, BauR 2003, 1252; vom 05.04.2005 - VII ZB 19/05). - BGH, 05.04.2005 - VII ZB 19/05
Entscheidung durch den Einzelrichter bei grundsätzlicher Bedeutung
Auszug aus LG Würzburg, 12.02.2010 - 9 T 2518/09
Rn. 8 Nachdem der Frage, ob es sich bei einem Ehrensold gemäß Art. 138 Bay. KWBG um ein pfändungsfreies Einkommen handelt oder nicht grundsätzliche Bedeutung zukommt und deshalb die Rechtsbeschwerde zuzulassen ist, war das Verfahren gemäß § 568 Satz 2 Nr. 2 ZPO der Kammer zu übertragen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13.03.2003 - IX ZB 134/02, GHZ 154, 200; vom 10.04.2003 - VII ZB 17/02, BauR 2003, 1252; vom 05.04.2005 - VII ZB 19/05). - BezG Frankfurt/Oder, 22.03.1993 - 13 T 12/93
Auszug aus LG Würzburg, 12.02.2010 - 9 T 2518/09
Hierzu gehören z. B. die Deckung des erhöhten persönlichen Bedarfs an Kleidung und Verzehr (Repräsentationsaufwand), an Zeitungen, Zeitschriften, Büchern, Schreibmitteln usw. sowie der Ausgleich des Haftungsrisikos (vgl. BezG ... Frankfurt/Oder, Beschluss vom 22.3.1993, Rpfleger 1993, 457).
- BGH, 06.04.2017 - IX ZB 40/16
Insolvenzverfahren: Vorliegen einer unpfändbaren Aufwandsentschädigung; …
Hierzu gehören etwa die Deckung des erhöhten persönlichen Bedarfs an Kleidung und Verzehr (Repräsentationsaufwand), an Zeitungen, Zeitschriften, Büchern, Schreibmitteln sowie der Ausgleich des Haftungsrisikos (BezG Frankfurt/Oder, Rpfleger 1993, 457; LG Würzburg, Beschluss vom 12. Februar 2010 - 9 T 2518/09, nv Rn. 11; LG Dessau-Roßlau, NVwZ-RR 2013, 565). - LG Dessau-Roßlau, 17.07.2012 - 1 T 161/12
Zwangsvollstreckung: Pfändbarkeit der Aufwandsentschädigungen eines …
Denn sie haben keinen Entgeltcharakter wie Arbeitslohn, sondern sie sollen einen Ausgleich für den ehrenamtlich Tätigenden dafür schaffen, dass er Sonderausgaben wegen seiner Repräsentations- (z.B. Kleidung) und Mitwirkungsfunktion hat (vgl. BezG Frankfurt/Oder, Beschl.v. 22.3.1993, AZ: 13 T 1293, RPfleger 1993, 457 f.; LG Würzburg, Beschl. v. 12.02.2010, AZ: 9 T 2518/09, Rz. 10, 11, zitiert nach juris).
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