Rechtsprechung
| LG Lüneburg, 19.10.2009 - 9 T 77/09 |
Verfahrensgang
- AG Springe - 4 C 230/08
- LG Lüneburg, 19.10.2009 - 9 T 77/09
- OLG Celle, 07.01.2010 - 4 W 208/09
Wird zitiert von ... (2)
- LG Lüneburg, 21.10.2009 - 9 T 78/09
Entscheidung über Abberufung des Verwalters: Streitwert
Gegen die Streitwertfestsetzung im Parallelverfahren wurde ebenfalls, dort zum Az. 9 T 77/09 (LG Lüneburg), Beschwerde eingelegt.Bei der Bemessung des Interesses der Parteien ist zunächst ebenso wie im Parallelverfahren 9 T 77/09 vom Wert der Verwaltervergütung für die restliche Vertragslaufzeit auszugehen (vgl. BayObLG, WuM 2001, 629).
Insoweit nimmt die Kammer auf die Begründung des Beschlusses vom 19.10.2009 im Parallelverfahren 9 T 99/09 [richtig: 9 T 77/09 - d. Red.] Bezug, indem sie ausgeführt hat:.
Die weitere Beschwerde war hier ebenso wie im Parallelverfahren 9 T 77/09 zuzulassen, weil die Sache grundsätzliche Bedeutung hat (§§ 68 Abs. 1 S. 4, 66 Abs. 4 GKG).
- OLG Celle, 07.01.2010 - 4 W 209/09
Bemessung des Streitwerts einer Klage auf Abberufung eines Verwalters
Rn. 2 Der Senat verweist zur Vermeidung von Wiederholungen voll inhaltlich auf die Gründe seiner Entscheidung über die weitere Beschwerde der Beklagten in dem Parallelverfahren (Abberufungsverfahren) im Beschluss vom heutigen Tage zum Aktenzeichen 4 W 208/09 (LG Lüneburg 9 T 77/09).
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