Rechtsprechung
| VGH Hessen, 30.05.1985 - 9 TG 247/83 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1985,5565) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- REHADAT Informationssystem (Leitsatz)
Sozialhilfe, Anrechnung des Unterhaltsgeldes bei Umschulungsmaßnahme
Papierfundstellen
- NJW 1986, 272 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2)
- BVerwG, 21.07.1994 - 5 C 32.91
Sozialhilfe - Umschüler
Umschüler, die Unterhaltsgeld nach dem Arbeitsförderungsgesetz erhalten, erfüllen die Voraussetzungen dieser Mehrbedarfsnorm nicht (vgl. VGH Kassel, Beschlüsse vom 30. Mai 1985 - 9 TG 247/83 - NJW 1986, 272 und vom 17. Februar 1987 - 9 TG 3452/86 - FEVS 36, 459; VGH Mannheim, Urteil vom 17. April 1986 - 6 S 875/86 - OVG Münster, Urteil vom 12. März 1992 - 8 A 1958/89 - FEVS 43, 372; a.A. OVG Berlin, Beschluß vom 10. September 1985 - 6 S 131.85 - FEVS 35, 247; OVG Lüneburg, Urteil vom 26. September 1990 - 4 A 203/88 - FEVS 41, 441; vgl. auch OVG Lüneburg, Urteil vom 11. Februar 1987 - 4 A 144/85 - FEVS 37, 34 für einen in einer beschützenden Werkstatt arbeitenden Behinderten). - VGH Hessen, 17.02.1987 - 9 TG 3452/86
Sozialhilfe: Mehrbedarf für Umschüler
Der Senat hält an seiner bisherigen Rechtsprechung zu dieser Bestimmung (Beschluß vom 30. Mai 1985 - 9 TG 247/83 - ESVGH 35, 227) fest.
dejure.org
Übersicht VGH Hessen
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.