Rechtsprechung
| VGH Hessen, 31.07.1990 - 9 TH 2025/90 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Justiz Hessen (Leitsatz)
§ 116 Abs 1 BSHG, § 90 BSHG, § 91 BSHG, § 21 Abs 4 SGB 10, § 1601 BGB
Zur Auskunftspflicht des Unterhaltspflichtigen gegenüber dem Sozialhilfeträger; hier vor Überleitung des Unterhaltsanspruchs
Papierfundstellen
- ESVGH 41, 240 (Ls.)
Wird zitiert von ...
- BVerwG, 17.06.1993 - 5 C 43.90
Überleitung von Unterhaltsansprüchen und Auskunftspflicht unterhaltspflichtiger …
Die als Ermächtigungsgrundlage für diese Aufforderung allein in Betracht kommende Vorschrift des § 116 Abs. 1 BSHG in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Januar 1987 (BGBl I S. 401 ber. S. 494) verpflichtete nämlich die Unterhaltspflichtigen nur zur Auskunft über ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse, nicht aber zur Vorlage von Unterlagen (BGH…, Urteil vom 5. März 1986 - IV b ZR 25/85 - (FamRZ 1986, S. 568/569); Hess. VGH, Beschluß vom 31. Juli 1990 - 9 TH 2025/90 - (NDV 1991, 170/171)).
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