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Rechtsprechung
   OLG Celle, 07.07.1965 - 9 U 106/63   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1965,2092
OLG Celle, 07.07.1965 - 9 U 106/63 (https://dejure.org/1965,2092)
OLG Celle, Entscheidung vom 07.07.1965 - 9 U 106/63 (https://dejure.org/1965,2092)
OLG Celle, Entscheidung vom 07. Juli 1965 - 9 U 106/63 (https://dejure.org/1965,2092)
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Volltextveröffentlichung

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Haftung des Auftraggebers für Schäden des Beauftragten in Gefahrensituationen

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1965, 2348
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 17.05.1971 - VII ZR 146/69

    Allgemeines Vertragsrecht - Politischer Widerstand als Auftragsvertrag

    Die vorliegende Fallgestaltung ist andererseits auch nicht vergleichbar z.B. mit den Fällen, in denen jemand für einen Flüchtling aus Ost-Berlin dessen Kleidung holt (vgl. OLG Celle NJW 1965, 2348 [OLG Celle 07.07.1965 - 9 U 106/63]), für einen Ostzonenflüchtling in der SBZ Nachforschungen nach dessen Habe anstellt (…vgl. Fikentscher, a.a.O. § 81 II 4 b), in einer Notsituation einen Fahrer stellt (vgl. BGHZ 21, 101 [BGH 20.06.1956 - V ZR 28/55]), die Aufbewahrung eines Reisekorbes übernimmt (vgl. RG LZ 1923, 275, Recht 1923 Nr. 508) oder für einen anderen einen Rentenantrag stellt (OLG Nürnberg OLGZ 1967, 139); in diesen Fällen wurde das wirtschaftliche Interesse eines anderen wahrgenommen, und insbesondere hieraus haben hier die Gerichte den Willen des Beauftragten gefolgert, sich rechtlich zu binden.
  • OLG Koblenz, 01.02.1990 - 5 U 1300/89

    Feststellung der Todesursache eines Tieres; Darlegungs- und Beweislast bei …

    Die Art der Gefälligkeit, ihr Grund und Zweck, ihre Bedeutung für den Empfänger, die Umstände unter denen sie erwiesen wird und die dabei bestehende Interessenlage der Parteien können die Gefälligkeit über den Bereich tatsächlicher Vorgänge hinausheben und sind daher maßgeblich für die Beurteilung, ob ein Rechtsbindungswille vorliegt (BGHZ 21, 102, 107; BGH, NJW 1968, 1874; BGH, NJW 1971, 1404, 1405; OLG Celle, NJW 1965, 2348 und NJW-RR 1987, 1384).
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