Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Di. den 27. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Di. den 27. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   OLG Köln, 28.03.2000 - 9 U 112/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,8090
OLG Köln, 28.03.2000 - 9 U 112/99 (https://dejure.org/2000,8090)
OLG Köln, Entscheidung vom 28.03.2000 - 9 U 112/99 (https://dejure.org/2000,8090)
OLG Köln, Entscheidung vom 28. März 2000 - 9 U 112/99 (https://dejure.org/2000,8090)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,8090) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (11)

  • OLG Köln, 14.02.1995 - 9 U 298/94

    Verspätete Erstellung einer Stehlgutliste - Versicherung, Diebstahl, Relevanz, …

    Auszug aus OLG Köln, 28.03.2000 - 9 U 112/99
    Nur die Vorlage einer Stehlgutliste innerhalb kurzer Zeit erfüllt den Zweck der Obliegenheit des § 21 Nr. 1 c VHB 92, der Polizei eine erfolgversprechende Fahndung nach den entwendeten Gegenständen zu ermöglichen, um den von dem Versicherer gegebenenfalls auszugleichenden Schaden zu vermindern (OLG Köln NJW-RR 1996, 1055 (1056)).

    Dem zudem durch die Obliegenheit des § 21 Nr. 1 c VHB 92 verfolgten Zweck, den Versicherungsnehmer zu veranlassen, den eingetretenen Schaden zeitnah zu ermitteln und sich insoweit frühzeitig festzulegen, um die Hemmschwelle für vorgetäuschte Schäden und nachträgliche Aufbauschung eines Schadens zu erhöhen und somit die Vertragsgefahr zu mindern (vgl. OLG Köln NJW-RR 1996, 1055 (1056)) war vorliegend bereits dadurch Genüge getan, dass der Kläger am 11.07.1996 neben der Schadenanzeige eine Stehlgutliste erstellte und beides der Beklagten zeitnah übersandte.

    Ohne frühzeitig im Besitz einer Stehlgutliste mit der Aufstellung der entwendeten Gegenstände zu sein, hatte die Polizei überhaupt keine Möglichkeit, gezielt eine erfolgversprechende Sachfahndung zur Wiedererlangung der entwendeten, überwiegend sehr wertvollen und gut individualisierbaren Gegenstände vorzunehmen (vgl. OLG Köln r+s 1998, 250; NJW-RR 1996, 1055 ff.; OLG Hamburg r+s 1997, 206 f.).

    Rn. 49 Soweit in Fällen der folgenlosen Verletzung von Aufklärungs- und Auskunftsobliegenheiten zusätzlich noch eine Belehrung des Versicherungsnehmers über den Eintritt der Leistungsfreiheit gefordert wird (…vgl. dazu Prölss/Martin, VVG, 26. Aufl., § 34 Rdnr. 22), ist das für den vorliegenden Fall ohne Bedeutung, da die Obliegenheit zur unverzüglichen Einreichung der Stehlgutliste konkret in § 21 Nr. 1 c VHB 92 festgelegt ist und vom Versicherungsnehmer daher bei Eintritt des Versicherungsfalles spontan - ohne eine vorherige Aufforderung durch den Versicherer mit entsprechender Belehrung - zu erfüllen ist (OLG Köln NJW-RR 1996, 1055 (1056)).

  • BGH, 24.06.1993 - IX ZR 96/92

    Beweiskraft öffentlicher und privater Urkunden - Anfechtbarkeit unentgeltlicher …

    Auszug aus OLG Köln, 28.03.2000 - 9 U 112/99
    Die unterschriebene Erklärung entfaltet zwar keine Beweiskraft hinsichtlich ihres materiellen Inhalts (§ 416 ZPO), sie unterliegt aber der freien Beweiswürdigung (BGH NJW-RR 1993, 1379).
  • OLG Köln, 19.11.1992 - 5 U 103/91

    Versicherung Risikoausschuss Beweislast Obliegenheit

    Auszug aus OLG Köln, 28.03.2000 - 9 U 112/99
    Rn. 52 Es kann dahinstehen, ob der Kläger angesichts der durch § 21 Nr. 1 c VHB 92 normierten Obliegenheit, eine Stehlgutliste nach Eintritt des Versicherungsfalls unverzüglich bei der zuständigen Polizeidienststelle "einzureichen", gehalten war, nicht nur das entsprechende Formular auszufüllen und abzusenden, wie dies bei Aufklärungs- und Auskunftobliegenheiten gefordert wird (vgl. OLG Hamm r+s 1988, 302; VersR 1991, 49; OLG Köln VersR 1993, 310; VersR 1995, 567; OLG Hamburg VersR 1994, 668) oder ob er darüber hinaus den Zugang der Stehlgutliste bei der Polizeidienststelle sicherstellen musste, da bereits feststeht, dass die Stehlgutliste nicht am 11. oder 12.07.1996 an die zuständige Polizeidienststelle abgesandt wurde.
  • OLG Köln, 16.08.1994 - 9 U 128/94

    Verletzung der Anzeigeobliegenheit durch den Versicherungsnehmer

    Auszug aus OLG Köln, 28.03.2000 - 9 U 112/99
    Rn. 52 Es kann dahinstehen, ob der Kläger angesichts der durch § 21 Nr. 1 c VHB 92 normierten Obliegenheit, eine Stehlgutliste nach Eintritt des Versicherungsfalls unverzüglich bei der zuständigen Polizeidienststelle "einzureichen", gehalten war, nicht nur das entsprechende Formular auszufüllen und abzusenden, wie dies bei Aufklärungs- und Auskunftobliegenheiten gefordert wird (vgl. OLG Hamm r+s 1988, 302; VersR 1991, 49; OLG Köln VersR 1993, 310; VersR 1995, 567; OLG Hamburg VersR 1994, 668) oder ob er darüber hinaus den Zugang der Stehlgutliste bei der Polizeidienststelle sicherstellen musste, da bereits feststeht, dass die Stehlgutliste nicht am 11. oder 12.07.1996 an die zuständige Polizeidienststelle abgesandt wurde.
  • OLG Hamm, 03.11.1989 - 20 U 68/89

    Obliegenheiten des Versicherungsnehmers; Ausfüllen von Schadensformularen; …

    Auszug aus OLG Köln, 28.03.2000 - 9 U 112/99
    Rn. 52 Es kann dahinstehen, ob der Kläger angesichts der durch § 21 Nr. 1 c VHB 92 normierten Obliegenheit, eine Stehlgutliste nach Eintritt des Versicherungsfalls unverzüglich bei der zuständigen Polizeidienststelle "einzureichen", gehalten war, nicht nur das entsprechende Formular auszufüllen und abzusenden, wie dies bei Aufklärungs- und Auskunftobliegenheiten gefordert wird (vgl. OLG Hamm r+s 1988, 302; VersR 1991, 49; OLG Köln VersR 1993, 310; VersR 1995, 567; OLG Hamburg VersR 1994, 668) oder ob er darüber hinaus den Zugang der Stehlgutliste bei der Polizeidienststelle sicherstellen musste, da bereits feststeht, dass die Stehlgutliste nicht am 11. oder 12.07.1996 an die zuständige Polizeidienststelle abgesandt wurde.
  • OLG Hamburg, 27.08.1993 - 11 U 45/93

    Beweislast des Versicherers für Nichtabsendung der Stehlgutliste

    Auszug aus OLG Köln, 28.03.2000 - 9 U 112/99
    Rn. 52 Es kann dahinstehen, ob der Kläger angesichts der durch § 21 Nr. 1 c VHB 92 normierten Obliegenheit, eine Stehlgutliste nach Eintritt des Versicherungsfalls unverzüglich bei der zuständigen Polizeidienststelle "einzureichen", gehalten war, nicht nur das entsprechende Formular auszufüllen und abzusenden, wie dies bei Aufklärungs- und Auskunftobliegenheiten gefordert wird (vgl. OLG Hamm r+s 1988, 302; VersR 1991, 49; OLG Köln VersR 1993, 310; VersR 1995, 567; OLG Hamburg VersR 1994, 668) oder ob er darüber hinaus den Zugang der Stehlgutliste bei der Polizeidienststelle sicherstellen musste, da bereits feststeht, dass die Stehlgutliste nicht am 11. oder 12.07.1996 an die zuständige Polizeidienststelle abgesandt wurde.
  • OLG Hamm, 18.05.1988 - 20 U 260/87
    Auszug aus OLG Köln, 28.03.2000 - 9 U 112/99
    Rn. 52 Es kann dahinstehen, ob der Kläger angesichts der durch § 21 Nr. 1 c VHB 92 normierten Obliegenheit, eine Stehlgutliste nach Eintritt des Versicherungsfalls unverzüglich bei der zuständigen Polizeidienststelle "einzureichen", gehalten war, nicht nur das entsprechende Formular auszufüllen und abzusenden, wie dies bei Aufklärungs- und Auskunftobliegenheiten gefordert wird (vgl. OLG Hamm r+s 1988, 302; VersR 1991, 49; OLG Köln VersR 1993, 310; VersR 1995, 567; OLG Hamburg VersR 1994, 668) oder ob er darüber hinaus den Zugang der Stehlgutliste bei der Polizeidienststelle sicherstellen musste, da bereits feststeht, dass die Stehlgutliste nicht am 11. oder 12.07.1996 an die zuständige Polizeidienststelle abgesandt wurde.
  • BGH, 26.10.1988 - IVa ZR 243/87

    Anscheinsbeweis und Beweiserleichterung; Verschweigen eines Vorschadens

    Auszug aus OLG Köln, 28.03.2000 - 9 U 112/99
    Nach Sachlage handelt es sich nicht um ein Fehlverhalten, für das ein einsichtiger Versicherer Verständnis aufzubringen vermag (BGH r+s 89, 5, 6 a.F.).
  • OLG Köln, 23.01.1996 - 9 U 393/94

    Obliegenheit; Stehlgutliste; Verminderung der Vertragsgefahr; Unberechtigte …

    Auszug aus OLG Köln, 28.03.2000 - 9 U 112/99
    Ohne frühzeitig im Besitz einer Stehlgutliste mit der Aufstellung der entwendeten Gegenstände zu sein, hatte die Polizei überhaupt keine Möglichkeit, gezielt eine erfolgversprechende Sachfahndung zur Wiedererlangung der entwendeten, überwiegend sehr wertvollen und gut individualisierbaren Gegenstände vorzunehmen (vgl. OLG Köln r+s 1998, 250; NJW-RR 1996, 1055 ff.; OLG Hamburg r+s 1997, 206 f.).
  • OLG Frankfurt, 22.05.1992 - 2 U 187/91

    Verletzung von Obliegenheiten des Versicherungsnehmers in der …

    Auszug aus OLG Köln, 28.03.2000 - 9 U 112/99
    Die dem Geschädigten einzuräumende Frist zur Erstellung einer Stehlgutliste ist danach zu bemessen, wieviel Zeit er benötigt, um sie anzufertigen (vgl. OLG Frankfurt NJW-RR 1993, 860 (861)).
  • OLG Hamburg, 20.12.1996 - 9 U 170/96

    Leistungsfreiheit wegen Nichteinreichens einer Stehlgutliste

  • OLG Köln, 15.10.2013 - 9 U 69/13

    Rechtsfolgen der Verletzung der Obliegenheit zur unverzüglichen Vorlage einer …

    Zugleich soll die zeitnahe Übersendung einer Stehlgutliste der Möglichkeit vorbeugen, dass der Versicherungsnehmer den Schaden nachträglich aufbauscht, womit die Obliegenheit auch der Verminderung der Vertragsgefahr dient (…Senat Urt. v. 23.01.1996 - 9 U 393/94, r+s 1998, 250 sowie Urt. v. 28.03.2000 - 9 U 112/99 -, r+s 2000, 339;… Martin, Sachversicherungsrecht, 3. Aufl., X II Rn. 82).
  • OLG Köln, 10.12.2002 - 9 U 86/01

    Frist zur Anfertigung einer Stehlgutliste und Abgabe gegenüber der Polizei

    In der Regel werden hierfür wenige Tage ausreichen (OLG Köln, r+s 2000, 339).

    Voraussetzung für eine relevante Obliegenheitsverletzung ist danach, dass diese generell geeignet war, die Interessen des Versicherers ernsthaft zu gefährden und dem Versicherungsnehmer ein erhebliches Verschulden zur Last fällt (BGH, VersR 1984, 228; OLG Köln, r+s 2000, 339, 340).

    Die Obliegenheit ist in § 13 Nr. 1 lit. b AERB 87 konkret festgelegt und vom Versicherungsnehmer daher bei Eintritt des Versicherungsfalles spontan zu erfüllen (OLG Köln, r+s 2000, 339, 340 für die VHB 92).

  • OLG Köln, 05.10.2010 - 9 U 76/10

    Begriff des Einbruchsdiebstahls

    Die Polizei hatte vorliegend keine Möglichkeit eine alsbaldige und gezielte Sachfahndung nach den sehr gut individualisierbaren Schaustücken der Fa. U. einzuleiten (vgl. Senat, r+s 2000, 339 und VersR 2008, 819).
  • OLG Frankfurt, 05.10.2006 - 7 U 215/04

    Reisegepäckversicherung: Obliegenheiten des Versicherungsnehmers bei Eintritt des …

    Die Obliegenheit, unverzüglich eine Stehlgutliste bei der Polizei einzureichen, soll zum einen der raschen Sachfahndung dienen, zum anderen aber auch einem Aufbauschen des Schadens durch den Versicherungsnehmer vorbeugen (OLG Frankfurt NVersZ 2001, 37 ff. Rn 10 im juris-Ausdruck; OLG Köln NVersZ 2000, 531 f. Rn 43 im juris-Ausdruck; OLG Köln NVersZ 2000, 287 f. Rn 3 im juris-Ausdruck; OLG Hamm VersR 1995, 289 f. Rn 14 im juris-Ausdruck - jeweils zur Hausratversicherung; OLG Köln VersR 2005, 1531, 1532 und OLG Hamm VersR 1987, 153 - jeweils zur Reisegepäckversicherung).
  • LG Köln, 01.04.2004 - 24 O 328/03

    Unverzügliche Einreichung einer Stehlgutliste in der Hausratversicherung

    Zudem ist die Gefahr vergrößert, dass der Versicherungsnehmer den Schaden aufbauscht (vgl. OLG Köln, NVersZ 2000, 531).
  • OLG Düsseldorf, 18.03.2003 - 4 U 187/02

    Leistungsfreiheit eines Versicherers wegen Verletzung der Aufklärungspflichten …

    Dass er über die ihn treffende Obliegenheit von der Beklagten nicht belehrt wurde, ist im Übrigen unschädlich, da die Pflicht zur Vorlage der Stehlgutliste spontan und ohne vorherige Aufforderung durch den Versicherer zu erfüllen ist (OLG Köln, r+s 2000, 339).
  • LG Dortmund, 04.05.2006 - 2 O 445/05

    Stehlgutliste

    Unter Berücksichtigung auch seiner Interessen wird der verständige Versicherungsnehmer die Obliegenheit zum Einreichen der Stehlgutliste bei der Polizei dahingehend verstehen, dass es genügt, dass er die Liste an die zuständige Polizeidienststelle abschickt und dass sich die Obliegenheit nicht über diesen Anstoß der Beförderung hinaus auch auf das Risiko erstreckt, dass der Beförderungsvorgang erfolgreich verläuft und der Brief bei der zuständigen Polizeidienststelle ankommt (OLG Köln NversZ 2000, 531; LG Berlin zfs 2001, 125;… Rüther in Beckmann/Matusche-Beckmann, VersR-Handbuch § 23 Rn. 306; anderer Ansicht Rixsecker zfs 2001, 24).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Köln
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht