Rechtsprechung
| LSG Niedersachsen-Bremen, 31.08.2004 - L 9 U 115/02 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
(gesetzliche Unfallversicherung - Hinterbliebenenrente - Berufskrankheit - Nachweis der haftungsausfüllende Kausalität - Rechtsvermutung des § 63 Abs 2 S 1 SGB 7 - maßgeblicher Zeitpunkt - postume Feststellung der Berufskrankheit und der MdE - keine offenkundige ...
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 7 Abs. 1 SGB VII; § 63 Abs. 1 SGB VII; § 63 Abs. 2 SGB VII; § 65 SGB VII
Anspruch auf Gewährung von Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung; Anspruch auf Hinterbliebenenrente bei Tod des Versicherten infolge eines Versicherungsfalls; Erforderlichkeit des Nachweises einer Kausalität zwischen der Berufskrankheit und dem Tod ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anspruch auf Gewährung von Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung; Anspruch auf Hinterbliebenenrente bei Tod des Versicherten infolge eines Versicherungsfalls; Erforderlichkeit des Nachweises einer Kausalität zwischen der Berufskrankheit und dem Tod ...
Verfahrensgang
- SG Stade, 24.01.2002 - S 11 U 198/99
- LSG Niedersachsen-Bremen, 31.08.2004 - L 9 U 115/02
- BSG, 07.02.2006 - B 2 U 31/04 R
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BSG, 29.09.1970 - 5 RKnU 3/68
Besondere Berufskrankheit - Geminderte Erwerbsfähigkeit - Minderungsgrad zum …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 31.08.2004 - L 9 U 115/02
Denn ansonsten würde es in den Fällen, in denen es vor dem Tode des Versicherten nicht mehr zu einer Rentenfeststellung gekommen ist, ungerechtfertigterweise (Hervorhebung durch den Senat) an der Voraussetzung für die Anwendung des § 589 Abs. 2 RVO (heute: § 63 Abs. 2 SGB VII) fehlen (Urteil vom 29. September 1970 - 5 RknU 3/68 -, BSGE 32, 8).Auch die o.g. Literatur begründet diese Differenzierung nicht, sondern bezieht sich zur Begründung allenfalls pauschal auf die Entscheidung des BSG vom 29. September 1970 (BSGE 32, 8).
Es wird eine klare Regelung zugunsten der Hinterbliebenen getroffen, wodurch - auch aus Gründen der Pietät - postumer Streit über die Todesursache vermieden werden soll (BSGE 32, 8, 10;… vgl. zu den Gesetzesmaterialien: Burchardt in: Brackmann, SGB VII, § 63 Rdnr. 41).
Vielmehr belegt die Tatsache, dass die Rechtsvermutung des § 63 Abs. 2 SGB VII sowohl nach der Rechtsprechung des BSG (BSGE 32, 8) als auch nach der o.g. allgemeinen Auffassung in der Literatur auch bei postumer Feststellung der MdE auf mindestens 50 v.H. anwendbar ist, dass sich der Regelungsgehalt des § 63 Abs. 2 SGB VII nicht in der Begründung von Vertrauensschutz der Hinterbliebenen in Bescheide erschöpft, die gegenüber dem Versicherten ergangen sind.
Da der Unfallversicherungsträger die objektive Beweislast für die Offenkundigkeit trägt (BSGE 32, 8), ist die Rechtsvermutung des § 63 Abs. 2 SGB VII im vorliegenden Fall nicht als widerlegt anzusehen.
- BSG, 30.10.1990 - 8 RKnU 2/89
Zahlung von Hinterbliebenenleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung - …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 31.08.2004 - L 9 U 115/02
Rn. 49 Das Fehlen eines Kausalzusammenhangs ist nur dann offenkundig i.S.d. § 63 Abs. 2 SGB VII, wenn entweder keine oder lediglich eine entfernt liegende und rein theoretische Möglichkeit des Zusammenhangs besteht (BSG, Urteil vom 30. Oktober 1990 - 8 RKnU 2/89 -). - BSG, 29.05.1980 - 5 RKnU 2/79
Vermutung - Berufskrankheit - Erwerbsunfähigkeit
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 31.08.2004 - L 9 U 115/02
Der Gesetzgeber hat in § 63 Abs. 2 SGB VII eine Kausalitätsvermutung aufgestellt, weil erfahrungsgemäß die dort genannten Berufskrankheiten, wenn ihre Folgen eine MdE von 50 v.H. oder mehr bedingen, in aller Regel zumindest eine rechtlich wesentliche Ursache für den Tod bilden (BSG, Urteil vom 29. Mai 1980 - 5 RknU 2/79 -, BSGE 50, 133). - BSG, 06.09.1961 - 11 RV 1052/58
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 31.08.2004 - L 9 U 115/02
Rn. 38 Obwohl der Wortlaut des § 38 Abs. 1 Satz 2 BVG - anders als der Wortlaut des § 63 Abs. 2 SGB VII - ausdrücklich die rechtsverbindliche Anerkennung der Schädigung sowie eine im Zeitpunkt des Todes zuerkannte Rente erfordert (Hervorhebungen durch den Senat), hat das BSG bereits im Jahre 1961 entschieden, dass diese Rechtsvermutung auch dann anwendbar ist, wenn der Beschädigte gestorben ist, bevor seine Rechtsnachfolger den Bescheid über die Feststellung der Schädigungsfolgen und der Rente erhalten haben (Urteil vom 6. September 1961 - 11 RV 1052/58 -, BSGE 15, 85).
- LSG Hessen, 12.10.2015 - L 9 U 204/13
Im Fall der bindenden Feststellung der BK und der hieraus resultierenden MdE …
Grundlage der gesetzlichen Vermutung ist die Erkenntnis, dass in den Fällen der durch die genannten Berufskrankheiten um mehr als 50 v.H. geminderten Erwerbsfähigkeit regelmäßig davon auszugehen ist, dass der Versicherungsfall eine wesentliche Bedingung für den Tod des Versicherten war (Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 29. April 2014 - Az. L 3 U 211/10; Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 31. August 2004 - Az. L 9 U 115/02;… Jentsch, in: jurisPK-SGB VII, § 63 Rn. 21, Stand: 15. März 2014).Über den Wortlaut des § 63 Abs. 2 Satz 1 SGB VII hinaus erfasst die Vermutung nach allgemeiner Meinung auch die Richtigkeit der bestandskräftigen Feststellung einer der genannten Berufskrankheiten sowie die Richtigkeit der bestandskräftigen Feststellung der Höhe der MdE durch den Träger der Unfallversicherung gegenüber dem Versicherten (BSG, Urteil vom 7. Februar 2006 - Az. B 2 U 31/04 R; Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 31. August 2004 - Az. L 9 U 115/02;… Jentsch, in: jurisPK-SGB VII, § 63 Rn. 21, Stand: 15. März 2014).
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Rechtsprechung
| OLG Köln, 21.10.2003 - 9 U 115/02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer
Antrag auf Feststellung der Entschädigungsverpflichtung einer Hausratversicherung wegen eines Brandereignisses nach Einstellung eines Ermittlungsverfahrens wegen Brandstiftung; Beweisanforderungen an den Versicherer bei Erhebung des Vorwurfs der Eigenbrandstiftung; ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Info-Letter Versicherungs- und Haftungsrecht
, S. 3 (Kurzinformation)
Anforderungen an den Beweis einer Eigenbrandstiftung
Verfahrensgang
- LG Bonn, 13.03.2002 - 13 O 305/01
- OLG Köln, 21.10.2003 - 9 U 115/02
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (7)
- BGH, 17.12.1997 - IV ZR 136/96
Einschränkung der Neuwertversicherung
Auszug aus OLG Köln, 21.10.2003 - 9 U 115/02
Solange für den Versicherungsnehmer die Möglichkeit eines Sachverständigenverfahrens in Betracht kommt, bestehen gegen die Zulässigkeit einer Feststellungsklage, mit der die Regulierungsverpflichtung des Versicherers dem Grunde nach geklärt werden soll, keine Bedenken ( vgl. BGH, r+s 1998, 117; VersR 1986, 675.). - BGH, 04.05.1988 - IVa ZR 278/86
Geltung des Anscheinsbeweises für Betrug des Versicherers durch den …
Auszug aus OLG Köln, 21.10.2003 - 9 U 115/02
Die vom Versicherer zu beweisenden Indizien müssen in ihrer Gesamtschau ein solch praktisches Maß an Überzeugung für Eigenbrandstiftung ergeben, das vernünftigen Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (vgl. BGH, r+s 1997, 294; r+s 1994, 394; r+s 1987, 173; r+s 1988, 239; OLG Stuttgart, VersR 1997, 824; OLG Koblenz, VersR 1998, 181; OLG Bremen, r+s 2000, 75;… siehe auch Prölss in Prölss/Martin, VVG, 26. Aufl., § 61, Rn. 23;… Langheid in Römer/Langheid, VVG, 2. Aufl., § 61, Rn 90). - BGH, 16.04.1986 - IVa ZR 210/84
Zulässigkeit einer Feststellungsklage auf Eintrittspflicht des Versicherers für …
Auszug aus OLG Köln, 21.10.2003 - 9 U 115/02
Solange für den Versicherungsnehmer die Möglichkeit eines Sachverständigenverfahrens in Betracht kommt, bestehen gegen die Zulässigkeit einer Feststellungsklage, mit der die Regulierungsverpflichtung des Versicherers dem Grunde nach geklärt werden soll, keine Bedenken ( vgl. BGH, r+s 1998, 117; VersR 1986, 675.).
- BGH, 09.04.1997 - IV ZR 73/96
Umdeutung einer unwirksamen Rücktrittserklärung in eine Anfechtungserklärung
Auszug aus OLG Köln, 21.10.2003 - 9 U 115/02
Die vom Versicherer zu beweisenden Indizien müssen in ihrer Gesamtschau ein solch praktisches Maß an Überzeugung für Eigenbrandstiftung ergeben, das vernünftigen Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (vgl. BGH, r+s 1997, 294; r+s 1994, 394; r+s 1987, 173; r+s 1988, 239; OLG Stuttgart, VersR 1997, 824; OLG Koblenz, VersR 1998, 181; OLG Bremen, r+s 2000, 75;… siehe auch Prölss in Prölss/Martin, VVG, 26. Aufl., § 61, Rn. 23;… Langheid in Römer/Langheid, VVG, 2. Aufl., § 61, Rn 90). - OLG Bremen, 19.01.1999 - 3 U 87/97
Anspruch auf Entschädigung aus einer Feuerversicherung für einen Brandschaden …
Auszug aus OLG Köln, 21.10.2003 - 9 U 115/02
Die vom Versicherer zu beweisenden Indizien müssen in ihrer Gesamtschau ein solch praktisches Maß an Überzeugung für Eigenbrandstiftung ergeben, das vernünftigen Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (vgl. BGH, r+s 1997, 294; r+s 1994, 394; r+s 1987, 173; r+s 1988, 239; OLG Stuttgart, VersR 1997, 824; OLG Koblenz, VersR 1998, 181; OLG Bremen, r+s 2000, 75;… siehe auch Prölss in Prölss/Martin, VVG, 26. Aufl., § 61, Rn. 23;… Langheid in Römer/Langheid, VVG, 2. Aufl., § 61, Rn 90). - OLG Stuttgart, 09.05.1996 - 7 U 230/95
Nachweis der Brandstiftung des VN durch Indizienbeweis
Auszug aus OLG Köln, 21.10.2003 - 9 U 115/02
Die vom Versicherer zu beweisenden Indizien müssen in ihrer Gesamtschau ein solch praktisches Maß an Überzeugung für Eigenbrandstiftung ergeben, das vernünftigen Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (vgl. BGH, r+s 1997, 294; r+s 1994, 394; r+s 1987, 173; r+s 1988, 239; OLG Stuttgart, VersR 1997, 824; OLG Koblenz, VersR 1998, 181; OLG Bremen, r+s 2000, 75;… siehe auch Prölss in Prölss/Martin, VVG, 26. Aufl., § 61, Rn. 23;… Langheid in Römer/Langheid, VVG, 2. Aufl., § 61, Rn 90). - OLG Koblenz, 20.09.1996 - 10 U 38/96
Anforderungen an den Nachweis der Eigenbrandstiftung
Auszug aus OLG Köln, 21.10.2003 - 9 U 115/02
Die vom Versicherer zu beweisenden Indizien müssen in ihrer Gesamtschau ein solch praktisches Maß an Überzeugung für Eigenbrandstiftung ergeben, das vernünftigen Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (vgl. BGH, r+s 1997, 294; r+s 1994, 394; r+s 1987, 173; r+s 1988, 239; OLG Stuttgart, VersR 1997, 824; OLG Koblenz, VersR 1998, 181; OLG Bremen, r+s 2000, 75;… siehe auch Prölss in Prölss/Martin, VVG, 26. Aufl., § 61, Rn. 23;… Langheid in Römer/Langheid, VVG, 2. Aufl., § 61, Rn 90).
- OLG Celle, 24.09.2009 - 8 U 99/09
Leistungsfreiheit des Wohngebäudeversicherers wegen Gefahrerhöhung bei …
aber nicht wenn die Möglichkeit des Zugangs durch Dritte auf andere Weise bestand, vgl. OLG Köln r+s 2003, 507. - LG Köln, 15.03.2017 - 20 O 292/16
Wohngebäudeversicherung - strenge Wiederherstellungsklausel
Rn. 17 a. Dem steht zunächst nicht entgegen, dass das zwischen den Parteien vereinbarte Sachverständigenverfahren bisher unstreitig nicht abgeschlossen ist, so dass ein etwaiger Anspruch der Klägerin auf Zahlung einer Entschädigung gemäß § 14 Abs. 1 VVG nicht fällig wäre, denn der Versicherungsnehmer hat ein Interesse an der Klärung der Leistungspflicht des Versicherers dem Grunde nach auch und gerade schon vor Abschluss des Sachverständigenverfahrens (vgl. BGH, Urteil vom 07.03.1966 - II ZR 225/63 -, VersR 1966, 673 f., Urteil vom 16.04.1986 - IVa ZR 210/84 - VersR 1986, 675; OLG Köln, Urteil vom 21.10.2003 - 9 U 115/02 -, RuS 2003, 507 ff.;… Voit in: Prölss/Martin, Versicherungsvertragsgesetz, 29. Auflage, § 84, Rdnr. 32).
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