Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 31.03.2004 - 9 U 12/02 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- ra.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berechnung der Minderung nach den Mangelbeseitigungskosten im Falle fehlender Verhältnismäßigkeit der Mängelbeseitigung; Verwendung minderwertigen Materials i.R.e. Mängelbeseitigung und Minderung der Vergütung des Auftragsnehmers um die Differenz zwischen der erbrachten ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Unverhältnismäßiger Aufwand: Glück im Unglück?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Mängel im Heizungsbau: Nachbesserung oder Minderung? (IBR 2005, 674)
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 12.12.2001 - 34 KfH O 201/92
- LG Stuttgart, 17.12.2001 - 34 KfH 0 201/92
- LG Stuttgart, 17.12.2001 - 34 KfH O 201/92
- OLG Stuttgart, 31.03.2004 - 9 U 12/02
- BGH, 25.08.2005 - VII ZR 108/04
Papierfundstellen
- BauR 2006, 153 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (10)
- BGH, 09.01.2003 - VII ZR 181/00
Minderung des nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauchs; Belastbarkeit einer …
Auszug aus OLG Stuttgart, 31.03.2004 - 9 U 12/02
Rn. 135 Ihr steht aber gem. § 13, Nr. 6, Nr. 1 VOB/B eine Minderung zu, die sich nach dem Vergütungsanteil errechnet, der der Differenz zwischen der erbrachten und der geschuldeten Ausführung entspricht (BGH, Urteil vom 09.01.2003, Az. VII ZR 181/00). - OLG Stuttgart, 25.07.2000 - 10 U 36/00
Nutzungsentschädigung wegen mängelbedingter Lärmbelästigung
Auszug aus OLG Stuttgart, 31.03.2004 - 9 U 12/02
Rn. 110 Nachdem der Wohnungsverkauf und das Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart (10 U 36/00), in dem die Beklagte zum Preisnachlass wegen dieses Mangels verurteilt wurde, zeitlich auseinander liegen müssen, ist vorstellbar, dass die im Preisnachlass enthaltene Umsatzsteuer von der Beklagten als Vorsteuer nicht mehr beim Finanzamt geltend gemacht werden kann, so dass ihr ein Schaden dann auch insoweit entstanden wäre. - BGH, 11.02.1999 - VII ZR 91/98
Berechnung des Vergütungsanspruchs; Abgrenzung zwischen erbrachten und nicht …
Auszug aus OLG Stuttgart, 31.03.2004 - 9 U 12/02
Rn. 75 Dieses bestimmt und begrenzt den Umfang und die Differenzierung der für die Prüfung erforderlichen Angaben der Schlussrechnung (BGH, NJW 2001, 521 f.; BGH NJW 1999, 2036).
- BGH, 26.10.2000 - VII ZR 99/99
Prüfbarkeit einer Schlußrechnung
Auszug aus OLG Stuttgart, 31.03.2004 - 9 U 12/02
Rn. 75 Dieses bestimmt und begrenzt den Umfang und die Differenzierung der für die Prüfung erforderlichen Angaben der Schlussrechnung (BGH, NJW 2001, 521 f.; BGH NJW 1999, 2036). - BGH, 07.11.1996 - VII ZR 82/95
Rechte des Unternehmers bei Kündigung eines Pauschalpreisvertrages durch den …
Auszug aus OLG Stuttgart, 31.03.2004 - 9 U 12/02
Rn. 71 Für die nicht erbrachten Leistungen müsste sich der Unternehmer dann u.a. dasjenige anrechnen lassen, was er durch die Kündigung an Aufwendungen ersparte und was er gegebenenfalls durch anderweitigen Erwerb ausgleichen konnte (BGH NJW 1997, 733; BGH NJW-RR 1998, 234; BGH NJW 1995, 2712; BGH NJW-RR 1999, 960). - BGH, 29.06.1995 - VII ZR 184/94
Abrechnung eines vorzeitig beendeten Pauschalpreisvertrages
Auszug aus OLG Stuttgart, 31.03.2004 - 9 U 12/02
Rn. 71 Für die nicht erbrachten Leistungen müsste sich der Unternehmer dann u.a. dasjenige anrechnen lassen, was er durch die Kündigung an Aufwendungen ersparte und was er gegebenenfalls durch anderweitigen Erwerb ausgleichen konnte (BGH NJW 1997, 733; BGH NJW-RR 1998, 234; BGH NJW 1995, 2712; BGH NJW-RR 1999, 960). - BGH, 30.10.1997 - VII ZR 321/95
Abrechnung eines durch Kündigung beendeten Pauschalpreisvertrages; Erstattung der …
Auszug aus OLG Stuttgart, 31.03.2004 - 9 U 12/02
Rn. 71 Für die nicht erbrachten Leistungen müsste sich der Unternehmer dann u.a. dasjenige anrechnen lassen, was er durch die Kündigung an Aufwendungen ersparte und was er gegebenenfalls durch anderweitigen Erwerb ausgleichen konnte (BGH NJW 1997, 733; BGH NJW-RR 1998, 234; BGH NJW 1995, 2712; BGH NJW-RR 1999, 960). - BGH, 28.05.1998 - VII ZR 160/97
Zurückweisung von Angriffs- und Verteidigungsmitteln im Berufungsverfahren
Auszug aus OLG Stuttgart, 31.03.2004 - 9 U 12/02
Dazu zählt auch ein Vorbringen, das eine Partei im ersten Rechtszug zunächst vorgetragen, später jedoch wieder hat fallen lassen (BGH NJW 1998, 2977 ff. m.w.N.). - BGH, 11.03.1999 - VII ZR 371/97
Abrechnung eines vorzeitig durch Kündigung beendeten Pauschalpreisvertrages
Auszug aus OLG Stuttgart, 31.03.2004 - 9 U 12/02
Rn. 71 Für die nicht erbrachten Leistungen müsste sich der Unternehmer dann u.a. dasjenige anrechnen lassen, was er durch die Kündigung an Aufwendungen ersparte und was er gegebenenfalls durch anderweitigen Erwerb ausgleichen konnte (BGH NJW 1997, 733; BGH NJW-RR 1998, 234; BGH NJW 1995, 2712; BGH NJW-RR 1999, 960). - OLG Bremen, 16.02.1999 - 3 U 95/98
Prüfung deliktischer Haftung im Falle "herausgeforderter" Verletzung, die sich …
Auszug aus OLG Stuttgart, 31.03.2004 - 9 U 12/02
Selbst wenn man eine Zahlung der Beklagten unmittelbar nach Verkündung des Berufungsurteils des Oberlandesgerichts Stuttgart in dieser Sache (Az. 3 U 95/98) am 23.12.1998 unterstellen würde, ergäbe sich damit ein weiterer (Zins-)anspruch in Höhe eines Betrages von mehr als von DM 30.000,-.
- OLG Karlsruhe, 14.03.2008 - 10 U 68/07
Kaufvertrag: Sachmangel bei kaum erkennbaren Farbunterschieden und einer geringen …
Der Beklagte hat nicht vorgebracht, dass er dem zuständigen Verkäufer gegenüber besonderen Wert auf den konkreten Farbton gelegt hat und er bzw. der Bauherr auch bei Kenntnis möglicher Lieferschwierigkeiten trotz des herrschenden Zeitdrucks unter keinen Umständen eine geringfügige Farbabweichung als ausreichende Leistung akzeptiert hätten (vgl. hierzu auch OLG Stuttgart, BauR 2006, 153). - OLG Köln, 03.06.2014 - 22 U 185/11
Unbespielbarer Sportplatz ist mangelhaft!
Abzustellen ist auf den technischen und merkantilen Minderwert (OLG Stuttgart, Urteil vom 31.03.2004 - 9 U 12/02, juris).Rn. 127 Eine Rolle spielt auch, inwieweit der Unternehmer den Mangel verschuldet hat (BGH, Urteil vom 23.02.1995 - VII ZR 235/93, NJW 1995, 1836, 1837; BGH, Urteil vom 06.12.2001 - VII ZR 241/00, NZBau 2002, 338, 340; BGH…, Urteil vom 10.11.2005 - VII ZR 64/04, NZBau 2006, 110 Rn. 14 f.; OLG Stuttgart, Urteil vom 31.03.2004 - 9 U 12/02, juris Rn. 144; OLG Köln…, Urteil vom 16.09.2010 - 7 U 158/08, juris Rn. 35).
- LG Frankfurt/Main, 19.07.2017 - 32 O 248/16
Warmwasserversorgung nach Baubeschreibung nicht ausführbar: Schadensersatz!
Für die Berechnung des mit der Änderung der Leistung von BHKW auf Gastherme verbundenen Minderwertes ist in den Fällen, in denen die Mangelbeseitigung nicht durchführbar oder unverhältnismäßig ist, und der Auftragnehmer deshalb gegenüber der geschuldeten Ausführung minderwertiges Material verwendet, die Vergütung des Auftragnehmers um den Vergütungsanteil zu mindern, der der Differenz zwischen der erbrachten und der geschuldeten Ausführung entspricht (…vgl. hierzu BGH Urt. vom 09.01.2003, VII ZR 181/00; OLG Stuttgart, Urteil vom 31.03.2004, 9 U 12/02).
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Rechtsprechung
| KG, 19.08.2003 - 9 U 12/02 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 01.12.2000 - 8 O 423/00
- KG, 19.08.2003 - 9 U 12/02
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 30.04.1974 - III ZR 144/72
Jagdpachtverlängerung und Entstehung eines Eigenjagdbezirks
Auszug aus KG, 19.08.2003 - 9 U 12/02
Geschützt ist nur derjenige Pachtvertrag, der beim Eintritt der Voraussetzungen für die Entstehung eines Eigenjagdbezirkes läuft (BGH NJW 1974, 1655, 1656). - BGH, 26.02.1964 - V ZR 196/61
Auszug aus KG, 19.08.2003 - 9 U 12/02
Rn. 35 Sollte der Beschluss der Genossenschaftsversammlung vom 25. Februar 2000, den ursprünglichen Jagdpachtvertrag mit dem Beklagten zum 31. März 2000 aufzuheben und ab dem 1. April 2000 einen neuen Jagdpachtvertrag mit dem Beklagten zu schließen, - wie der Kläger meint - unwirksam sein, so könnte das die Unwirksamkeit des neuen Jagdpachtvertrages vom 28. Februar 2000 zur Folge haben, wenn der Jagdvorstand gemäß der Satzung der Jagdgenossenschaft an die Beschlüsse der Genossenschaftsversammlung gebunden wäre (vgl. BGH MDR 1964, 586).
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.07.2024 - 1 M 117/24
Jagdrecht; Berechtigung zur Ausübung der Jagd in einem Jagdbogen; Ausschluss von …
Die Jagdgenossenschaft und der (gegebenenfalls neue) Jagdpächter können nicht davon ausgehen, dass der gemeinschaftliche Jagdbezirk in seinem Umfang unverändert über die Beendigung des laufenden Pachtvertrags hinaus fortbesteht (vgl. BGH…, Urteil vom 30. April 1974 - III ZR 144.72 -, juris Rn. 21; VG Augsburg…, Urteil vom 8. Oktober 2019 - Au 8 K 18.1281 -, juris Rn. 31; KG Berlin, Urteil vom 19. August 2003 - 9 U 12/02 -, juris Rn. 45 f.).Es kann nicht entscheidend sein, welche rechtliche Gestaltungsmöglichkeit die Jagdgenossenschaft und der Jagdpächter wählen, wenn die schutzwürdigen Interessen des Eigenjagdbezirksinhabers - wie hier - nicht betroffen sind (…vgl. zu rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten mit Blick auf die schutzwürdigen Interessen des Eigenjagdbezirksinhabers: BGH, a. a. O., Rn. 38; KG Berlin, Urteil vom 19. August 2003 - 9 U 12/02 -, juris Rn. 46).
- OVG Berlin-Brandenburg, 09.12.2010 - 11 B 31.08
Verringerung der Mindestgröße von Eigenjagdbezirken
- könnte auch im Rahmen des § 14 Abs. 2 BJagdG nur die Jagdgenossenschaft selbst geltend machen (vgl. KG, Urteil .v. 19. August 2003 - 9 U 12/02 -, zit. nach juris Rn 25 ff.).
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