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Rechtsprechung
   OLG Köln, 24.04.2001 - 9 U 126/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,15938
OLG Köln, 24.04.2001 - 9 U 126/00 (https://dejure.org/2001,15938)
OLG Köln, Entscheidung vom 24.04.2001 - 9 U 126/00 (https://dejure.org/2001,15938)
OLG Köln, Entscheidung vom 24. April 2001 - 9 U 126/00 (https://dejure.org/2001,15938)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfahrensrechtlichen Bedeutung eines Empfangsbekenntnis als Privaturkunde im Zivilprozess; Wirksamkeit eines Empfangsbekenntnis durch Unterzeichnung durch einen Rechtsanwalt, amtlich bestellten Vertreter eines Rechtsanwaltes oder einen bestellten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (6)

  • BGH, 07.06.1990 - III ZR 216/89

    Beweiskraft eines Empfangsbekenntnisses

    Auszug aus OLG Köln, 24.04.2001 - 9 U 126/00
    Rn. 30 Auch wenn dieses Empfangsbekenntnis nach § 212 a ZPO eine Privaturkunde im Sinne von § 416 ZPO ist und Privaturkunden anders als öffentliche Urkunden im Sinne von § 418 ZPO grundsätzlich nicht den vollen Beweis der darin bezeugten Tatsachen erbringen, sondern nur Beweis dafür, dass die in ihnen enthaltenen Erklärungen von den Ausstellern abgegeben worden sind, gelten wegen der verfahrensrechtlichen Bedeutung dieser Urkunden im Zivilprozess Besonderheiten (BGH NJW 1990, 2125).

    Jede Möglichkeit der Richtigkeit der Empfangsbestätigung muss ausgeschlossen werden (BGH, NJW 1990, 2125, 2126).

  • BGH, 17.10.1986 - V ZR 8/86

    Datum - Unrichtigkeit - Empfangsbekenntnis - Rechtsanwalt

    Auszug aus OLG Köln, 24.04.2001 - 9 U 126/00
    Rn. 32 Der Gegenbeweis der Unrichtigkeit der in dem Empfangsbekenntnis enthaltenen Angaben ist nach ständiger Rechtsprechung zulässig (BGH, NJW 1987, 325 mit weiteren Nachweisen), erfordert indes nicht lediglich die Erschütterung der Richtigkeit der sich aus dem Empfangsbekenntnis ergebenden Angaben.

    An den Nachweis der Behauptung, das angefochtene Urteil sei erst später als durch das Empfangsbekenntnis ausgewiesen zugestellt worden, sind auch deshalb strenge Anforderungen zu stellen, um nicht einer Umgehung der Rechtsmittelfristen Tür und Tor zu öffnen(BGH, NJW 1987, 325).

  • BGH, 18.09.1990 - XI ZB 8/90

    Zustellung eines Urteils an den Rechtsanwalt

    Auszug aus OLG Köln, 24.04.2001 - 9 U 126/00
    Da für eine wirksame Zustellung die Äußerung des Willens, das Schriftstück zur Zustellung anzunehmen, zwingende Voraussetzung ist (BGH, NJW 1991, 42;… Zöller-Stöber, Zivilprozessordnung, 22. Auflage, § 198 Rn. 7), könnte es hieran am 15.6.2000 gefehlt haben, wenn der Rechtsanwalt tatsächlich das Urteil nicht an diesem Tag zur Kenntnis genommen hat.
  • BGH, 11.03.1987 - VIII ZR 160/86

    Fehlen des Zustellungsdatums im Empfangsbekenntnis

    Auszug aus OLG Köln, 24.04.2001 - 9 U 126/00
    Denn ein Empfangsbekenntnis im Sinne von § 212 a ZPO kann wirksam nur von einem Rechtsanwalt, dem amtlich bestellten Vertreter eines Rechtsanwaltes oder einem nach § 30 BRAO bestellten Zustellungsbevollmächtigten unterzeichnet werden (BGH, NJW 1982, 1650; BGH, NJW 1987, 2679).
  • BGH, 21.04.1982 - IVa ZB 20/81

    Unterzeichnungsberechtigte Personen bei der Abgabe eines Empfangsbekenntnisses

    Auszug aus OLG Köln, 24.04.2001 - 9 U 126/00
    Denn ein Empfangsbekenntnis im Sinne von § 212 a ZPO kann wirksam nur von einem Rechtsanwalt, dem amtlich bestellten Vertreter eines Rechtsanwaltes oder einem nach § 30 BRAO bestellten Zustellungsbevollmächtigten unterzeichnet werden (BGH, NJW 1982, 1650; BGH, NJW 1987, 2679).
  • OLG Koblenz, 28.08.1995 - 14 W 507/95
    Auszug aus OLG Köln, 24.04.2001 - 9 U 126/00
    In dem Schreiben vom 27.6.2000 hat sich Rechtsanwalt N nämlich zum Empfang des Urteils gerade am 15.6.2000 ebenso bekannt wie durch die Unterzeichnung des Empfangsbekenntnisses, ohne das dort bereits vorhandene Datum in der Datumsspalte abzuändern oder zu ergänzen (vgl. hierzu OLG Koblenz, MDR 1996, 852).
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