Rechtsprechung
| OLG Köln, 09.03.1999 - 9 U 130/98 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Aachen, 29.07.1998 - 4 O 37/98
- OLG Köln, 09.03.1999 - 9 U 130/98
Papierfundstellen
- VersR 2000, 224
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (4)
- BGH, 21.04.1993 - IV ZR 34/92
Repräsentantenstellung im Versicherungsrecht
Auszug aus OLG Köln, 09.03.1999 - 9 U 130/98
Vielmehr ist nach seiner eigenen Darstellung von einem bedingten Vorsatz auszugehen, denn wenn er sich, bevor er das Formular ausfüllte, bei seinem Sohn nicht nach Unfallschäden erkundigte, so gab er eine Erklärung ins Blaue ab (vgl. BGH VersR 1993, 828 = r+s 1993, 321). - BGH, 07.12.1983 - IVa ZR 231/81
Rechtsfolgen einer vorsätzlichen Obliegenheitsverletzung; Berufung des …
Auszug aus OLG Köln, 09.03.1999 - 9 U 130/98
Danach tritt Leistungsfreiheit bei vorsätzlichen folgenlosen Obliegenheitsverletzungen nur ein, wenn die Falschangabe generell geeignet ist, die Interessen des Versicherers ernsthaft zu gefährden, den Versicherungsnehmer schweres Verschulden trifft und er außerdem ausdrücklich darüber belehrt worden ist, daß Leistungsfreiheit auch dann eintritt, wenn dem Versicherer aus der Falschangabe kein Nachteil entstanden ist (BGH VersR 1984, 228 und ständig). - BGH, 13.07.1977 - IV ZR 127/76
Versicherungsschutz für den Einbruch in eine Wohnung - Treffen vorsätzlich …
Auszug aus OLG Köln, 09.03.1999 - 9 U 130/98
Kein erhebliches Verschulden wird angenommen, wenn es sich um einen Verstoß handelt, der auch einem sonst ordentlichen Versicherungsnehmer angesichts der Umstände des Falles leicht unterlaufen kann und für den ein einsichtiger Versicherer Verständnis aufzubringen vermag (vgl. schon BGH VersR 1976, 383 und VersR 1977, 1021). - OLG Hamm, 02.12.1992 - 20 U 91/92
Laufleistung; Abweichungen; Falschangaben; Bedingter Vorsatz
Auszug aus OLG Köln, 09.03.1999 - 9 U 130/98
Rn. 11 Der Kläger hat bewußt in Kauf genommen, daß seine Angaben zur Unfallfreiheit unrichtig waren (vgl. z.B. OLG Hamm Urteil vom 2.12.1992 r+s 1995, 208).
- OLG Brandenburg, 27.06.2007 - 4 U 171/06
Kaskoversicherung: Anspruch wegen Kfz-Diebstahls bei Falschangaben in der …
Bei der Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes nach § 13 Abs. 1 AKB stellen die Unfallfreiheit und das Vorhandensein auch von bereits beseitigten Unfallschäden wesentliche Bewertungsfaktoren dar, da auch nach ordnungsgemäßen Reparaturen eine Wertminderung einzutreten pflegt (vgl.OLG Köln, v. 09.03.1999, 9 U 130/98, juris Rn. 7). - OLG Köln, 16.04.2002 - 9 U 136/01
Leistungsfreiheit wegen Falschangabe der Anschaffungsjahre entwendeter …
Die Darlegungs- und Beweislast für derartige Umstände hat der Versicherungsnehmer (Senat, r+s 2000, 55, 56). - OLG Köln, 27.11.2001 - 9 U 202/00
Kaskoentschädigung wegen Fahrzeugdiebstahls; Leistungsfreiheit einer …
Gerade in Entwendungsfällen, in denen das Fahrzeug zur Begutachtung nicht mehr zur Verfügung steht, ist der Versicherer zur Erzielung einer zutreffenden Wertermittlung auf vollständige und zutreffende Angaben des Versicherungsnehmers angewiesen (OLG Köln, VersR 1991, 766, 767; Senat, r + s 2000, 55, 56).
- OLG Köln, 18.12.2001 - 9 U 44/01
Leistungsfreiheit einer Kaskoversicherung wegen einer vorsätzlichen …
Die Darlegungs- und Beweislast für derartige Umstände hat der Versicherungsnehmer (Senat, r+s 2000, 55, 56). - AG Düsseldorf, 20.08.2007 - 28 C 16247/06
Versicherungsschutz aus einem Fahrzeugteileversicherungsvertrag für einen …
Danach tritt Leistungsfreiheit bei vorsätzlichen folgenlosen Obliegenheitsverletzungen nur ein, wenn die Falschangabe generell geeignet ist, die Interessen des Versicherers ernsthaft zu gefährden, den Versicherungsnehmer schweres Verschulden trifft und er außerdem ausdrücklich darüber belehrt worden ist, dass Leistungsfreiheit auch dann eintritt, wenn dem Versicherer aus der Falschangabe kein Nachteil entstanden ist (BGH VersR 1984, 228, OLG Köln VersR 2000, 224). - AG Wuppertal, 17.11.2008 - 39 C 241/08
Einstandspflicht der Kaskoversicherung bei Verschweigen von Vormängeln
Rn. 15 trifft und er außerdem ausdrücklich darüber belehrt worden ist, dass Leistungsfreiheit auch dann eintritt, wenn dem Versicherer aus der Falschangabe kein Nachteil entstanden ist (BGH VersR 1984, 228, OLG Köln VersR 2000, 224).
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Rechtsprechung
| OLG Hamm, 04.09.1998 - 9 U 130/98 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- baumpruefung.de (Leitsatz)
Windbruch und Windwurf
Verfahrensgang
- LG Essen, 05.03.1998 - 4 O 541/97
- OLG Hamm, 04.09.1998 - 9 U 130/98
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BGH, 21.01.1965 - III ZR 217/63
Umfang der Straßenverkehrssicherungspflicht; Inspektion von Straßenbäumen
Auszug aus OLG Hamm, 04.09.1998 - 9 U 130/98
Dazu reicht im Regelfalle eine in angemessenen Abständen vorgenommene äußere Sichtprüfung der Straßenbäume, bezogen auf Gesundheit und Standsicherheit aus (BGH VersR 1965, 475; OLG Düsseldorf VersR 1992, 467; OLG Hamm NZV 1998, 282).Eine eingehende Untersuchung der Straßenbäume ist dagegen dann vorzunehmen, wenn Umstände vorliegen, die nach der Erfahrung auf eine besondere Gefährdung des Verkehrs hindeuten, etwa eine sperrige oder trockene Belaubung, trockene Äste, äußere Verletzungen, Wachstumsauffälligkeiten oder Pilzbefall (BGH NJW 1965, 815).
- OLG Düsseldorf, 15.03.1990 - 18 U 228/89
Pflicht zur sorgfältigen äußeren Prüfung von Straßenbäumen
Auszug aus OLG Hamm, 04.09.1998 - 9 U 130/98
Dazu reicht im Regelfalle eine in angemessenen Abständen vorgenommene äußere Sichtprüfung der Straßenbäume, bezogen auf Gesundheit und Standsicherheit aus (BGH VersR 1965, 475; OLG Düsseldorf VersR 1992, 467; OLG Hamm NZV 1998, 282). - OLG Hamm, 10.10.1997 - 9 U 106/97
Verkehrssicherungspflicht für an einer Straße stehende Bäume
Auszug aus OLG Hamm, 04.09.1998 - 9 U 130/98
Dazu reicht im Regelfalle eine in angemessenen Abständen vorgenommene äußere Sichtprüfung der Straßenbäume, bezogen auf Gesundheit und Standsicherheit aus (BGH VersR 1965, 475; OLG Düsseldorf VersR 1992, 467; OLG Hamm NZV 1998, 282).
- OLG Hamm, 05.07.2023 - 11 U 149/22
Verkehrssicherungspflicht; Fahrzeugschaden; herabfallende Vogeleier; Taubenei; …
Insbesondere muss der Verkehrssicherungspflichtige regelmäßig nicht für die dem Verkehr bekannten natürlichen Eigenschaften oder für auf Naturgewalten beruhende besondere Gefahren einstehen; ein Straßenbenutzer muss vielmehr gewisse Gefahren, die nicht durch menschliches Handeln und Unterlassen entstehen, sondern auf Gegebenheiten der Natur beruhen, als unvermeidbar und daher als eigenes Risiko hinnehmen (OLG Hamm, Urteil vom 4. September 1998 - 9 U 130/98 -, juris Rn. 9; OLG Stuttgart…, Urteil vom 30. Oktober 2002 - 4 U 100/02 -, juris Rn. 12). - OLG Hamm, 06.04.2001 - 9 U 193/00
Anspruch auf Schadensersatz wegen Verkehrssicherungspflichtverletzung durch …
Hierzu reicht im Regelfall eine in angemessenen regelmäßigen Abständen vorgenommene äußere Sichtprüfung hinsichtlich der Standfestigkeit und Gesundheit des Baumes sowie äußerlich erkennbarer, von dem Baum ausgehender Gefahren aus (ständige Rechtsprechung: BGH, VersR 1965, 475; Senat, Urteil vom 04.09.1998, Az. 9 U 130/98; NZV 1998, 228; OLG Düsseldorf, VersR 1992, 467; OLG Köln, DAR 1993, 351).Gewisse Gefahren, die nicht durch menschliches Handeln oder Unterlassen entstehen, sondern auf Begebenheiten der Natur beruhen, muß ein Straßennutzer als unvermeidbar und daher als eigenes Risiko hinnehmen (Senat, Urteil vom 04.09.1998, Az. 9 U 130/98; OLG Köln, DAR 1993, 351).
- VG Düsseldorf, 22.05.2013 - 25 K 7920/12
Baumschutzsatzung Ausnahmegenehmigung Pappel Schwarzpappel Grünbruch
Rn. 50 Vgl. Oberlandesgericht (OLG) Köln, Urteil vom 24. Mai 1994 - 22 U 11/94 -, juris, Rn. 3; OLG Koblenz, Urteil vom 1. Dezember 1997 - 12 U 1370/96 -, juris, Rn. 6 und Urteil vom 14. Februar 2001 - 1 U 1161/99 -, juris, Rn. 13; OLG Hamm, Urteil vom 4. September 1998 - 9 U 130/98 -, juris, Rn. 6; OLG Saarbrücken, Urteil vom 29. Juni 2010 - 4 U 482/09-140 -, VersR 2011, 926 mit Anm. Hilsberg; OLG Karlsruhe, Urteil vom 21. Oktober 2010 - 12 U 103/10 -, juris, Rn. 18.
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