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Weitere Entscheidung unten: KG, 29.07.2003

Rechtsprechung
   OLG Köln, 25.05.2004 - 9 U 142/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,20213
OLG Köln, 25.05.2004 - 9 U 142/03 (https://dejure.org/2004,20213)
OLG Köln, Entscheidung vom 25.05.2004 - 9 U 142/03 (https://dejure.org/2004,20213)
OLG Köln, Entscheidung vom 25. Mai 2004 - 9 U 142/03 (https://dejure.org/2004,20213)
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (11)

  • BGH, 05.12.2001 - IV ZR 225/00

    Rechtsfolgen vorsätzlich falscher Angaben des Versicherungsnehmers bei …

    Auszug aus OLG Köln, 25.05.2004 - 9 U 142/03
    In Rechtssprechung und Literatur ist allgemein anerkannt, dass die Frage des Versicherers nach Vorschäden im Schadensformular zur Aufklärung sachdienlich ist und vom Versicherungsnehmer richtig und vollständig zu beantworten ist (vgl. nur BGH VersR 2002, 173; OLG Hamm r + s 98, 364; Senat VersR 98, 46;… Prölls/Martin, VVG, 26. Aufl., § 7 Rn. 43 ff.).

    Demgemäß muss der Versicherungsnehmer beweisen, dass die Verletzung weder auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht (BGH VersR 2002, 173; 1993, 828).

    Rn. 22 Falsche Angaben zu Vorschäden sind generell geeignet, die berechtigten Interessen des Versicherers in ernster Weise zu gefährden (BGH VersR 1982, 228; VersR 2002, 173).

    Die Bestimmungen über die Aufklärungsobliegenheiten tragen dem Gedanken Rechnung, dass der Versicherer, um sachgerechte Entschlüsse fassen zu können, sich darauf verlassen muss, dass der Versicherungsnehmer von sich aus richtige und lückenlose Angaben über den Versicherungsfall macht und dass der drohende Verlust seines Anspruchs geeignet ist, ihn zu wahrheitsgemäßen und vollständigen Angaben anzuhalten (BGH VersR 2002, 173 m. w. N.).

  • BGH, 21.04.1993 - IV ZR 34/92

    Repräsentantenstellung im Versicherungsrecht

    Auszug aus OLG Köln, 25.05.2004 - 9 U 142/03
    Demgemäß muss der Versicherungsnehmer beweisen, dass die Verletzung weder auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht (BGH VersR 2002, 173; 1993, 828).
  • BGH, 21.04.1993 - IV ZR 33/92

    Versicherungsschutz bei vorsätzlicher Schädigung durch volljährige …

    Auszug aus OLG Köln, 25.05.2004 - 9 U 142/03
    Danach tritt bei einer vorsätzlichen, jedoch folgenlosen Obliegenheitsverletzung nach dem Versicherungsfall Leistungsfreiheit ein, wenn der Verstoß generell geeignet war, die Interessen des Versicherers ernsthaft zu gefährden, dem Versicherungsnehmer erhebliches Verschulden zur Last fällt und eine ordnungsgemäße Belehrung des Versicherers vorliegt (BGH VersR 1984, 228; r + s 93, 308).
  • BGH, 07.12.1983 - IVa ZR 231/81

    Rechtsfolgen einer vorsätzlichen Obliegenheitsverletzung; Berufung des …

    Auszug aus OLG Köln, 25.05.2004 - 9 U 142/03
    Danach tritt bei einer vorsätzlichen, jedoch folgenlosen Obliegenheitsverletzung nach dem Versicherungsfall Leistungsfreiheit ein, wenn der Verstoß generell geeignet war, die Interessen des Versicherers ernsthaft zu gefährden, dem Versicherungsnehmer erhebliches Verschulden zur Last fällt und eine ordnungsgemäße Belehrung des Versicherers vorliegt (BGH VersR 1984, 228; r + s 93, 308).
  • OLG Köln, 27.05.1997 - 9 U 225/96

    Unrichtige Angaben des Versicherungsnehmers zu Vorschäden, Versicherungsrecht, …

    Auszug aus OLG Köln, 25.05.2004 - 9 U 142/03
    In Rechtssprechung und Literatur ist allgemein anerkannt, dass die Frage des Versicherers nach Vorschäden im Schadensformular zur Aufklärung sachdienlich ist und vom Versicherungsnehmer richtig und vollständig zu beantworten ist (vgl. nur BGH VersR 2002, 173; OLG Hamm r + s 98, 364; Senat VersR 98, 46;… Prölls/Martin, VVG, 26. Aufl., § 7 Rn. 43 ff.).
  • OLG Saarbrücken, 28.01.1998 - 5 U 797/97

    Obliegenheitsverletzung beim Reisegepäckversicherungsschaden

    Auszug aus OLG Köln, 25.05.2004 - 9 U 142/03
    Deshalb ist es grundsätzlich unerheblich, ob sich der Versicherer die Kenntnis der Vorschäden anderweitig beschaffen kann, etwa durch eine Nachfrage über seine EDV-Anlage (KG VersR 93, 92; OLG Celle VersR 95, 1347 L; OLG Saarbrücken VersR 98, 1238 zur Reisegepäckversicherung).
  • OLG Hamm, 24.04.1998 - 20 U 2/98
    Auszug aus OLG Köln, 25.05.2004 - 9 U 142/03
    In Rechtssprechung und Literatur ist allgemein anerkannt, dass die Frage des Versicherers nach Vorschäden im Schadensformular zur Aufklärung sachdienlich ist und vom Versicherungsnehmer richtig und vollständig zu beantworten ist (vgl. nur BGH VersR 2002, 173; OLG Hamm r + s 98, 364; Senat VersR 98, 46;… Prölls/Martin, VVG, 26. Aufl., § 7 Rn. 43 ff.).
  • OLG Koblenz, 12.03.1999 - 10 U 419/98

    Verschweigen zweier "Macken" in Schadensanzeige

    Auszug aus OLG Köln, 25.05.2004 - 9 U 142/03
    Anders als in dem vom OLG Koblenz entschiedenen Fall (VersR 2000, 355) rechnete der Kläger den Unfallschaden mit der gegnerischen Versicherung auf Gutachtenbasis ab und reparierte ihn teilweise selbst.
  • KG, 18.02.1992 - 6 U 695/91

    Verschweigen; Versicherungsnehmer; Versicherer; Vorschaden; Vorschäden; Angabe; …

    Auszug aus OLG Köln, 25.05.2004 - 9 U 142/03
    Deshalb ist es grundsätzlich unerheblich, ob sich der Versicherer die Kenntnis der Vorschäden anderweitig beschaffen kann, etwa durch eine Nachfrage über seine EDV-Anlage (KG VersR 93, 92; OLG Celle VersR 95, 1347 L; OLG Saarbrücken VersR 98, 1238 zur Reisegepäckversicherung).
  • KG, 08.12.2000 - 6 U 215/99
    Auszug aus OLG Köln, 25.05.2004 - 9 U 142/03
    Die nur auszugsweise veröffentlichte, anderslautende Entscheidung des Kammergerichts (VersR 2002, 703) überzeugt den Senat aus den oben genannten Gründen nicht.
  • OLG Celle, 10.11.1994 - 8 U 162/93

    Falsche Angaben zu Vorschäden und zum Kaufpreis L

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Rechtsprechung
   KG, 29.07.2003 - 9 U 142/03   

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https://dejure.org/2003,86738
KG, 29.07.2003 - 9 U 142/03 (https://dejure.org/2003,86738)
KG, Entscheidung vom 29.07.2003 - 9 U 142/03 (https://dejure.org/2003,86738)
KG, Entscheidung vom 29. Juli 2003 - 9 U 142/03 (https://dejure.org/2003,86738)
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