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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 04.02.2003 - 9 U 144/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,1808
OLG Hamm, 04.02.2003 - 9 U 144/02 (https://dejure.org/2003,1808)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04.02.2003 - 9 U 144/02 (https://dejure.org/2003,1808)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04. Februar 2003 - 9 U 144/02 (https://dejure.org/2003,1808)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 839; StrWG NW § 9; GG Art. 34
    Zur Verkehrssicherungspflicht der Stadt zur Abwehr der von Bäumen ausgehenden Gefahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schaden durch abgebrochenen Ast: Untersuchungspflicht verletzt?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Haftet Stadt für Schäden von herabfallenden Ästen?

  • Info-Letter Versicherungs- und Haftungsrecht PDF, S. 11 (Kurzinformation)

    Verkehrssicherungspflicht zur Baumkontrolle

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Ast abgebrochen - Taxi demoliert - Zur Frage der kommunalen Haftung für Bruchschäden durch Bäume

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    SCHADENSersatz: Umgestürzter Baum beschädigt PKW - wer haftet?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Maßmahmen eines Verkehrssicherungspflichtigen zur Abwehr der von Bäumen ausgehenden Gefahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 968
  • MDR 2003, 932
  • NZV 2003, 527
  • VersR 2003, 1452
  • BauR 2003, 1449 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (27)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.11.1963 - III ZR 148/62

    Verkehrssicherungs- bzw. Streupflicht der Gemeinde bei winterlichen …

    Auszug aus OLG Hamm, 04.02.2003 - 9 U 144/02
    Eine eingehende fachmännische Untersuchung ist jedoch dann vorzunehmen, wenn Umstände vorliegen, die der Erfahrung nach auf eine besondere Gefährdung hindeuten, etwa eine spärliche oder trockene Belaubung, dürre Äste, äußere Verletzungen, Wachstumsauffälligkeiten oder Pilzbefall (…Senat a.a.O.; vgl. auch BGH VersR 1964, 334).
  • OLG Düsseldorf, 15.03.1990 - 18 U 228/89

    Pflicht zur sorgfältigen äußeren Prüfung von Straßenbäumen

    Auszug aus OLG Hamm, 04.02.2003 - 9 U 144/02
    Diese Kontrollen sind regelmäßig mindestens zweimal jährlich - bei belaubtem und unbelaubtem Zustand der Bäume - vorzunehmen (…Senat a.a.O. S. 68; OLG Düsseldorf VersR 1992, 467; OLG Celle 2000, 187 ).
  • OLG Hamm, 10.12.1996 - 9 U 128/96

    Zum Umfang der Verkehrssicherungspflicht für Kastanien

    Auszug aus OLG Hamm, 04.02.2003 - 9 U 144/02
    Dazu reicht im Regelfall eine in angemessenen Abständen vorgenommene äußere Sichtprüfung, bezogen auf die Gesundheit und Standsicherheit des Baumes aus (Senat Urt. vom 10.12.96 - 9 U 128/96, OLGR 1997, 67 = VersR 1997, 1148 m.w.N.).
  • BGH, 04.03.2004 - III ZR 225/03

    Zur Verkehrssicherungspflicht für Straßenbäume

    b) Aus diesen Grundsätzen wird in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte teilweise die Folgerung gezogen, daß eine sorgfältige äußere Gesundheits- und Zustandsprüfung regelmäßig zweimal im Jahr erforderlich ist, nämlich einmal im belaubten und einmal im unbelaubten Zustand (s. insbesondere OLG Düsseldorf VersR 1992, 467 und 1997, 463 f; OLG Hamm NJW-RR 2003, 968; OLG Brandenburg OLGR 2002, 411; s. auch das Muster einer Dienstanweisung zur Baumüberprüfung, BADK-Information, Sonderheft Haftungsrechtliche Organisation im Interesse der Schadenverhütung, 1997, S.58;… vgl. Staudinger/Hager, BGB, 13. Bearb. 1999, § 823 Rn. E 149 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 11.05.2023 - 1 U 310/20

    Verkehrssicherungspflicht: Zur Pflicht der Gemeinde, Straßenbäume zu …

    Diese Grundsätze sind in oberlandesgerichtlicher Rechtsprechung dahin konkretisiert worden, dass - unabhängig von besonderen Umständen - eine zweimalige jährliche Kontrolle in belaubtem und unbelaubtem Zustand erfolgen soll (OLG Düsseldorf VersR 1992, 467; 1997, 463; OLG Hamm NJW-RR 2003, 968; OLG Brandenburg OLGR 2002, 411; U. v. 1.7.2008 - 2 U 30/06; OLG München, U. v. 7.8.2008 - 1 U 5171/07).
  • OLG Hamm, 31.10.2014 - 11 U 57/13

    Ast beschädigt Pkw - unzureichende Baumkontrolle - Stadt haftet

    Dazu genügt in der Regel eine in angemessenen Abständen vorgenommene äußere Sichtprüfung, bezogen auf die Gesundheit des Baumes (OLG Hamm, NJW-RR 2003, 968).

    Auch das Vorliegen eines Druckzwiesels, d.h. eines mehrstämmigen Baumstammes mit etwa gleichmäßigem Dickenwachstum der Stämme, bei dem der Druck der Teilstämme an sich gegeneinander gerichtet ist, stellt ein Stabilitätsrisiko dar (OLG Hamm, NJW-RR 2003, 968).

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