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Weitere Entscheidung unten: OLG Schleswig, 09.07.2013

Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 29.05.2013 - 9 U 15/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,19918
OLG Schleswig, 29.05.2013 - 9 U 15/13 (https://dejure.org/2013,19918)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 29.05.2013 - 9 U 15/13 (https://dejure.org/2013,19918)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 29. Mai 2013 - 9 U 15/13 (https://dejure.org/2013,19918)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Qualifizierung einer Gesellschafterforderung als darlehensgleich i.S.d. § 135 Abs. 1 InsO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2013, 1485
  • NZI 2013, 936
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Hamm, 16.02.2017 - 27 U 83/16

    Begriff des Gesellschafters i.S. von §§ 39 Abs. 1 Nr. 5 , 135 InsO ; Begriff der …

    Auch nachdem sich in der Abschaffung des Eigenkapitalersatzrechts eines der wesentlichen Anliegen des MoMiG verwirklicht hat (…BGH NJW 2015, 1109 Rn. 69), liegt der Sinn und Zweck der Regelung des § 135 InsO darin, zu verhindern, dass Gesellschafter, die typischerweise früher als andere Gläubiger der Gesellschaft die Gefahr einer nahenden Insolvenz erkennen und infolge ihrer Stellung als Gesellschafter zudem die Zahlungsströme der Gesellschaft beeinflussen können, ihre eigenen Forderungen noch vor Insolvenzantragstellung von der Gesellschaft bezahlen oder besichern lassen und so die durch § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO angeordnete Nachrangigkeit umgehen (ähnlich auch OLG Schleswig, ZIP 2013, 1485 Rn. 7, wobei es sich bei dem dortigen Darlehensgeber offenbar um einen Gesellschafter-Geschäftsführer mit vor diesem Hintergrund sogar maßgeblichem Einfluss handelte).
  • LG Hamburg, 18.06.2015 - 301 O 1/15

    Anspruch des Insolvenzverwalters auf Rückgewähr eines an den damaligen …

    Das entspricht auch dem Sinn und Zweck des § 135 Abs. 1 Nr. 2 InsO, der (nur) verhindern soll, dass die in § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO angeordnete Nachrangigkeit umgangen wird (vgl. OLG Schleswig, Hinweisbeschluss vom 29. Mai 2013 - 9 U 15/13, OLG München Schlussurteil vom 22. Januar 2014 - 3 U 798/13 - juris) und der Gesellschafter das mit einer Darlehensgewährung verbundene Risiko auf die Gemeinschaft der Gesellschaftsgläubiger abwälzt.
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 09.07.2013 - 9 U 15/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,50558
OLG Schleswig, 09.07.2013 - 9 U 15/13 (https://dejure.org/2013,50558)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 09.07.2013 - 9 U 15/13 (https://dejure.org/2013,50558)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 09. Juli 2013 - 9 U 15/13 (https://dejure.org/2013,50558)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • BAG, 27.03.2014 - 6 AZR 204/12

    Nachrang von Entgeltansprüchen eines Gesellschafters

    Die tatrichterliche Würdigung des Landesarbeitsgerichts im Einzelfall (vgl. Schleswig-Holsteinisches OLG 9. Juli 2013 - 9 U 15/13 - zu I der Gründe) lässt keinen Rechtsfehler erkennen.

    Die zunächst unterbliebene gerichtliche Geltendmachung über mehrere Jahre hinweg wich erheblich vom verkehrsüblichen Verhalten eines Arbeitnehmers ab (vgl. Schleswig-Holsteinisches OLG 29. Mai 2013 - 9 U 15/13 - zu I der Gründe).

    Die zunächst unterbliebene Durchsetzung fälliger Forderungen ist jedoch nach wie vor als Rechtshandlung einzuordnen, die einem Gesellschafterdarlehen wirtschaftlich iSv. § 39 Abs. 1 Nr. 5 Alt. 2 InsO entspricht (vgl. etwa Schleswig-Holsteinisches OLG 29. Mai 2013 - 9 U 15/13 - zu I der Gründe; 13. Januar 2012 - 4 U 57/11 - zu II 1 der Gründe).

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