Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 12.03.1986 - 9 U 157/84 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
AKB § 7 V Abs. 2; VVG § 6 Abs. 3
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Weigerung des Versicherungsnehmers; Benennung des Fahrers; Schwerwiegendes Verschulden; Leistungsfreiheit; Betragsgrenze
Papierfundstellen
- NJW-RR 1986, 1408
Wird zitiert von ...
- OLG Frankfurt, 27.12.2017 - 10 U 218/16
Entfernen vom Unfallort als Verletzung der Aufklärungspflicht nach § 6 Abs. 3 …
Im Versicherungsrecht obliegen dem mitversicherten Fahrer jedoch Aufklärungspflichten, auf die der Versicherer angewiesen ist, schon um im Ergebnis unnötige Kosten eines gegen ihn geführten Rechtsstreits zu verhindern (vgl. zur Weigerung des Versicherungsnehmers, den Fahrer zu benennen, OLG Hamm, Beschl. vom 18.7.1983 - 20 W 17/83 = VersR 1984, 176; OLG Köln, Urteil vom 20.2.1986 - 5 U 193/85 = ZfS 1986, 181; OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 12.3.1986 - 9 U 157/84 = NJW-RR 1986, 1408, 1409).
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