Rechtsprechung
| OLG Hamm, 17.02.2004 - 9 U 161/03 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Mittelbare Rechtsgutverletzung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823 Abs. 1; VVG § 67; AKB § 15 Abs. 2
Schadensersatzpflicht bei mittelbare Rechtsgutverletzung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Mietwagenschlüssel sichern!
- Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. (Kurzmitteilung)
Erhöhte Diebstahlgefahr in der Karnevalszeit
- Info-Letter Versicherungs- und Haftungsrecht
, S. 11 (Kurzinformation)
Grob fahrlässig ermöglichte Entwendung eines Pkw
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Kfz-Diebstahl aufgrund liegen gelassenen Fahrzeugschlüssel: Fahrer haftet wegen grober Fahrlässigkeit auf Schadenersatz - Liegenlassen eines Schlüssels erhöht Diebstahlsrisiko
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anspruch auf Entschädigung für die Entwendung eines gemieteten Fahrzeugs; Berücksichtigung eines grob fahrlässigen Mitverschuldens wegen Hängenlassens einer Jacke mit einem Fahrzeugschlüssel; Erfordernis eines Ursachenzusammenhangs zwischen der Rechtsgutverletzung und ...
Verfahrensgang
- LG Essen, 02.07.2003 - 11 O 106/03
- OLG Hamm, 17.02.2004 - 9 U 161/03
Papierfundstellen
- NJW-RR 2004, 1097
- NZV 2004, 412
- VersR 2004, 1569
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 16.12.1981 - VIII ZR 1/81
Vereinbarung einer Volldeckung bei Anmietung eines Kfz; Inanspruchnahme eines …
Auszug aus OLG Hamm, 17.02.2004 - 9 U 161/03
Ist der Mieter eines Kraftfahrzeuges bei Vereinbarung einer Fahrzeugversicherung von der Haftung für Schäden an dem Mietfahrzeug auch bei Überlassung des Wagens an einen Dritten befreit, so verzichtet der Vermieter in entsprechender Anwendung des § 15 Abs. 2 AKB auch auf die Inanspruchnahme des Dritten für die von diesem durch leichte Fahrlässigkeit verursachten Schäden (ständige Rechtsprechung des BGH, vgl. etwa VersR 1982, 359 m.w.N.).
- BGH, 28.03.2023 - VI ZR 19/22
Verkehrssicherungspflichten einer Kraftfahrzeugvertragshändlerin: Bestellung und …
Durch die Nachbestellung und das Inverkehrbringen des Ersatzschlüssels wird eine unmittelbare Zugriffsmöglichkeit auf das Fahrzeug geschaffen, welche die Gefahr des Missbrauchs durch Unbefugte in sich trägt (…vgl. zu Sicherungspflichten des Fahrzeugbesitzers bezüglich der Fahrzeugschlüssel bzw. zur Verhinderung von Schwarzfahrten: Senatsurteil vom 15. Dezember 1970 - VI ZR 97/69, NJW 1971, 459, juris Rn. 28; OLG Hamm, Urteil vom 17. Februar 2004 - 9 U 161/03, NJW-RR 2004, 1097, juris Rn. 7; Thüringer Oberlandesgericht, Urteil vom 8. Juli 2003 - 5 U 177/03, VersR 2004, 879;… Haag in Geigel, Haftpflichtprozess, 28. Aufl., Kap. 14 Rn. 188;… Hager in Staudinger, BGB, 2021, § 823 Rn. E 401;… Spindler in BeckOGK BGB, Stand: 1.11.2022, § 823 Rn. 414;… Wagner in MünchKommBGB, 8. Aufl., § 823 Rn. 454; zur Missbrauchsgefahr bei Wohnungsschlüsseln vgl. BGH…, Urteil vom 5. März 2014 - VIII ZR 205/13, NJW 2014, 1653 Rn. 19;… Eisenschmid in Schmidt-Futterer, Mietrecht, 15. Aufl., § 535 Rn. 533). - OLG Brandenburg, 12.09.2024 - 10 U 88/23 So hat der Bundesgerichtshof die Schaffung eines stark erhöhten Diebstahlrisikos als Haftungsgrund trotz eines darauf folgenden Diebstahls durch einen Dritten angesehen (vgl. BGH…, Urteil vom 3. Oktober 1978 - VI ZR 253/77 -, Rn. 12, juris; siehe auch für die Entwendung eines Fahrzeugschlüssels: OLG Hamm, Urteil vom 17. Februar 2004 - 9 U 161/03 -, Rn. 7, juris).
Der Zurechnungszusammenhang zwischen der mittelbaren Ursache und einer auf ihrer Grundlage ausgeführten unmittelbaren vorsätzlichen Rechtsgutverletzung wird jedenfalls dann nicht unterbrochen, wenn der Ersttäter die Gefahrenlage für das betroffene Rechtsgut wesentlich gesteigert hat (OLG Hamm, Urteil vom 17. Februar 2004 - 9 U 161/03 -, Rn. 7, juris).
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Rechtsprechung
| OLG Köln, 27.04.2004 - 9 U 161/03 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bonn, 15.08.2003 - 10 O 228/03
- OLG Köln, 27.04.2004 - 9 U 161/03
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (6)
- OLG Köln, 11.01.2000 - 9 U 154/98
Auszug aus OLG Köln, 27.04.2004 - 9 U 161/03
Ist es dem Versicherungsnehmer - wie hier - nicht möglich, das äußere Bild durch Zeugen nachzuweisen, so kann der Nachweis durch eigenen Angaben des nach § 141 ZPO anzuhörenden Versicherungsnehmers erbracht werden (vgl. BGH, r+s 1991, 221; r+s 1992, 221; Senat, r+s 2000, 320).Es dürfen keine Zweifel an der persönlichen Glaubwürdigkeit und an der Richtigkeit der Sachverhaltsschilderung bestehen (vgl. BGH, r+s 1997, Senat, r+s 2000, 320).
- BGH, 17.05.1995 - IV ZR 279/94
Darlegung des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls
Auszug aus OLG Köln, 27.04.2004 - 9 U 161/03
Dazu reicht es in der Regel aus, dass bewiesen wird, dass der Versicherungsnehmer sein Fahrzeug zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort abgestellt und es dort später nicht wieder aufgefunden hat (vgl. BGH, r+s 1995, 288). - BGH, 05.10.1983 - IVa ZR 19/82
Begriff der groben Fahrlässigkeit; Ersatzpflicht des Versicherers bei …
Auszug aus OLG Köln, 27.04.2004 - 9 U 161/03
Er muss lediglich einen Sachverhalt darlegen und beweisen, der mit hinreichender Wahrscheinlichkeit den Schluss auf die Fahrzeugentwendung, beziehungsweise die Entwendung von Fahrzeugteilen, zulässt (vgl. BGH, VersR 1984, 29).
- BGH, 24.04.1991 - IV ZR 172/90
Umfang der Beweiserleichterung bei behaupteter Entwendung des versicherten …
Auszug aus OLG Köln, 27.04.2004 - 9 U 161/03
Ist es dem Versicherungsnehmer - wie hier - nicht möglich, das äußere Bild durch Zeugen nachzuweisen, so kann der Nachweis durch eigenen Angaben des nach § 141 ZPO anzuhörenden Versicherungsnehmers erbracht werden (vgl. BGH, r+s 1991, 221; r+s 1992, 221; Senat, r+s 2000, 320). - BGH, 25.03.1992 - IV ZR 54/91
Beweiswürdigung im Rahmen eines Versicherungsprozesses
Auszug aus OLG Köln, 27.04.2004 - 9 U 161/03
Ist es dem Versicherungsnehmer - wie hier - nicht möglich, das äußere Bild durch Zeugen nachzuweisen, so kann der Nachweis durch eigenen Angaben des nach § 141 ZPO anzuhörenden Versicherungsnehmers erbracht werden (vgl. BGH, r+s 1991, 221; r+s 1992, 221; Senat, r+s 2000, 320). - BGH, 20.01.1993 - IV ZR 277/91
Darlegungs- und Beweislast bei Fahrzeugverlust nach Gebrauchsüberlassung an …
Auszug aus OLG Köln, 27.04.2004 - 9 U 161/03
Für diesen Mindestsachverhalt muss der Versicherungsnehmer allerdings den Vollbeweis erbringen (vgl. BGH, r+s 1993, 169).
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