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Rechtsprechung
   OLG Köln, 05.03.1996 - 9 U 172/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,6471
OLG Köln, 05.03.1996 - 9 U 172/95 (https://dejure.org/1996,6471)
OLG Köln, Entscheidung vom 05.03.1996 - 9 U 172/95 (https://dejure.org/1996,6471)
OLG Köln, Entscheidung vom 05. März 1996 - 9 U 172/95 (https://dejure.org/1996,6471)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)

    Verjährung von Versicherungsansprüchen gegen die Haftpflichtversicherung, Fälligkeit des Versicherungsanspruchs, Hemmung der Verjährung durch Schadensmeldung an den VM, Beweislast

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 11.01.1991 - 20 U 164/90

    Anerkentnisverbot; Vergleich

    Auszug aus OLG Köln, 05.03.1996 - 9 U 172/95
    Mithin kann der Versicherungsnehmer die Leistung verlangen, sobald er von einem Dritten ernsthaft und unmißverständlich - wenn auch nur andeutungsweise, vorsorglich oder unter Vorbehalt - auf Schadensersatz in Anspruch genommen wird (OLG Hamm, VersR 83, 1121 und r+s 91, 408).
  • BGH, 09.06.2004 - IV ZR 115/03

    Fälligkeit des Deckungsanspruchs in der Haftpflichtversicherung eines …

    Entscheidend ist, daß sich der Gläubiger entschlossen hat, Schadensersatzansprüche gerade gegen den Versicherungsnehmer geltend zu machen und daß er diesen Entschluß in einer Art und Weise zu erkennen gibt, die als ernstliche Erklärung der Inanspruchnahme vom Versicherungsnehmer verstanden werden kann (vgl. dazu BGH, Urteil vom 20. Januar 1966 - II ZR 233/63 - VersR 1966, 229 unter 2 m.w.N.; OLG Köln r+s 1998, 323; OLG Düsseldorf VersR 1981, 1072 f).
  • OLG Köln, 15.08.2023 - 9 U 183/21

    Anspruch auf Deckungsschutz aus Betriebshaftpflichtversicherung Haftung aus …

    Entscheidend ist, dass sich der Gläubiger entschlossen hat, Schadenersatzansprüche gerade gegen den Versicherungsnehmer geltend zu machen und dass er diesen Entschluss in einer Art und Weise zu erkennen gibt, die als ernstliche Erklärung der Inanspruchnahme vom Versicherungsnehmer verstanden werden kann (BGH r+s 2004, 411 [412]; Senatsurteil vom 05.03.1996 - 9 U 172/95 - r+s 1998, 323; OLG Hamm r+s 1991, 408).
  • OLG Nürnberg, 16.01.2023 - 8 U 2921/22

    Versicherungsanspruch in der Betriebshaftpflichtversicherung bei Einleitung eines …

    Rn. 15 Dass sich der Sachverhalt im weiteren Verlauf des selbständigen Beweisverfahrens anders darstellen kann (vgl. zu einem solchen Fall OLG Köln, r+s 1998, 323), ist hier nicht von Bedeutung.
  • OLG Karlsruhe, 16.02.2006 - 19 U 110/05

    Vermögensschadenhaftpflichtversicherung: Beginn der Verjährungsfrist durch …

    Weiter ist nicht zu fordern, dass feststeht, ob und in welcher Höhe der Anspruch begründet ist (vergl. OLG Köln RuS 1998, 323; KG VersR 2003, 1246; LG Düsseldorf Schaden-Praxis 2004, 98; vergl. auch Hans.OLG VersR 1999, 1012).
  • OLG Köln, 30.10.2001 - 9 U 32/01

    Versicherungsschutz aus einer Betriebshaftpflichtversicherung hinsichtlich von …

    Da die Abwehr- und Schutzverpflichtung des Haftpflichtversicherers beginnt, sobald gegen den Versicherten Haftpflichtansprüche wegen eines unter die Versicherung fallenden Ereignisse erhoben werden, kommt es im Sinne von § 12 Abs. 1 S. 2 VVG auf diesen Zeitpunkt an (…BGH, VersR 1971, S. 333;… OLG Düsseldorf, r+s 1999, S. 274; Senat, r+s 1998, S. 323).
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