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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 17.12.2002 - 9 U 178/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,2122
OLG Naumburg, 17.12.2002 - 9 U 178/02 (https://dejure.org/2002,2122)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 17.12.2002 - 9 U 178/02 (https://dejure.org/2002,2122)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 17. Dezember 2002 - 9 U 178/02 (https://dejure.org/2002,2122)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 543; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 713

  • IWW
  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Auffahrunfall - Anscheinsbeweis und Aufteilung der Betriebsgefahr

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 97 Abs. 1 § 543 § 708 Nr. 10 § 711 § 713
    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Info-Letter Versicherungs- und Haftungsrecht PDF, S. 11 (Kurzinformation)

    Kein Anscheinsbeweis bei ungeklärtem Unfallgeschehen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Auffahrunfall auf der Autobahn Nicht immer ist der Auffahrende schuld

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Unfall auf deutscher Autobahn ; Frage der Haftungsverteilung; Nichtaufklärbarkeit eines Verkehrsunfallgeschehens; Anwendbarkeit der Regeln über den Anscheinsbeweis ; Feststellbarkeit einer Auffahrsituation ; Nichtaufklärbarkeit eines Spurwechsels des Vorausfahrenden ; ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 809
  • VersR 2004, 663 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (25)Zitiert selbst (5)

  • KG, 06.02.1997 - 12 U 5521/95

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall

    Auszug aus OLG Naumburg, 17.12.2002 - 9 U 178/02
    Besteht aber die ernsthafte Möglichkeit eines anderen als des typischen Geschehensablaufs, dann führt die Gesamtschau zur Verneinung des Anscheinsbeweises (OLG Hamm MDR 1998, 712, 713; im Ergebnis ebenso: KG MDR 1997, 1123 [allerdings mit der Begründung, dass in einem solchen Fall der Anscheinsbeweis erschüttert ist]).

    Letztlich ist nicht zu beanstanden, wenn das Landgericht bei angenommener gleicher Betriebsgefahr den Schaden hälftig geteilt hat (dazu auch: KG MDR 1997, 1123).

  • OLG Hamm, 08.12.1997 - 6 U 103/97

    Haftungsverteilung bei Kollision im Zuge eines Spurwechsels auf der Autobahn

    Auszug aus OLG Naumburg, 17.12.2002 - 9 U 178/02
    Besteht aber die ernsthafte Möglichkeit eines anderen als des typischen Geschehensablaufs, dann führt die Gesamtschau zur Verneinung des Anscheinsbeweises (OLG Hamm MDR 1998, 712, 713; im Ergebnis ebenso: KG MDR 1997, 1123 [allerdings mit der Begründung, dass in einem solchen Fall der Anscheinsbeweis erschüttert ist]).
  • BGH, 18.10.1988 - VI ZR 223/87

    Darlegungs- und Beweislast bei Auffahrunfall; Umfang des Schadens eines …

    Auszug aus OLG Naumburg, 17.12.2002 - 9 U 178/02
    In der von der Berufung zitierten Entscheidung vom 18.10.1988 (VersR 1989, 54, 55) hat der Bundesgerichtshof ausgeführt, dass die Voraussetzungen eines behaupteten atypischen Geschehensablaufs bewiesen werden müssen.
  • BGH, 04.12.2000 - II ZR 293/99

    Voraussetzungen des Anscheinsbeweises

    Auszug aus OLG Naumburg, 17.12.2002 - 9 U 178/02
    Dabei sind alle bekannten Umstände eines Falles in die Bewertung einzubeziehen (BGH NZV 2001, 207).
  • OLG Naumburg, 17.12.2002 - 9 U 187/02

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines …

    Auszug aus OLG Naumburg, 17.12.2002 - 9 U 178/02
    Lässt sich bei einem Verkehrsunfallgeschehen nur feststellen, dass es zu einer Auffahrsituation gekommen ist, lässt sich aber nicht klären, ob es sich um einen typischen Auffahrunfall handelt, oder ob dem Unfallgeschehen ein Spurwechsel des Vorausfahrenden unmittelbar vorangegangen ist, dann kommen die Regeln über den Anscheinsbeweis nicht zur Anwendung, wenn sich der Unfall auf einer deutschen Autobahn ereignet hat (zur Abgrenzung Anscheinsbeweis, Beweis eines atypischen Geschehensablaufs s.a. Senat, Urteil vom 17.12.2002 - 9 U 187/02).
  • BGH, 13.12.2011 - VI ZR 177/10

    Haftung bei Kfz-Unfall: Anwendbarkeit eines Anscheinsbeweises bei Auffahrunfall …

    Dies wird im Wesentlichen damit begründet, dass der Zusammenstoß mit einem vorausfahrenden Fahrzeug nur dann das typische Gepräge eines Auffahrunfalls trage, der nach der Lebenserfahrung den Schluss auf zu schnelles Fahren, mangelnde Aufmerksamkeit und/oder einen unzureichenden Sicherheitsabstand des Hintermannes zulasse, wenn feststehe, dass beide Fahrzeuge so lange in einer Spur hintereinander hergefahren sind, dass sich beide Fahrzeugführer auf die vorangegangenen Fahrbewegungen hätten einstellen können und es dem Auffahrenden möglich gewesen sei, einen ausreichenden Sicherheitsabstand aufzubauen bzw. einzuhalten (vgl. etwa OLG Schleswig, NZV 1993, 152, 153; OLG Naumburg, NJW-RR 2003, 809, 810; OLG Hamm, OLGR Hamm 2004, 82, 83; KG, DAR 2005, 157; KG, NZV 2006, 374, 375; KG, NZV 2008, 198, 199; OLG München…, Urteil vom 4. September 2009 - 10 U 3291/09, juris, Rn. 21; OLG Düsseldorf, VersR 2010, 1236, 1237; OLG Stuttgart…, Urteil vom 14. April 2010 - 3 U 3/10, juris Rn. 14; AG Hamburg…, Urteil vom 30. Oktober 2006 - 644 C 249/06, juris Rn. 30 ff.).
  • OLG München, 14.02.2014 - 10 U 3074/13

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall

    Es fehlt dann der gegen den Auffahrenden sprechende und den Anscheinsbeweis begründende typische Geschehensablauf (BGHZ 192, 84 = NJW 2012, 608 = NZV 2011, 177 f.; OLG Naumburg NJW-RR 2003, 809 = VRS 104 [2003] 417; OLG Düsseldorf 08.03.2004 - 1 U 97/03; OLG Hamm NJW-RR 2004, 173 ;… Senat, Urt. v. 04.09.2009 - 10 U 3291/09; KG NZV 2011, 185 f.).
  • OLG Oldenburg, 21.03.2012 - 3 U 69/11

    Haftungsverteilung bei Kollision eines die Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen …

    Der erste Anschein kann zwar nach einem Teil der obergerichtlichen Rechtsprechung für ein Verschulden eines den Fahrstreifen wechselnden Fahrers sprechen, wenn es in einem nahen örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dem Fahrstreifenwechsel zu einer Kollision mit einem nachfolgenden Fahrzeug kommt (vgl. KG, VRS 109, 10; OLG München, DAR 2005, 684; OLG Düsseldorf, Schaden-Praxis 2003, 335;… König, a. a. O., § 7 StVO, Rn. 17 m. w. N.; a. A. z. B. OLG Naumburg, NJW-RR 2003, 809).
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