Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 16.07.1992 - 9 U 179/91 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 634
Besprechungen u.ä. (2)
- baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)
Honorar oberhalb der Mindestsätze ohne schriftliche Honorarvereinbarung?
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Überschreitung der Mindestsätze der HOAI - auch ohne schriftliche Vereinbarung? (IBR 1993, 160)
Papierfundstellen
- BauR 1993, 109
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Braunschweig, 07.02.2002 - 8 U 10/01
Abstandnahme; Architektenhaftung; Architektenvertrag; Aufgabe; …
Grundsätzlich ist das Unterlassen der Kostenberechnung sowie des Kostenanschlags nur dann beachtlich und führt zu einem Anspruch auf Schadensersatz, wenn die mangelnde Aufklärung über die Kostenentwicklung für den geltend gemachten Schaden ursächlich ist (vgl. OLG Karlsruhe BauR 1993, 109; OLG Stuttgart BauR 2000, 1896). - OLG Stuttgart, 19.10.1999 - 10 U 89/97
Haftung des Architekten für Baukostenüberschreitung
Das OLG Karlsruhe (BauR 93, 109) hat die Haftung ganz entfallen lassen, wenn der Kostenrahmen aufgegeben wird, der Auftraggeber also trotz höherer Kostenangaben das Objekt weiterverfolgt. - LG Duisburg, 22.07.2010 - 4 O 387/09 Die Kostenschätzung und Kostenberechnung stellen zentrale Leistungen des Architekten dar, die grundsätzlich vereinbart sind (OLG Karlsruhe BauR 1993, 109 (110)).
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Rechtsprechung
| OLG Hamm, 07.04.1992 - 9 U 179/91 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- baumpruefung.de (Leitsatz)
Äußere Zustandsprüfung
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Hamm, 10.12.1996 - 9 U 128/96
Zum Umfang der Verkehrssicherungspflicht für Kastanien
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - AG Lemgo, 12.09.2006 - 19 C 81/06
Verkehrssicherungspflicht; Kontrolle von Bäumen auf Standsicherheit; …
Rn. 29 Die Pflicht, öffentlichen Verkehr gegen das Umbrechen von Bäumen zu sichern, ist dahin zu begrenzen, dass der Verkehrssicherungspflichtige sich mit einer sorgfältigen äußeren Zustandsprüfung und Gesundheitsprüfung begnügen kann und eine eingehende fachmännische Untersuchung nur bei Feststellung besonderer, verdächtiger Umstände (Wachstumsauffälligkeit, Pilzbefall, spärliche Belaubung etc.) veranlassen muss (BGH, 30. Oktober 1973, VI ZR 115/72, VersR 1974, 88; OLG Hamm, Urteil vom 26. Januar 1993, Az: 9 U 152/9; OLG Köln, Urteil vom 28. Januar 1993, Az: 7 U 136/92 ; OLG Koblenz, Urteil vom 5. Mai 1986, Az: 12 U 1312/85; OLG Düsseldorf, Urteil vom 22. April 1982, 18 U 257/81, VersR 1983, 61; OLG Hamm, Urteil vom 7. April 1992, Az: 9 U 179/91; OLG Düsseldorf, Urteil vom 23. Oktober 1980, Az: 18 U 149/80; BGH, 21. Januar 1965, III ZR 217/63, VersR 1965, 475, OLG Oldenburg, 3. Februar 1977, 1 U 173/76, VersR 1977, 845, OLG Düsseldorf, 14. Februar 1980, 18 U 163/79, VersR 1980, 875).
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Rechtsprechung
| OLG Köln, 26.05.1992 - 9 U 179/91 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
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